Dienstag, 27. Februar 2018

BMUB-PM: Junge Ideen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit

BMUB-Pressedienst Nr. 046/18
Berlin, 27. Februar 2018

Bildung/Nachhaltigkeit
Junge Ideen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Jugendliche überreichen Bundesumweltministerin Hendricks ihre „Landkarte
des guten Lebens"

Heute haben 60 Jugendliche ihre Anregungen zu Klimaschutz und
Nachhaltigkeit an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks überreicht.
Drei Tage lang hatten sich die 14- bis 18-Jährigen zu einem Jugendgipfel
in Berlin getroffen. Unter dem Motto "Junge Ideen für ein gutes
Leben" beschäftigten sie sich mit globalen Zukunftsthemen, mit
Nachhaltigkeit im alltäglichen Leben und der nachhaltigen Umgestaltung
der Arbeitswelt. Die Ergebnisse ihrer Diskussionen, Workshops und Umfragen
überreichten sie als „Landkarte des guten Lebens" an Hendricks.

Hendricks: „Diese Landkarte für ein gutes Leben zeigt einmal mehr, wie
wichtig den Jugendlichen eine intakte Umwelt ist. Aber sie wollen
Nachhaltigkeit auch in ihrem Alltag und Beruf voranbringen. Dabei sollen
Projekte wie dieses helfen."

Der Jugendgipfel wird von dem Projekt "mach Grün! Berufe entdecken und
gestalten" ausgerichtet. Die TeilnehmerInnen des Gipfels kommen vor
allem aus Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Auf dem
Kongress haben sie sich in Workshops und auf Exkursionen mit vielen Themen
beschäftigt und immer auch die Frage gestellt, wie sie ihre Ideen für
eine umweltfreundliche und faire Welt konkret umsetzen können. „mach
Grün!" ist eines von sieben Workcamp-Projekten zu Berufsorientierung
und Nachhaltigkeit, die das BMUB im Rahmen der ersten Förderrunde des
ESF-Programms „Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung
befördern (BBNE)" aus Bundesmitteln sowie Mitteln des Europäischen
Sozialfonds unterstützt. Eine zweite Förderrunde wurde am 18.12.2017
ausgerufen.

Gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds stellt das BMUB in einem
Förderprogramm zu Beruflicher Bildung für nachhaltige Entwicklung noch
bis 2021 insgesamt rund 35 Millionen Euro zur Verfügung."

Weitere Informationen
Die Förderrichtlinie sowie FAQ sind auf www.esf.de/bbne abrufbar. Über
das elektronische System ZUWES können Anträge noch bis 30. April 2018
unter https://www.zuwes.de/ eingereicht werden.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur
Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration in Europa. Seit
über 55 Jahren verbessert der ESF die Beschäftigungschancen der Menschen
in Deutschland und in Europa. Er fördert eine bessere Bildung,
unterstützt Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von
Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei. BBNE ist das erste Bundesprogramm
in der Geschichte des ESF, das einen Schwerpunkt auf Umwelt- und
Klimaschutzaspekte legt.
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Alexander Klus (verantwortlich), Nikolai Fichtner,
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Montag, 26. Februar 2018

BMUB-PM: Pilotvorhaben für saubere Luft: Bundesregierung und Modellstädte einigen sich auf gemeinsames Vorgehen

BMUB-Pressedienst Nr. 045/18
Berlin, 26. Februar 2018

Verkehr/Luftreinhaltung
Pilotvorhaben für saubere Luft: Bundesregierung und Modellstädte einigen
sich auf gemeinsames Vorgehen

Die fünf Oberbürgermeister der „Modellstädte zur Luftreinhaltung"
haben der Bundesregierung heute erste Vorschläge für Pilotvorhaben zur
besseren Luftqualität unterbreitet. Dazu zählen unter anderem stärkere
finanzielle Anreize zur Nutzung des ÖPNV und die Förderung von
Fahrradverleihsystemen. Diese nannten die VertreterInnen der fünf
Modellstädte Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim und Reutlingen heute bei
einem Treffen unter der Leitung des Bundesumweltministeriums in Bonn.

Die Bundesregierung hat dabei ihre Bedingungen für Pilotvorhaben in den
Modellstädten konkretisiert. Die ausgewählten Städte weisen jeweils
niedrige, mittlere oder höhere Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden
auf und repräsentieren damit exemplarisch verschiedene Situationen bei
der Luftbelastung.

Die Städtevertreter konkretisierten bei dem Treffen ihre Vorstellungen
für einen stärkeren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs.
Demnach könnten Einwohner und Einwohnerinnen, die nachweislich auf den
PKW verzichten und auf das öffentliche Bus- und Bahnangebot oder den
Radverkehr umsteigen, Vergünstigungen bei der Nutzung des ÖPNV, beim
Carsharing und bei Fahrradverleihsystemen erhalten. Dies soll mit einer
stärkeren Taktung des Nahverkehrs einhergehen, so die Position der
Modellstädte. Zusätzlich kam die Forderung auf, dass die
Eisenbahnverkehrsunternehmen einen stärkeren Beitrag zum Ausbau des
öffentlichen Nahverkehrs leisten.

Die Bundesregierung sagte zu, modellhaft zeitlich begrenzte besonders
günstige ÖPNV-Angebote erproben zu lassen und zu unterstützen, sofern
sie von den Kommunen vorgeschlagen werden. Um weitere Details zu planen,
ist ein Treffen der Modellstädte, ihrer fünf Verkehrsverbünde sowie
Vertretern der Länder und des Bundes vorgesehen.

In Abhängigkeit von den lokalen Verhältnissen werden teilweise auch
Fahrtbeschränkungen für schwere LKW als sinnvoll erachtet.

Die möglichen Pilotvorhaben wird der Bund finanziell unterstützen, auch
über das bereits bestehende Sofortprogramm „Saubere Luft" hinaus.
Ziel der Erprobung ist es, die Abgasbelastung in den Innenstädten weiter
zu senken und den öffentlichen Nahverkehr auszubauen und zu
modernisieren.

Die Projekte müssen sich möglichst noch 2018 und bis spätestens 2020
realisieren lassen und sich nachweislich positiv auf die Luftqualität
auswirken. Alle Projekte werden auf ihre Effizienz hin evaluiert.

Darüber hinaus äußerten die Vertreter der Städte die Erwartung an die
Bundesregierung und die Automobilindustrie, die Emissionen von
Bestandsfahrzeugen durch zusätzliche wirkungsvolle und wirtschaftlich
darstellbare technische Hardware-Nachrüstungen zu reduzieren.
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
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BMUB-PM: Bundesumweltministerium fördert Anschaffung von Elektrobussen

BMUB-Pressedienst Nr. 044/18 – Verkehr/Luftreinhaltung
Berlin, 26. Februar 2018

Verkehr/Luftreinhaltung
Bundesumweltministerium fördert Anschaffung von Elektrobussen
Bund übernimmt bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten

Das Bundesumweltministerium unterstützt die Modernisierung des
öffentlichen Personennahverkehrs. Im Rahmen des Sofortprogrammes
„Saubere Luft" stehen ab sofort Fördergelder für die Beschaffung
von Elektrobussen bereit. Entsprechend der Förderrichtlinie können bis
zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten übernommen werden. Die
EU-Kommission hat der Förderrichtlinie des BMUB zustimmt. Damit können
Verkehrsbetriebe, die mehr als fünf Elektrobusse bestellen wollen, beim
BMUB eine Projektskizze einreichen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Elektrobusse fahren ohne
Abgase und sind besonders leise. Damit tragen sie zu sauberer Luft und
weniger Lärm in den Städten bei. Außerdem leisten sie einen Beitrag zum
Klimaschutz. Da die Fahrzeuge derzeit noch teuer sind, unterstützen wir
Verkehrsunternehmen und Kommunen bei der Anschaffung. Damit machen wir
diese zukunftsweisende Technologie schon jetzt attraktiv."

Mit der neuen Richtlinie soll die Markteinführung von Fahrzeugen für den
öffentlichen Personennahverkehr, die emissionsfrei fahren, unterstützt
werden. Konkret fördert das BMUB die Anschaffung von mehr als fünf
Batterie-Bussen mit bis zu 80 % der Investitionsmehrkosten. Die
Investitionsmehrkosten umfassen alle Kosten, die im Vergleich zur
Anschaffung eines Diesel-Busses zusätzlich anfallen Förderfähig sind
daher auch die dazugehörende Ladeinfrastruktur sowie weitere Maßnahmen,
die zur Inbetriebnahme von Elektrobussen nötig sind, z.B. Schulungen und
Werkstatteinrichtungen. Plug-In-Hybridbusse werden wie bisher mit bis zu
40 % der Investitionsmehrkosten gefördert.

Elektrobusse, die in Gebieten mit hoher Schadstoffbelastung zum Einsatz
kommen, werden bevorzugt gefördert. Gleiches gilt für Gebiete mit einer
hohen Lärmbelastung.

Das BMUB stellt für die Förderung vorerst kurzfristig 35 Millionen zur
Verfügung, eine weitere Aufstockung ist zeitnah vorgesehen.

Weitere Informationen
Das Förderprogramm und die Fristen zur Einreichung von Projektskizzen
finden Sie hier: www.bmub.bund.de/P4772
Das Sofortprogramm „Saubere Luft": www.bundesregierung.de/saubere-luft
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Samstag, 24. Februar 2018

Newsletter können schon von Vorteil sein

Mit dem Newsletter ist es so eine Sache. Wenn Sie diesen nicht abonnieren, dann werden Sie auch in zukunft keinen von uns erhalten, es sei denn, ihre mailadresse wird mit den Kundendaten gleich mit eingepflegt.
Das gilt aber nur für Neukunden.
Natürlich können Sie aber auch die zukünftigen Newsletter hier im Blog nachlesen, tun sie aber dies nicht regelmäßig, so besteht schon die Gefahr, dass sie hier etwas übersehen können.
Bei manchen Änderungen ist es doch oft von Vorteil, wenn man sie schon kennt, bevor man Material anliefert und vor vollendeten Tatsachen steht.

Die bisherigen Newsletter können Sie im Bereich Aktuelles nachlesen. Ältere finden Sie in unserem Archiv wieder.
In Zukunft werden die Newsletter allerdings auch in diesem Blog veröffentlicht und bleiben deshalb hier auch sozusagen auch archiviert.
Erkennbar sind diese eigentlich recht leicht am Format.

weitere interessante Blogs

der Grüne Punkt 

oder die Mediathek der Interseroh,

und natürlich auch deren Tweets ;).

oder aber der Newsroom der DEKRA

natürlich dürfen Sie auch gerne weitere Vorschläge unterbreiten.

Mittwoch, 21. Februar 2018

BMUB-PM: Fußball-WM 2018: Bundesumweltministerin Hendricks ermöglicht „Public Viewing"

BMUB-Pressedienst Nr. 040/18
Berlin, 21. Februar 2018

Lärmschutz/Sportanlagen
Fußball-WM 2018: Bundesumweltministerin Hendricks ermöglicht „Public
Viewing"
Kabinett beschließt Ausnahmeregeln vom Lärmschutz

Die öffentliche Übertragung der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft
kann auch in diesem Sommer wieder über die üblichen Ruhezeiten
hinausgehen. Die Fans können die Spiele auch am späten Abend und zu
Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden verfolgen. Das
Bundeskabinett beschloss dazu heute eine vom Bundesumweltministerium
vorgelegte Verordnung, die für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft in
Russland Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorsieht.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das gemeinschaftliche
Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu Welt- und
-Europameisterschaften einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich
Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt. Darum haben wir jetzt eine
Verordnung vorgelegt, die das sogenannte Public Viewing ermöglicht und
gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vorsieht. Über
die Genehmigung im konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden."

Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die in der Regel geltenden
Lärmschutzstandards bei Spielen, die am späten Abend und in den ersten
Nachtstunden übertragen werden, an vielen Orten nicht eingehalten werden
könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen
Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen
sie im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen
Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Es müssen
neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu
Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des
Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und
Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung folgt mit der Ausnahmeregelung einer Bitte der Länder.
Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen.
Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und bei den
Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare
Verordnungen gegeben.

Weitere Informationen sowie O-Töne finden Sie unter:

FAQ www.bmub.bund.de/faq-public-viewing

Verordnung www.bmub.bund.de/N54474

O-Ton www.bmub.bund.de/MD701
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BMUB Pressedienst Nr. 039/18 -- Klimaschutz/Europa

Berlin, 21. Februar 2018

Klimaschutz/Europa
Jahreskonferenz: Deutschlands Klimaschutzinitiative für Europa

Am 21./22. Februar 2018 findet die erste Vernetzungskonferenz der
Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) unter Beteiligung der
bulgarischen EU-Ratspräsidentschaft in Berlin statt.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßt zusammen mit der
bulgarischen Vize-Umweltministerin Atanaska Nikolova Klimaschutzvorreiter
aus nahezu allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel der EUKI-Jahreskonferenz ist
insbesondere der Aus-tausch guter Praxis zur Umsetzung des Pariser
Abkommens in Europa und die Vernetzung der Vertreter und Vertreterinnen
aus NGOs, Think Tanks, Wissenschaft und Wirtschaftsverbänden. Darüber
hinaus sollen innovative Lösungen zur Treibhausgasminderung in den
Sektoren Energie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft diskutiert werden.

Hendricks: „Auch wenn die Ausgangsbedingungen der europäischen
Mitgliedstaaten zum Teil sehr unterschiedlich sind, stehen wir bei der
Umsetzung häufig vor ähnlichen Herausforderungen. Die gute und enge
Zusammenarbeit mit Bulgarien zeigt, dass wir an einem Strang ziehen, um
die europäischen Klimaziele zu erreichen. Wirksamer Klimaschutz braucht
die grenzüberschreitende Kooperation."

Die Europäische Klimaschutzinitiative unterstützt schwerpunktmäßig die
Zusammenarbeit mit Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Projekte reichen
bisher von Konzepten für einen sozialverträglichen Strukturwandel in
Bergbauregionen, über die Entwicklung einer Strategie zur Reduzierung von
Emissionen im polnischen Wärmesektor bis zur Verbesserung der
Energieeffizienz in 80 griechischen Pilotschulen.

Bis zum 16. März 2018 können sich gemeinnützige Organisationen mit ihren
Projektideen für die zweite Förderphase bewerben.

Weitere Informationen: www.euki.de
Folgen Sie EUKI auch auf Twitter: https://twitter.com/EUKI_climate


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Dienstag, 20. Februar 2018

BMUB Pressedienst Nr. 037/18 -- Bauen/Forschungsinitiative Zukunft Bau

Berlin, 20. Februar 2018

Bauen/Forschungsinitiative Zukunft Bau
Barbara Hendricks eröffnet die bautec 2018
„Digitalisierung im Bauwesen" ist Leitthema des Bundesbauministeriums
auf der internationalen Fachmesse in Berlin

Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat heute die internationale
Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik in Berlin eröffnet. Vom 20.-23.
Februar 2018 präsentieren über 500 Aussteller ihre Innovationen für die
Baubranche. Das Bundesbauministerium (BMUB) ist mit einem eigenen
Messestand und einem breiten Angebot zum Leitthema ‚Digitalisierung im
Bauwesen' auf der bautec 2018 vertreten. Die Forschungsinitiative
Zukunft Bau des BMUB stellt auf der bautec die neue Ausgabe „Digitale
Bauwelt" des Magazins Zukunft Bau der Öffentlichkeit vor.

Hendricks: „Auf der bautec werden Klimaschutz und Ressourcenschonung,
innovative Baustoffe, nachhaltiges Bauen, erneuerbare Energien,
Energieeffizienz, Gebäudetechnik, intelligente Systemtechnik und
energetische Sanierung verknüpft. Mit der digitalen Transformation
schaffen wir die Voraussetzungen, um dieses ganzheitliche Konzept zu
verwirklichen und alle Aspekte des Planens und Bauens effizient zu
verbinden. Die digitale Transformation ist ein umfangreicher
herausfordernder Prozess. Wir haben diesen Prozess in den letzten Jahren
unterstützt und vorangetrieben. Ich bin zuversichtlich, dass wir diesen
Weg gemeinsam, in der bewährten Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der
Wertschöpfungskette Bau erfolgreich fortsetzen werden."

Im Mittelpunkt der Messe stehen die Zukunftsthemen aus Architektur und
Bauplanung. Dabei ist die Digitalisierung das beherrschende Thema am
Messestand Zukunft Bau des BMUB und in der neuen Ausgabe des Magazins
Zukunft Bau.

Beim heute im Rahmen der bautec stattfindenden BMUB-Kongress
„Digitalisierung im Bauwesen" widmen sich ReferentInnen aus Politik,
Wirtschaft und Wissenschaft dem fundamentalen Wandel der Planungs- und
Bauprozesse durch die voranschreitende Digitalisierung. Die Qualifizierung
der Anwender wird dabei als notwendige Voraussetzung für das Gelingen der
digitalen Transformation gesehen.

Weitere Informationen zum Angebot des BMUB auf der bautec 2018 unter
folgenden Link: http://www.bmub-registrierung.de/bautec2018

Das Magazin der Forschungsinitiative Zukunft Bau ist unter folgendem Link
erhältlich: http://www.forschungsinitiative.de



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Sonntag, 18. Februar 2018

Gut, wenn man das kleine ABC beherrscht

Es ist nämlich durchaus von Vorteil, wenn man den Weg nicht umsonst macht und vorher mal einen Blick auf das Abfall-ABC des AWV-Isar-Inn wirft.
Da sind wir nämlich wieder bei der Frage, ob manches, wie Windeln zB nicht doch zum Hausmüll gehört.
Was uns angeht, da haben wir natürlich auch unsere Seiten.

Allgemein gültig gibt es aber auch den Abfallratgeber Bayern, wenns jemand gern neutraler hätte.

Stoffgleiche Nichtverpackungen

Wir versuchen seit geraumer Zeit, die stoffgleichen Nichtverpackungen, wie sie auch an den Werstoffhöfen des AWV eingesammelt werden separat zu erfassen.
Leider findet sich im Container immer wieder ein immens hoher Anteil an Fehlwürfen.
Der ursprüngliche Plan, diese irgendwann einmal kostenlos annehmen zu können, scheint eher in weite Ferne gerückt. Bisher entsorgen wir diese immer noch als gemischte Abfälle.

Solange es jedoch der Fall ist, dass die Menge an Fremstoffen auf kein erträgliches Maß sinkt, wird sich daran wohl auch nichts ändern.
Es liegt aber nicht daran, dass hier Fremstoffe mit dem Kunststoffmaterial hinein gelangen, sondern dass immer wieder eigenmächtig einfach Teile, die in die gemischten Abfälle gehören, in den am anderen Ende der Reihe stehenden Container geworfen werden, obwohl hier ein Abrollcontainer und zusätzlich noch ein Presscontainer dafür bereit stehen.

Vorschläge zur Behebung dieses Umstandes werden gerne angenommen.

Samstag, 17. Februar 2018

Wiegen und zwischenwiegen

Ab und zu kommt es vor, dass beim Wiegen unbeabsichtet Fehler passieren.
Zum Teil wird nicht ordentlich auf die Waage gefahren, so dass Teile des Fahrzeuges den Rahmen berühren, also über die Waagenbrücke hinausragen.
Das hat natürlich zur Folge, dass das angezeigte Gewicht nicht verwertbar ist.
Darauf sollte nicht nur bei der Einfahrt, sondern auch bei der Ausfahrt, aber natürlich auch bei den Wiegungen der Einzelfraktionen dazwischen geachtet werden.

Ebenso sollten Sie natürlich auch darauf achten, dass sie nicht die Waage befahren, solange ihr Vordermann noch nicht verwogen ist. Dies ist besonders bei Zwischenverwiegungen lästig, da dann berits intern die Gewichte vertauscht wereden und nicht mehr einfach neu verwogen werden kann. So etwas verzögert dann logischerweise den Ablauf sehr.
Wir sind natürlich darauf bedacht, den Ablauf so flott wie nur möglch zu halten, können aber nicht immer alles im Blickfeld haben, daher sind wir natürlich auch darauf angewiesen, dass jeder ein bischen auf sich selbst achtet.

Falls sie verschiedene Abfallarten in oder auf ihrem Fahrzeug haben, müssen sie logischerweise diese auch getrennt wiegen. Sie müssen also zwischendurch nochmal auf die Waage und die weiteren Abfälle logischerweise auch an einem anderen Ort abladen, auch wenn dieser in vielen Fällen direkt daneben sein kann.
Sollten Sie aber alle Abfälle beim gemischten Abfall abladen, werden wir ihnen diese auch als solche berechnen müssen.
Im andern Fall, wenn Sie gemischte Abfälle bei Reinfraktionen abladen, berechnen wir in aller Regel zusätzlich noch Sortierkosten, da wir diese Abfälle dort nicht belassen können.

Wenn Sie dann zwischenwiegen, müssen Sie nicht unbedingt aus dem Fahrzeug steigen, Sie können ja im Normalfall sowieso gleich wieder weiterfahren. Zahlen müssen Sie auch erst zum Schluss, schließlich können wir auch mehrere Artikel auf einer Rechung erfassen.

Freitag, 16. Februar 2018

Neu: Schulung - Mitarbeit erforderlich!

Jetzt wird es interssant, denn dazu müssen Sie selbst ein wenig recherchieren. Sie können dazu gern die großen Suchmaschinen benutzen, kommen aber auch mit den links auf unserer HP weiter. Die Fragen können gern aber auch eingehender im Forum diskutiert werden. Was sind zulässige Messmethoden für Abfälle? Wir freuen uns auf Ihre Antworten in den Kommentaren.

Delicious, die Links, bzw die "weiteren Links" auf unserer Internetseite

Nein, auch wenn dieser Titel recht schmackhaft klingen mag, zum essen ist es nicht ;)

Delicious war ein bisher eigenständiger und kostenloser Bookmarkdienst und wir haben hier auch noch einige Links gespeichert, die sicherlich noch Gültigkeit haben und mitunter kaum an Wert eingebüßt haben.
So gesehen werden wir diesen natürlich weiter verlinken, auch wenn ein Schreibzugriff nicht mehr möglich ist.

Oft lohnt es sich auch, weiter in den verlinkten Bibliotheken zu stöbern, da mitunter gar nicht jedes Dokument einzeln verlinkt ist.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim stöbern.

Diesen Link finden Sie übrigens auch hier.

Donnerstag, 15. Februar 2018

Gaslieferstelle an "neuem" Ort!

Wenn Sie wieder mal unser Auslieferungslager für technische Gase suchen, dies befindet sich an neuer Adresse. Soweit man hier noch von "neu" sprechen kann. Folgen Sie einfach den Wegweisern, die sie bereits an der Mündung zur Aufeldstraße finden.

Hausmüll, nein danke!

Mit dem Hausmüll ist es so eine Sache. Zum einen wird vieles landläufig noch als Hausmüll bezeichnet, das aber gar nicht mehr dazu gehört, wie zB Abfälle die aus Aus- und Umbau stammen, Sperrmüll, wie Couchen oder aber auch Hölzer, wie Schränke und andere Möbelhölzer, die zum Altholz gehören.
In der Regel handelt es sich ja um Abfälle, die wir als energetisch verwertbare Abfälle annehmen können, nur tatsächlichen Hausmüll nehmen wir nicht an, vor allem keine Speisereste oder verdorbenen Konserven.


Für den Hausmüll, der ja andiensungspflichtig ist, ist immer noch der Verband zuständig. Dieser wird eben über die schwarze Tonne entsorgt.
Dieser Umstand scheint vielen noch nicht klar zu sein und manch einer versucht dabei sogar noch krampfhaft eine Möglichkeit zu finden, diesen nun doch noch bei uns loswerden zu können, aber nein, dieser ist eigentlich klipp und klar nicht in unserer Genehmigung enthalten, ebenso wie Lösemittel und lösemittelhaltige Abfälle.

Für Übermengen gibt es aber die roten Müllsäcke, die sie dann auch ganz bequem bei der Abholung zu ihrer Tonne stellen können.
Diese wiederum können sie aber schon bei uns erwerben aber wie gesagt, müssen Sie diese bei der Abholung ihrer Tonne dazu stellen. Verwenden Sie diese Säcke für andere Abfälle, die sie bei uns anliefern, müssen wir ihnen diese Abfälle trotz allem noch mal berechnen. Die Gebühr, die sie für diesen Sack mit entrichten, geht ja leider an den AWV-Isar-Inn.
In diesem Fall sollten Sie halt einfach normale, blaue Müllsäck nehmen.

Dienstag, 13. Februar 2018

Langjährige Kunden

Langjährige Kunden sollten mal kurz überdenken, was sie schon alles bei uns angeliefert haben und dann immer noch wegen eigentlich alltäglicher Abfälle bei uns nachfragen, ob wir das denn auch nehmen würden.
Normalerweise müssten Sie in dieser Zeit schon einige Preislisten bekommen haben, bei denen auch ein Preis dafür hinterlegt ist.
Für Abfälle, die wir nicht annehmen, verlangen wir nämlich auch nichts.

Bevor Sie also das nächste mal Ihren Lehrling zu uns schicken, werfen Sie entweder einen kurzen Blick auf die Preisliste oder falls grad im Büro wer am PC sitzt, kann dieser auch mal einen genaueren Blick auf unsere Website werfen.
Hier finden Sie in den meisten Fällen eine Antwort auf Ihre Fragen.

Freitag, 9. Februar 2018

Altholzkathegorien

Viele kennen immer noch nicht den Unterschied zwischen den einzelnen Altholzsorten.Dabei gibt es die Altholzverordnung mittlerweile schon seit 2002.
Diese steht übrigens auch komplett zum Download zur Verfügung.
Logischerweise ist auch zwischen den Kategorien AII-III und AIV ein spürbarer Preisunterschied. So spielt es eigentlich schon eine Rolle, als was man dies nun entsorgt.

Es tauchen jedoch immer wieder Anlieferungen auf, die als AIV eingestuft werden müssen, nur weil ein geringer Fehlwurfanteil enthalten ist, der aber vermeidbar gewesen wäre, weil die Vermischung erst beim Aufladen stattgefunden hat.
Hinweise dazu finden Sie auf unserer Website im Downloadbereich, hier finden Sie auch den Altholzlieferschein, oder in unserer Linksammlung auf del.icio.us

Kleinmengen-Anlieferung

Wir haben nun seit April 2017 unsere Kleinmengenanlieferung fertig, es scheint aber, als wäre vielen nicht klar, dass das im Prinzip das selbe ist, wie wir an unserem Hof in den Schüttboxen für die LKWs haben.
Wenn Sie auf unser Grundstück fahren, auf die Waage zu, so sehen Sie diese linker Hand.
Die Container stehen an einer Rampe um Ihnen das Einwerfen zu erleichtern, sie sind beschriftet und teilweise sogar farblich unterschiedlich,für eine bessere Unterscheidung.
Ausserdem sind diese noch zusätzlich beschriftet, falls sie einmal leer sein sollten und daher nicht erkennbar ist, für was diese bestimmt sind.

Sollten Sie dennoch Fehlwürfe darin finden, heißt das nicht, dass Sie nun auch fremdes Material einwerfen dürfen.
Besser, Sie machen das Wiegepersonal darauf aufmerksam.

Für die gemischten Abfälle haben wir extra noch einen zweiten, offenen Container bereitgestellt, damit Sie dort sperrige Abfälle, die sich nur schwer verpressen lassen, entsorgen können.
Hierzu gehören Matrazen oder andere große Schaumstoffteile, große Kunststoffplatten oder lange Leisten.

Sollten Sie einmal Abfälle haben die aus einem Verbund bestehen, gehören diese auch in den gemischten Abfall. Das ist oft noch nicht allgemein bekannt.

Altholz AII-III, dazu gehören im Prinzip alle Möbelhölzer sowie andere Hölzer, die im Innenbereich Verwendung finden. Hierzu gehören auch Wand-, Boden- und Deckenverkleidungen aus Holz.

Altholz, Kategorie AIV zu dem Fensterholz und Imprägniertes Holz aus dem Aussenbereich gehört, muss getrennt entsorgt werden. Hierfür haben wir aber natürlich auch einen weiteren Container zur Verfügung gestellt.

Zum Schrott gehören nur geringfügig behaftete Metalle oder Metallgemische.

Für Kleinmengen an Karton haben wir noch einen Absetzcontainer stehen. Falls Si mal mehr haben, können Sie diesen aber nach wie vor gleich in die Halle bringen.

An der Rampe steht noch ein weiterer Container und zwar ist dieser für Nichtverpackungskunststoffe. Sollte dies einmal funktionieren, dass dieser nicht immer missbräuchlich für gemischte Abfälle verwendet wird, können wir ihnen dies auch noch anbieten.

Gegenüber der Kleinmengenanlieferung, in der Grube stehen noch zsätzlich Container für Altglas und Elektroschrott.
Die anderen (Metallcontainer) dürfen nur nach Anweisung befüllt werden, da hier der Fehlwurfantiel zu groß wäre.

Die neben der Grube abgestellten Container sind abgestellte Kundencontainer, die noch nicht gekippt werden können, sei es, weil sie nachsortiert werden müssen oder anderes. An diesen haben Sie absolut nichts verloren!

Mittwoch, 7. Februar 2018

"Ist das eigentlich gleich?" hört man öfter

der Müll ist immer gleich!

Das stimmt schon, da kommt es nicht drauf an, ob Sie ihre gemischten Abfälle an der großen Schüttbox hinter der Betriebshalle abladen, an der Kleinmengenanlieferung in den Abrollcontainer oder in den Presscontainer.
Es ist alles der selbe Abfall und der selbe Preis. Die Abrechnung erfolgt genauso über die Waage. Lediglich die Unterscheidung in gewerbliche und private Herkunft ist gegeben.

Bei den anderen Abfällen ist es genauso. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihr AII-Holz an der Kleinmengenanlieferung abladen oder am Holzplatz.

Die Abfälle sind logischerweise schon unterschiedlich vom Preis. Abgerechnet werden alle nach Gewicht. Siehe auch aktuelle Preisliste.
Ob diese an der Kleinmengenrampe abgeladen werden oder nicht, spielt keine Rolle.

Lediglich Mindermengen werden pauschal abgerechnet, die können Sie aber abladen, wo sie wollen, die werden wohl kaum mehr.

Newsletter

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Man kann dies auch als zusätzliche, öffentlich zugängliche Archivierung sehen.

 

Sollten Sie also mal Fragen bezüglich eines früher versandten Newsletters haben, den finden Sie dann eben hier.

Montag, 5. Februar 2018

Anlieferscheine aus dem Downloadbereich

Nun mal genauer zu den Anlieferscheinen, die bei Anlieferung von Altholz oder auch von Bauschutt auszufüllen sind.Hier herrschen anscheinend noch einige Unklarheiten.

Grundsätzlich einmal, Sie müssen diese nicht für jede Art von Abfall ausfüllen, die sie anliefern. Das wäre ja auch sinnlos, da sie nur die jeweiligen Abfälle ankreuzen, für die diese bestimmt sind.

Beim Bauschutt-Anlieferschein erklären Sie damit, dass dieser nicht kontaminiert ist und aus Schadensfällen stammt,
also dass es sich hierbei nicht um belastetes Material handelt.
Auszufüllen ist dieser Schein bei gewerblichen Kunden, egal ab welcher Menge und bei privaten erst ab einem m³.

Beim Altholzanlieferschein ist es zwar etwas anders, dürfte aber auch klar sein.
Für die Kategorisierung brauchen Sie nur die entsprechenden Felder ankreuzen. Die Menge erscheint ja ohnehin anschließend auf unserem Wiegeschein.

Was wierderum für beide zutrifft, das ist die Anliefereradresse. Füllen Sie diese bitte nach Angabe aus. Falls Sie nicht wissen, was zu einer vollständigen Adresse gehört, haben wir Ihnen dies vorgegeben.

Bei Firmen sollte natürlich noch das Bauvorhaben angegeben werden.

Freitag, 2. Februar 2018

Falls Sie noch Fragen zur Verwiegung haben...

Immer wieder tauchen Fragen auf, wie das so funktioniert mit der Verwiegun, ob da schon so richtig ist und ob die Gewichte denn überhaupt sein können. Um es kurz zu sagen, die Waagen sind alle geeicht, die Messungen werden alle innerhalb der zulässigen Tolernzen durchgeführt und es dürfen nebenbei bemerkt auch gar keine genaueren Gewichte als die vorgegeben Werte ausgegeben werden. Zunächst einmal gibt es natürlich die verschiedensten Waagentypen. Alle Waagen sind je nach Typ in gewissen Abständen einer offiziellen Eichung zu unterziehen und damit soll auch gewährleistet sein, dass diese ordungsgemäß funktionieren. Nicht nur die Geräte sollten in Ordnung sein, sondern auchdas Personal muss geschult sein. So ist in diesem Zusammenhang auch oft von speziellen Begriffen di Rede. Personen, die nicht viel damit zu tun haben, sind hier manchmal etwas überfordert. Weiter infos liefert hier auch das Lekikon von BeWaTec. Soweit einmal zu den Grundsätzen. Die Eichung werden wir das nächste mal ansprechen.

Jetzt haben wir es schwarz auf weiß

Es ist einfach in unserer Natur.