Montag, 5. Februar 2018

Anlieferscheine aus dem Downloadbereich

Nun mal genauer zu den Anlieferscheinen, die bei Anlieferung von Altholz oder auch von Bauschutt auszufüllen sind.Hier herrschen anscheinend noch einige Unklarheiten.

Grundsätzlich einmal, Sie müssen diese nicht für jede Art von Abfall ausfüllen, die sie anliefern. Das wäre ja auch sinnlos, da sie nur die jeweiligen Abfälle ankreuzen, für die diese bestimmt sind.

Beim Bauschutt-Anlieferschein erklären Sie damit, dass dieser nicht kontaminiert ist und aus Schadensfällen stammt,
also dass es sich hierbei nicht um belastetes Material handelt.
Auszufüllen ist dieser Schein bei gewerblichen Kunden, egal ab welcher Menge und bei privaten erst ab einem m³.

Beim Altholzanlieferschein ist es zwar etwas anders, dürfte aber auch klar sein.
Für die Kategorisierung brauchen Sie nur die entsprechenden Felder ankreuzen. Die Menge erscheint ja ohnehin anschließend auf unserem Wiegeschein.

Was wierderum für beide zutrifft, das ist die Anliefereradresse. Füllen Sie diese bitte nach Angabe aus. Falls Sie nicht wissen, was zu einer vollständigen Adresse gehört, haben wir Ihnen dies vorgegeben.

Bei Firmen sollte natürlich noch das Bauvorhaben angegeben werden.

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