Samstag, 17. Februar 2018

Wiegen und zwischenwiegen

Ab und zu kommt es vor, dass beim Wiegen unbeabsichtet Fehler passieren.
Zum Teil wird nicht ordentlich auf die Waage gefahren, so dass Teile des Fahrzeuges den Rahmen berühren, also über die Waagenbrücke hinausragen.
Das hat natürlich zur Folge, dass das angezeigte Gewicht nicht verwertbar ist.
Darauf sollte nicht nur bei der Einfahrt, sondern auch bei der Ausfahrt, aber natürlich auch bei den Wiegungen der Einzelfraktionen dazwischen geachtet werden.

Ebenso sollten Sie natürlich auch darauf achten, dass sie nicht die Waage befahren, solange ihr Vordermann noch nicht verwogen ist. Dies ist besonders bei Zwischenverwiegungen lästig, da dann berits intern die Gewichte vertauscht wereden und nicht mehr einfach neu verwogen werden kann. So etwas verzögert dann logischerweise den Ablauf sehr.
Wir sind natürlich darauf bedacht, den Ablauf so flott wie nur möglch zu halten, können aber nicht immer alles im Blickfeld haben, daher sind wir natürlich auch darauf angewiesen, dass jeder ein bischen auf sich selbst achtet.

Falls sie verschiedene Abfallarten in oder auf ihrem Fahrzeug haben, müssen sie logischerweise diese auch getrennt wiegen. Sie müssen also zwischendurch nochmal auf die Waage und die weiteren Abfälle logischerweise auch an einem anderen Ort abladen, auch wenn dieser in vielen Fällen direkt daneben sein kann.
Sollten Sie aber alle Abfälle beim gemischten Abfall abladen, werden wir ihnen diese auch als solche berechnen müssen.
Im andern Fall, wenn Sie gemischte Abfälle bei Reinfraktionen abladen, berechnen wir in aller Regel zusätzlich noch Sortierkosten, da wir diese Abfälle dort nicht belassen können.

Wenn Sie dann zwischenwiegen, müssen Sie nicht unbedingt aus dem Fahrzeug steigen, Sie können ja im Normalfall sowieso gleich wieder weiterfahren. Zahlen müssen Sie auch erst zum Schluss, schließlich können wir auch mehrere Artikel auf einer Rechung erfassen.

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