Deutschland und Polen stärken Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden
Umweltprüfungen
Arbeitsgruppen zu den Themen Wolf, Kormoran und Biber vereinbart
Beim 13. Deutsch-Polnischen Umweltrat in Neuhardenberg haben
Bundes-umweltministerin Svenja Schulze und ihr polnischer Kollege Henryk
Ko-walczyk ein neues Abkommen zu grenzüberschreitenden Umweltprüfungen
(UVP) unterzeichnet. Das bilaterale UVP-Abkommen aus dem Jahr 2007 war im
Lichte der bisherigen Erfahrungen aktualisiert und der Anwen-dungsbereich
erweitert worden. Geregelt werden jetzt nicht allein die
grenzüberschreitenden UVP-Verfahren für Projekte, sondern auch die
grenzüberschreitende strategische Umweltprüfung (SUP) für Pläne und
Programme.
Svenja Schulze: „Auf deutscher wie auf polnischer Seite gibt es viele
Projekte, Pläne und Programme mit grenzüberschreitender Beteiligung. Das
neue Abkommen wird dazu beitragen, die gute deutsch-polnische
Zusammenarbeit bei grenzüberschreiten-den Umweltprüfungen fortzuführen
und zu vertiefen."
Grenzüberschreitende Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung
[UVP] und Strategische Umweltprüfung [SUP]) sind wichtige Instrumente
praktischer Umweltpoli-tik. Sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit
erhalten dadurch die Möglichkeit, sich an ausländischen Zulassungs- und
Planungsverfahren zu beteiligen. Ihre Hinweise, Be-denken und Einwendungen
müssen dann im weiteren Planungs- und Zulassungspro-zess berücksichtigt
werden.
Neben den grenzüberschreitenden Umweltprüfungen standen auch ein
Meinungsaus-tausch zur Vorbereitung der internationalen Klimakonferenz
(COP 24) in Kattowitz An-fang Dezember, die Europäische
Klimaschutzinitiative, die Naturschutzzusammenarbeit im Unteren Odertal
sowie der Umgang mit dem Wolf auf der Tagesordnung. Der Rat hat heute die
Einrichtung von drei Arbeitsgruppen zu den Themen Wolf, Kormoran und Biber
vereinbart.
Weitere Teilnehmer des Umweltrates waren der brandenburgische
Umweltminister Jörg Vogelsänger, die brandenburgische
Umweltstaatssekretärin Carolin Schilde sowie Vertreter der
Umweltministerien von Mecklenburg-Vorpommern, des Freistaats Sach-sen und
der benachbarten polnischen Woiwodschaften sowie der polnische
Botschaf-ter in Deutschland, Andrzej Przyłębski.
Die Vertreter der Bundesländer und der Woiwodschaften haben den Rat heute
über den grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch und den Stand der
regionalen Nach-haltigkeits-Kooperationen informiert. Der
Deutsch-Polnische Umweltrat hat sich dafür ausgesprochen, die
Fördermittel der EU auch nach 2021 für Anliegen des Umwelt- und
Naturschutzes in den Partnerregionen vorzusehen. Umwelt- und Klimaschutz
sollten auch künftig zu den zentralen Förderbereichen bei der
grenzüberschreitenden Zusam-menarbeit gehören, auch im Rahmen der
Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ).
Das Abschlusskommuniqué des Deutsch-Polnischen Umweltrats kann unter
folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.bmu.de/DL2082
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern
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