Donnerstag, 22. September 2016

...und täglich grüßt das Murmeltier!

Immer wieder kommen welche zu uns, die gefährliche Abfälle entsorgen wollen und keinerlei Info darüber haben, wie dieses abzulaufen hat. Oft werden diese Abfälle auch nur unzureichend oder gar nicht verpackt angeliefert. Wären diese Leute bis gestern in ein dritte-Welt-Land aufgewachsen, wäre das nicht verwunderlich. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG ist übrigens schon seit Oktober 96 in Kraft. Asbest wurde bereits wegen der Gefährlichkeit Anfang der 80er Jahre aus dem Verkehr gezogen und gilt seither als "gefährlicher Abfall" und ist auch dementsprechend zu behandeln. Asbestzementpülatten sind einzupacken und dürfen auch nicht anders transportiert werden! Es werden nur ordentlich verpackte Platten angenommen, ansonsten sind diese in die gekennzeichneten und genormten Bigbags zu packen. Anderes nimmt die Deponie bei uns nicht mehr an! Bei der künstlichen Mineralfaser ist es noch nicht so lange her, diese wird zumindest bei uns erst seit Oktober 2014 als gefährlicher Abfall behandelt und ist ebenfalls nur in gekennzeichneten Bigbags verpackt anzuliefern. Im übrigen bringt es mehr, kurz beim Entsorger anzurufen und nachzufragen, als bei irgendwelchen Nachbarn, Stammtischbrüdern oder beim Pfarrer, der kann Ihnen nämlich sofort die richtige Auskunft geben. Schließlich haben wir hier unsere moderne Telefonanlage nicht umsonst. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, wir haben auch Email, Skype, das Kontaktformular auf unserer Website nutzen oder uns einfach ganz altmodisch einen Brief schreiben. Nur die Buschtrommeln, die haben wir letztes Jahr abgeschafft...

Freitag, 16. September 2016

Wo haben Sie Ihren Führerschein gewonnen?

"In der Losbude oder beim Entchenfischen?" Diese Frage möchte man gerne manchem stellen, der bei uns auf das Betriebsgelände fährt. Mancher LKW-Fahrer ist davon nicht ausgenommen. Ein paar schießen aber den absoluten Vogel ab. Wir haben zwar zwei Fahrzeugwaagen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, aber diese sind nciht dazu gedacht, das Fahrzeug darauf zu parken, während sie es entladen. Der gebotenen Platz mag manchem ja als überdimensional viel erscheinen, wenn sie aber während unserer Geschäftszeiten anliefern, ist mit ziemlicher Sicherheit davon auszugehen, dass sie nicht allein sind. So ist es auch nciht ratsam, sich mitten in die Verkehrswege zu stellen. Im übrigen verstreut man seinen Abfall auch nicht über eine so große Strecke, wenn man ihn nicht so weit trägt, noch dazu in nicht mehr wirklich tragfähigen Behältnissen. Stellen Sie sich also zu den Behältern, in die sie abladen sollen, parken sie platzsparend und nicht unsere Verkehrswege zu.

Freitag, 9. September 2016

Auch wir haben Ruhetage

Entgegen allen anderen Behauptungen haben auch wir Tage, an denen wir nicht geöffnet haben. Dazu gehört unter anderem auch in den allermeisten Fällen der Sonntag. Sollten Sie also mal wieder sonntags vor verschlossenen Türen stehen, haben Sie wohl einen dieser Tage erwischt.