Freitag, 17. Mai 2024

Lemke und Habeck zur Einigung beim Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur heutigen Einigung der Regierungsfraktionen auf die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schcken wir Ihnen folgende Zitate:

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mit diesem Gesetz realisieren wir Kernpunkte des Beschleunigungs-Paktes und bringen Umwelt- und Klimaschutz voran. Erneuerbare-Energien-Anlagen können nun schneller gebaut werden, die Genehmigungsverfahren werden gestrafft und verkürzt. So sparen wir wertvolle Zeit, damit die klimagerechte Modernisierung Deutschlands schneller vorankommt. Wir nutzen mit den geplanten Anpassungen das Beschleunigungspotenzial des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aus, ohne materielle Schutzstandards abzusenken. Der massive Zubau von Wind und Solar straft alle diejenigen Lügen, die den Umwelt- und Naturschutz immer als Bremser darstellen. Die Koalition hat bewiesen, dass Umwelt- und Naturschutz mit dem zügigen Ausbau der Erneuerbaren vereinbar sind. Das stellen wir auch mit diesem Gesetz erneut unter Beweis.

Bundesklimaschutzminister Robert Habeck: „Die Einigung ist ein Meilenstein auf dem Weg für schnellere und unbürokratischere Verfahren. Wir haben uns mit Nachdruck für eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowohl für Industrieanlagen als auch für Elektrolyseure und Windenergie an Land, insbesondere auch beim Repowering, stark gemacht. Die nun vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen entlasten die Industrie sowohl bei Neu- als  auch Transformationsvorhaben und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Insgesamt werden mit der Novelle Hindernisse für den Ausbau der Windenergie beseitigt. Wir setzen damit zentrale Ankündigungen des Paktes für Planungs- Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung um."

Mit freundlcihen Grüßen

BMUV-Pressestelle


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BMUV-PM: Bundesumweltministerium lässt künftig Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie zu

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin

Leiter Kommunikation: Ulrich Schulte
Leiter der Pressestelle: Andreas Kübler
Redaktion: Iris Throm, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,
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Pressedienst – Nr. 061/24
Berlin 17. Mai 2024

Strahlenschutz

Bundesumweltministerium lässt künftig Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie zu

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat eine Verordnung erlassen, wonach sich künftig auch starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels einer Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen dürfen. Bislang waren derartige Untersuchungen an gesunden Menschen, die keine Krankheitssymptome aufweisen und bei denen kein konkreter Krankheitsverdacht besteht, wegen der strahlenbedingten Risiken verboten. Mittlerweile ist durch Studien belegt, dass der Nutzen einer systematischen Früherkennungsuntersuchung mit moderner Niedrigdosis-CT für bestimmte Personengruppen die strahlenbedingten Risiken überwiegt. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesamt für Strahlenschutz in seiner umfassenden wissenschaftlichen Bewertung. Die Verordnung ist auch Voraussetzung dafür, dass eine Kostenübernahme der Krankenversicherungen beschlossen werden kann.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Heute stellen wir die Weichen für eine Früherkennungsuntersuchung, die Betroffenen das Leben retten kann. Künftig können sich starke Raucherinnen und Raucher nach ärztlicher Information und Aufklärung dafür entscheiden, sich bereits vor einem konkreten Verdacht auf Lungenkrebs untersuchen zu lassen. Wird die Krankheit in einem frühen Stadium erkannt, besteht eine deutlich bessere Aussicht auf Heilung. Die Früherkennungsuntersuchung kann somit schwere oder gar tödliche Krankheitsverläufe verhindern.“

Die Verordnung legt fest, bei welchen Personen die Früherkennungsuntersuchung zulässig ist. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass die Untersuchung hohe qualitative Ansprüche erfüllt. So werden Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des beteiligten ärztlichen Personals, die Durchführung der Untersuchung und an die Befundung der CT-Aufnahme gestellt. Darüber hinaus gibt die Verordnung vor, dass nur moderne Geräte zum Einsatz kommen dürfen, die hohe technische Qualitätsstandards erfüllen. Auch ansonsten setzt sie auf modernste Technik: Ärztinnen und Ärzte müssen eine Software nutzen, die sie dabei unterstützt, Lungenkrebs zuverlässig zu erkennen.

Die Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft, so dass die nötigen Vorbereitungen zur Umsetzung der Verordnung erfolgen können.

Eine Kosten-Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch erst nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich. Nach Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat der G-BA maximal 18 Monate Zeit, über die Aufnahme der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern in seine Richtlinien zu entscheiden. Der Beschluss ist dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorzulegen. Ohne einen positiven Beschluss des G-BA sind die Kosten für eine solche Früherkennungsuntersuchung als individuelle Gesundheitsleistungen von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Weitere Informationen:

Die „Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung – LuKrFrühErkV)“ wurde am 17. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2024/162).

Die umfassende wissenschaftliche Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz wurde am 6. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 6. Dezember 2021 B4).


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Vorstoß ins All - Perspektiven und Grenzen der Raumfahrt

 
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Perspektiven und Grenzen der Raumfahrt




Auszug aus dieser Ausgabe

Sternförmige Karte der Galaxien, die mit dem Dark Energy Spectroscopic Instrument (DESI) rund um unsere Galaxis aufgezeichnet wurden.
Dunkle Energie

Was das Weltall auseinandertreibt

Seit ihrer Entdeckung vor einem Vierteljahrhundert ist die Dunkle Energie rätselhaft. Neue Teleskope und Theorien sollen klären, warum sich der Kosmos unaufhaltsam ausdehnt.

Die Illustration zeigt Neutronensterne, die zusammenstoßen, verschmelzen und die Raumzeit erschüttern
Neutronensterne

Kosmische Schmiede der schweren Elemente

Die massereichsten Atome entstehen bei gewaltigen Ereignissen im Weltraum. Welche Abläufe dafür genau verantwortlich sind, war lange unklar – bis Teleskope die Folgen des energiereichen Zusammenstoßes ...

Jupiter und seine Monde
Raumfahrt

Sind Jupiters Monde lebensfreundlich?

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Mehr als ein Jahrzehnt lang hat die Raumsonde Cassini mehr über Saturn und seine Eismonde verraten.
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OSIRIS-REx im Anflug auf Bennu
OSIRIS-REx

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Jenseits der Erde

Keine Zukunft im All?

Dauerhaften menschlichen Siedlungen jenseits der Erde stehen neben technologischen Herausforderungen auch medizinische, finanzielle und ethische Probleme entgegen.


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Donnerstag, 16. Mai 2024

Zitat Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke zur Wahl der neuen Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Sprech-Riemenschneider

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Wahl von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erhalten Sie folgende Stellungnahme von Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke.

Bundesverbtaucherschutzministerin Steffi Lemke: „Ich gratuliere Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider sehr herzlich zu ihrer Wahl als Bundesdatenschutzbeauftragte. Zugleich danke ich ihr sehr für ihr langjähriges Engagement im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen. Sie war mit ihrer Expertise gerade auf dem Gebiet des Datenrechts und des Datenschutzes eine sehr wertvolle Beraterin für mein Ministerium und setzte immer wieder neue Impulse. Ich wünsche ihr für ihre neue Tätigkeit alles Gute und freue mich, dass sie dem Verbraucherschutz thematisch eng verbunden bleibt.

Gleichzeitig danke ich dem bisherigen Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber herzlich für sein großes Engagement. Er hat sich sehr um den Datenschutz verdient gemacht.“

Mit freundlichen Grüßen

BMUV-Pressestelle

 


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