Samstag, 30. September 2017

wir verlosen

Gutscheine im Gesamtwert von über 1000€, bei mehr als 100 neuen Newsletterabonnenten bis zum Jahresende!

Samstag, 23. September 2017

Was, wohin

Wir haben bei uns die Abfälle im Grunde alle sortiert. Es gibt lediglich eine "Sorte" von gemischten Abfällen, die zur energetischen Verwertung. Dabei handelt es sich um energetisch verwertbare Abfälle, mit einem Mindestbrennwert von 10.000 kJ/kg. Die anderen Abfälle sind alles, ohne Ausnahme, Reinfraktionen. Holz wird zwar in die Hölzer der Altholzkategorie AII bis AIII (und auch AI, weil kaum vorhanden) oder AIV eingeteilt. Hier gibt es für jede Abfallart eigene Abladestellen, wie zB die genannten Holzsortimente, Altmetall/Schrott, Reifen, landwirtschaftliche Folien, Bauschutt, Gipsabfälle/Gipskarton, aber auch die wertvolleren Buntmetalle, welche natürlich auch jeweils separat erfaßt werden. Gerade die Buntmetalle sollten bei ungenügender Kenntnis dieser nicht ohne Aufsicht durch das Personal abgeladen werden, da eine Durchmischung hier eine doch nicht unwesentliche Wertminderung darstellt. Ebenso sollten die anderen Reinfraktionen nicht mit Fremdmaterial verunreinigt sein, da dies auch ein Problem bei der weiteren Verwertung darstellt, weswegen wir hier bei Fehlwürfen unsere Sortierkosten umlegen. Kommen doch einmal Abfälle vor, die nicht genau zuzuordnen sind, aus mehreren Stoffen bestehen oder weder in der einen noch der anderen Fraktion untergebracht werden können, so ist es immer noch am besten, diese nicht in eine Reinfraktion, sondern logischerweise in die gemischten Afälle zu werfen. Es kann aber durchaus sein, dass es für eine Abfallart mehrere Abladestellen gibt, je nachdem, ob Sie Kleinanlieferer sind oder mit einem LKW, Traktor oder zumindest einem großen Anhänger anliefern. Flüssige Abfälle, wie Öle, Lacke und Farben, andere lösemittelhaltige Abfälle oder Lösemittel werden grundsätzlich nicht angenommen. Diese sind an den entsprechenden Rücknahmestellen oder an entsprechenden Problemmüllannahmestellen wie auch die des AWV abzugeben. Problemmüllannahmen finden nur an gewissen Tagen statt. Wann und wo steht auf den Seiten des AWV. Bei bestimmten Abfällen sind bei der Anlieferung noch ein paar andere Dinge zu beachten. So sind die Abfälle, die begleitscheinpflichtig sind, wie Asbestzement und künstliche Mineralfaser, bei der Anlieferung zu verpacken, bzw bereits zum Transport in speziell gekennzeichnete Bigbags zu füllen. Altholz und Bauschutt hingegen sind zwar nicht als gefährlich eingestuft, jedoch ist bei Anlieferungen, die über die Bagatellgrenze hinausgehen ein Anlieferschein auszufüllen und dieser an der Waage abzugeben. Haben Sie keinen dabei, wird ihnen ein entsprechendes Formular ausgehändigt. Die entsprechenden Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage unter Downloads aber auch die komplette Altholzverordnung. Weiteres, wie gewisse Checklisten, Empfehlungen des Landesamtes für Umweltschutz und der Berufsgenossenschaften finden Sie in unserer externen Linksammlung. Sämtliche Beschreibungen finden Sie auf unserer Website, sowie die Links zu den entsprechenden Fremdpräsenzen, als auch zu unserer Linksammlung auf delicio.us

Samstag, 2. September 2017

Was gehört wohin?

Wie Sie bereits wissen, haben wir für unsere Kleinanlieferer einen neuen Bereich angelegt, in dem Sie Ihre Abfälle in bereitgestellte Container werfen können. Die ist nichts anderes, als das, was Sei bereits als unsere Schüttboxen für die LKW-Anlieferung kennen, lediglich die Wege sind durch die Container kürzer. Für die Abfälle haben wir einen Presscontainer bereitgestellt, um gerade diese gemischten Abfälle bereits etwas verdichten zu können. Für sperrige und schwer zu verdichtende Abfälle, wie lange Kunststoffteile, Matratzen und andere große Schaumstoffteile oder ähnliches, steht zusätzlich noch ein offener Container daneben bereit. Materialien, die Sie bereits in Säcken verpackt anliefern, können Sie auch getrost in die Presse schmeißen, dafür haben wir sie schließlich aufgestellt. Die Holzabfälle können Sie wie bisher auch, getrennt als Holz Kategorie A II-III und A IV in je einen Container gegeben werden. Für Holabfälle, die nicht unter Mindermengen fallen, also ab ca 100kg, ist zusätzlich ein Anlieferschein gemäß Altholzverordnung auszufüllen. Fragen Sie einfach nach, wir haben diese Formblätter vorrätig. Für die Metallabfälle steht ein Schrottcontainer bereit. Hier bitte nur Alteisen und Stahl. Wenn sie Aluminium, Edelstahl, Kuper, Messing oder andere Metalle haben, fragen Sie bitte nach, wir zahlen auch Vergütungen dafür. Entsorgen Sie bitte keinen Müll in einem der anderen Container oder gar Lösemittel oder lösemittelhaltige Abfälle. Sortierkosten und nachberechnungen fallen in aller Regel recht hoch aus, da diese auch einen gewissen Denkanstoß geben sollen.