Freitag, 30. April 2021

BMU-PM: Bundesumweltministerium fördert neue Elektrofahrzeuge für die Diakonie in Bayern

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner,
Stephan Gabriel Haufe, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg
und Bastian Zimmermann

 

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmu.bund.de   Internet: www.bmu.de/presse
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Pressedienst - Nr. 085/21
30. April 2021

 

Elektromobilität

Bundesumweltministerium fördert neue Elektrofahrzeuge für die Diakonie in Bayern

Florian Pronold hat heute drei Förderschecks aus dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ an verschiedene Einrichtungen der Diakonie in Bayern überreicht. Die ambulanten Pflegedienste der Diakonie in Memmingen, Neu-Ulm und im Raum Unteres Pegnitztal beschaffen mit den Fördermitteln neue Elektrofahrzeuge. Mit dem BMU-Förderprogramm wollen die Einrichtungen den Umstieg auf Elektromobilität schaffen. Außerdem bauen sie ihre Ladesäuleninfrastruktur aus. „Sozial & Mobil“ war im November 2020 gestartet und läuft bis Ende 2022.

Parlamentarischer Staatssekretär Florian Pronold: „Elektrofahrzeuge sind ein echter Gewinn für soziale Einrichtungen. Sie sind klimafreundlich, fahren leiser, stoßen keine Abgase aus und verbessern so die Lebensqualität vor Ort. Außerdem schonen sie den Geldbeutel, denn sie sind günstiger im Betrieb und brauchen weniger Wartung als Verbrenner. Mit der Unterstützung des BMU soll die Diakonie in Bayern den Umstieg auf batterieelektrische Antriebe schaffen. Mit vielen kurzen Fahrten sind ambulante Pflegedienste optimal für die Nutzung von Elektrofahrzeugen. In Kombination mit dem Umweltbonus können wir mit der Förderung die Mehrkosten eines neuen Elektrofahrzeugs nahezu ausgleichen. Wenn soziale Einrichtungen jetzt aktiv werden, ist das eine Chance für den Klimaschutz sowie für die Lebensqualität der Beschäftigten und der Menschen, die von Ihnen betreut werden.“

Die Diakonie Memmingen unterhält insgesamt 20 Fahrzeuge. Die zehn für die ambulante Pflege eingesetzten Fahrzeuge sollen durch die Förderung komplett durch E-Autos ersetzt werden. Die Integration einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude wird aktuell geprüft. In Neu-Ulm hat die Diakonie aktuell 16 Fahrzeuge an mehreren Standorten im Einsatz. Fünf davon sollen künftig Elektrofahrzeuge sein. Eine große PV-Anlage versorgt das Gebäude und künftig auch die geförderten Elektrofahrzeuge. Die Diakonie Unteres Pegnitztal in Lauf hat insgesamt 19 Fahrzeuge an verschiedenen Standorten. Im ersten Schritt werden mit der Förderung vier Fahrzeuge durch E-Autos ersetzt. Eine PV-Anlage für die Stromversorgung ist geplant. Die E-Flotte soll weiter ausgebaut werden, auch mit E-Bussen für den Rollstuhltransport und die Tagespflege.

Soziale Einrichtungen, die ihren Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge umstellen wollen, können bis Ende 2022 eine Förderung beantragen. Aufgrund der aktuell langen Lieferzeiten ist eine frühzeitige Beantragung empfehlenswert. Bis Ende 2022 stehen über „Sozial & Mobil“ insgesamt 200 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

In Deutschland sind derzeit mehr als 280.000 Fahrzeuge für Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen auf deutschen Straßen unterwegs. Bislang wird nur eine kleine Zahl davon elektrisch betrieben. Mehr als 45.000 dieser Pkw und Kleinbusse werden jährlich erneuert. Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen zahlt sich langfristig aus: Elektrofahrzeuge haben geringere Betriebskosten als Verbrenner, und aufgrund des CO2-Preises werden herkömmliche Kraftstoffe immer teurer. Für den Kauf eines Elektrofahrzeugs anstelle eines Verbrenners bietet das Programm verschiedene Fördermöglichkeiten.

Neben dem Flottenaustauschprogramm unterstützt das BMU soziale Einrichtungen mit dem Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ bei investiven Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Beide Programme sind Bestandteil des Konjunktur- und Zukunftspakets, das die Bundesregierung in Reaktion auf die Corona-Pandemie auf den Weg gebracht hat.

Weiterführende Informationen

Förderprogramm zum Flottenaustausch "Sozial & Mobil"

Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"

FAQ Elektromobilität


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Neue Besen kehren gut

sagt man zumindest. 
Deswegen haben wir hier auch gleich mal aufgeräumt und einen neune Schreiberling aktiviert.

Hier bin ich!

BMU-PM: Bundesumweltministerium fördert Bodenseeradweg in Lindau mit 3,2 Millionen Euro

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Pressedienst - Nr.: 084/21

30. April 2021

 

Klimaschutz/Kommunen

Bundesumweltministerium fördert Bodenseeradweg in Lindau mit 3,2 Millionen Euro

Florian Pronold überreicht Förderscheck an Lindaus Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons

Die Stadt Lindau setzt bei der Mobilität auf Klimaschutz und gestaltet den Bodenseeradweg noch fahrradfreundlicher. Geplant sind eine durchgängige Fahrradstraße mit Vorrang für Radler*innen, Ladestationen mit Photovoltaik für E-Bikes und 268 Fahrradständer. Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, hat heute zum Start des Projektes „Bodensee-Fahrradstraße“ einen Förderscheck über 3,1 Millionen Euro an die Oberbürgermeisterin der Stadt Lindau, Dr. Claudia Alfons, übergeben.

Florian Pronold: „Für erfolgreichen Klimaschutz brauchen wir eine nachhaltige Mobilitätswende. Die Stadt Lindau zeigt mit der Errichtung einer durchgängigen Fahrradstraße auf der Ost-West-Route des beliebtesten Radweges Deutschlands wie das gelingen kann. Ich freue mich, dass wir den Radweg mit unserer Förderung unterstützen können, und bin überzeugt, dass dieses Projekt eine bundesweite Ausstrahlung entfaltet und für touristisch genutzte Regionen zum Vorbild für klimafreundliche Mobilität werden kann.“

Nachdem bereits der innerstädtische Abschnitt des Bodenseeradwegs mit Fördermitteln des Bundesumweltministeriums erneuert wurde, soll nun in einem weiteren Projekt die bei Tourist*innen und Einheimischen gleichermaßen beliebte Ost-West-Route des Radweges ausgebaut werden. Entlang der Achse soll eine durchgängige Fahrradstraße mit Vorrangregelung für Radfahrende entstehen. Um den steigenden Bedarf an Radabstellanlagen in den Sommermonaten zu decken, werden auf der Insel Lindau zwei „Bikehubs“ (bewegliche Fahrradabstellanlagen in modularem Seecontainer), zwei mobile Ladestationen mit Photovoltaik-Anlage sowie 268 mobile Fahrradständer zur Verfügung gestellt.

Die Gesamtausgaben des Projekts belaufen sich auf insgesamt rund 3,9 Millionen Euro, das Bundesumweltministerium unterstützt das Vorhaben mit gut 3,1 Millionen Euro aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Für dieses Vorhaben wird mit einer Treibhausgasminderung von rund 1.600 Tonnen CO2 jährlich und einer Erhöhung des Radverkehrsanteils um 15 Prozent gerechnet. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zum lokalen Klimaschutz.

Im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ der NKI werden regional modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert. Seit 2016 hat das Bundesumweltministerium bundesweit bereits 60 Einzel- und 29 Verbundvorhaben zum Radverkehr im Rahmen des Förderaufrufs mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 146 Millionen Euro bewilligt.

Weitere Informationen: www.klimaschutz.de

 


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Wie das Geschlecht die Gesundheit beeinflusst

 
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Spektrum informiert
30.04.2021

Liebe Leserin, lieber Leser,

eine Frau und ein Mann gehen zum Arzt. Sie beklagen dieselben Symptome – wird man sie auch gleich behandeln? Wer erkrankt, wie sich ein Leiden äußert, wann es erkannt wird, wie man Betroffene therapiert und wie gut Medikamente bei ihnen anschlagen, hängt auch mit ihrem Geschlecht zusammen. Wie das Geschlecht die Gesundheit beeinflusst, beleuchtet die aktuelle Kompakt-Ausgabe »Gendermedizin« (PDF-Format).

Ein aufschlussreiche Lektüre wünscht Ihnen
Anke Walter


Gendermedizin - Wie das Geschlecht die Gesundheit beeinflusst

Geschlecht und Gender bestimmen mit, ob und wann jemand eine Krankheit entwickelt, wie diese ausgeprägt ist, wann sie erkannt wird und wie gut Medikamente anschlagen. Die wissenschaftliche Untersuchung dieser Faktoren steht erst am Anfang.

17/2021

Kann der Warp-Antrieb Wirklichkeit werden? Ein Forscher hat neue Ideen zum Reisen durch den Weltraum vorgestellt. Außerdem in dieser »Woche«-Ausgabe: Evolutionstheorie auf dem Prüfstand und das Versprechen der Jugend.

2/2021 Die Macht der Verleumdung

Etliche Jahre vor der Revolution 1789 heizten Pamphletisten die Stimmung gegen die französische Monarchie an. Inwieweit sie mit ihren Schmähschriften zu deren Sturz beitrugen, ist umstritten, doch dem Ansehen des Königshauses schadeten sie allemal. Beliebtes Ziel der Libellisten: Marie-Antoinette.

Spezial Biologie - Medizin - Hirnforschung 2/2021

Umweltschutz: Rettung für unseren Planeten - Insektensterben: Woher kommt der dramatische Verlust? • Gentechnik: Umstrittene Patente auf Lebewesen • Kunststoffe: Wie lässt sich die Flut an Mikroplastik eindämmen?


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BMU-PM: Bundesumweltministerium fördert nachhaltige Wärmeversorgung im „Energie-Quartier Feldafing“

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Pressedienst Nr. 083/21
Berlin, 30. April 2021

 

Klimaschutz/Kommunen
Bundesumweltministerium fördert nachhaltige Wärmeversorgung im „Energie-Quartier Feldafing“
Florian Pronold überreicht Förderscheck über 260.400 Euro an den Ersten Bürgermeister Bernhard Sontheim

Das „Innovationspaket Energiezentrale“ wird in der bayerischen Gemeinde Feldafing im Zuge einer Turnhallensanierung umgesetzt und versorgt zukünftig fünf Gebäude des Ortskerns mit nachhaltig erzeugter Wärme. Das Bundesumweltministerium fördert dieses kommunale Klimaschutz-Modellprojekt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mit rund 260.400 Euro. Heute übergibt Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, dem Zweckverband den offiziellen Förderbescheid und überreicht dem Ersten Bürgermeister Bernhard Sontheim einen symbolischen Förderscheck.

Florian Pronold: „Die Gemeinde Feldafing setzt auf eine nachhaltige Wärmeversorgung, spart damit Energie und schützt das Klima. Mit der Förderung aus unserer Nationalen Klimschutzinitiative kann der modellhafte Aufbau einer lokalen und nachhaltig gewonnenen Wärmeversorgung ermöglicht werden. Das Projekt zeigt, wie kommunale Sanierungsvorhaben mit den Zielen des Klimaschutzes verbunden werden können.“

Das innovative Klimaschutz-Projekt im „Energie-Quartier Feldafing“ wird in den kommenden zwei Jahren vom Bundesumweltministerium mit rund 260.400 Euro gefördert. Durch den Einsatz eines Blockheizkraftwerkes, moderner Gebäudeleittechnik sowie einer Power-to-heat-Anlage werden deutliche Energieeinsparungen gegenüber dem aktuellen Ist-Zustand erzielt. Hierdurch können nach Fertigstellung rund 300 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr vermieden und somit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Seit 2016 fördert und initiiert das Bundesumweltministerium unter dem Dach der NKI in ganz Deutschland kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Aktuell werden 34 investive Klimaschutzprojekte mit einem Fördervolumen von rund 97 Millionen Euro umgesetzt. Projektskizzen können in diesem Jahr vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus den innerhalb eines Antragsfensters eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

Weitere Informationen zum Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte: https://www.klimaschutz.de/modellprojekte


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Donnerstag, 29. April 2021

BMU: Minister Schulze: Federal Constitutional Court strengthens climate action

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Editor: Federal Ministry for the Environment,
Nature Conservation and Nuclear Safty
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Press service no. 080/21
Berlin, 29 April 2021

 

Climate action

Minister Schulze: Federal Constitutional Court strengthens climate action

Today, the Federal Constitutional Court published its ruling on a number of constitutional complaints against the Federal Climate Change Act (Klimaschutzgesetz). It confirms that the Climate Change Act is in principle a suitable instrument for tackling the challenges of climate change. There will now be additional, specific provisions for the post-2030 period. However, Germany will already step up its planned climate action efforts in the years up to 2030 as a result of the new EU climate target. Federal Environment Minister Svenja Schulze welcomed the ruling as validation for the Climate Change Act and support for climate action.

Minister Schulze commented: “This decision clearly strengthens climate action. It provides momentum for tackling the difficult tasks ahead. The Federal Constitutional Court has reaffirmed the mechanism that we introduced with the Climate Change Act and that lays down annually decreasing emissions targets for all sectors. I would have liked to include an additional interim target for the post-2030 period but there was no majority support at the time. This is why it is a positive development that the Federal Constitutional Court is now ruling out the option of shying away from future action. The Federal Constitutional Court gives the legislator a clear mandate to establish clear legislative provisions beyond the year 2030 for the path to climate neutrality. To ensure we do not lose any time, I will present key elements for an updated Climate Change Act before the end of the summer to create long-term planning certainty.

The German government has taken many steps to improve climate action in recent years. During Germany’s Presidency of the Council of the European Union in 2020, we were able to reach agreement on a significantly more ambitious EU climate target and to submit this to the United Nations. The new EU climate target will also make a considerable contribution to more climate action in Germany in the period up to 2030. For example, a stricter emissions trading scheme will greatly accelerate the energy transition away from fossil energy sources and towards renewable energies in the years ahead. By doing this, we can comply with the call from the Federal Constitutional Court to ensure that climate action measures are not delayed until a much later point in time”.

 


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BMU-PM: Schulze zur Studie der EU-Kommission: Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit müssen oberste Leitlinie für Gentechnik-Zulassung bleiben

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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Pressedienst Nr. 081/21
Berlin, 29. April 2021

 

Landwirtschaft/Umweltschutz
Schulze zur Studie der EU-Kommission: Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit müssen oberste Leitlinie für Gentechnik-Zulassung bleiben

Die Europäische Kommission hat heute ihre lang erwartete Studie zu Neuer Gentechnik veröffentlicht. Sie betont, dass für die Nutzung von neuen genomischen Techniken in der Land- und Lebensmittelwirtschaft zwingend ein hoher Standard an Sicherheit für Mensch und Umwelt gewährleistet sein muss.  Sie stellt zudem fest, dass einige Rechtsvorschriften für eine Nutzung möglicherweise nicht zweckmäßig sein könnten und kündigt einen offenen Dialog zum Umgang mit diesen Herausforderungen an. Dabei schlägt die Studie vor, die verpflichtende Risikoprüfung um den Aspekt Nachhaltigkeit zu erweitern.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Es ist gut, dass die Europäische Kommission die Sicherheit für Mensch und Umwelt  hervorhebt und den schon lange erforderlichen breit angelegten, öffentlichen Konsultationsprozess zum Thema zeitnah einleiten will. Denn das ermöglicht, dass wichtige Leitplanken des Europäischen Grünen Deals, die Farm to Fork Strategie und die Biodiversitätsstrategie zusammengebracht werden können. Für mich stehen  Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit an erster Stelle. Die Freisetzungs-Richtlinie stellt dafür den richtigen Rahmen dar, denn sie ermöglicht die Zulassung von Produkten, die mit Neuer Gentechnik hergestellt wurden, wenn ihre Sicherheit für Mensch und Umwelt geprüft und erwiesen ist. Das Bundesumweltministerium wird die Studie nun sorgsam auswerten, um den anstehenden Dialog zu begleiten.“

Das Bundesumweltministerium (BMU) spricht sich deutlich gegen eine Aufweichung des geltenden Gentechnikrechts aus. Jedes gentechnisch veränderte Produkt in der EU soll weiterhin auf sein Risiko geprüft und gekennzeichnet werden. Dies gilt nach Auffassung des BMU ohne Ausnahme, also auch für die Neue Gentechnik. Erste Vorschläge, wie mit möglichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Neuen Gentechniken umgegangen werden kann, unterbreitet deshalb das am vergangenen Dienstag veröffentlichte BMU-Positionspapier „Gentechnik in der Landwirtschaft: Für Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit“.

Zweifelhaft ist aus Sicht des BMU, ob Neue Gentechnik tatsächlich einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Farm-to-Fork-Strategie „Reduktion von Pflanzenschutzmitteln“ beitragen kann, ohne dabei zugleich Biodiversitätsziele zu gefährden. Ähnliche Versprechen haben sich bei der klassischen Gentechnik, die die Strukturen einer ressourcen-schädigenden Landwirtschaft weiter gefestigt hat, jedenfalls nicht bewahrheitet. Bei der Mehrheit der Produkte, die aktuell mit Neuer Gentechnik entwickelt werden oder schon auf dem Markt sind, geht es um Eigenschaften wie Herbizid- oder Pestizid-Toleranz, die Produktion pflanzeneigener Insektengifte oder Veränderungen im Stoffwechsel der Pflanzen, um sie als Futter- und Lebensmittel zu optimieren. Diese Veränderungen bedürfen aus Umweltsicht auf jeden Fall einer intensiven Umweltrisikoprüfung.

Eine klare Kennzeichnung aller Produkte, die mit Neuer Gentechnik erzeugt wurden, ist zudem nicht nur der eindeutige Wunsch einer überwältigenden Mehrheit der EU Bürger*innen. Sie ist auch erforderlich, um das Ziel der Farm-to-Fork-Strategie, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen in der EU bis 2030 auf 25 Prozent auszuweiten, zu erreichen. Denn nur volle Transparenz durch Kennzeichnung  gewährleistet die Koexistenz der gentechnikfrei wirtschaftenden ökologischen und der konventionellen Landwirtschaft. Nach bisheriger Auswertung berücksichtigt die Studie den Aspekt der Wahlfreiheit der Verbraucher*innen und Landwirte*innen in ihren Schlussfolgerungen aber nicht.

Schulze: „Die nun angekündigte Debatte muss schnell stattfinden, denn seit dem EuGH-Urteil 2018 verpasst es die EU, das geltende Recht für Neue Gentechnik umzusetzen. Deshalb müssen jetzt zügig auch auf EU-Ebene neue Wege zum Nachweis von Produkten, die mit Neuer Gentechnik erzeugt wurden, entwickelt werden. Es braucht auch dringend mehr unabhängige Forschung in diesem Bereich. Versäumnisse im Gesetzesvollzug dürfen nicht als Legitimation für Gesetzeslockerungen dienen.“
 

Hintergrund

Der Studie war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16 vorangegangen. Mit diesem wurde 2018 rechtssicher geklärt, dass neue gentechnische Verfahren wie z.B. CRISPR/Cas unter den Anwendungsbereich der EU-Freisetzungs-Richtlinie 2001/18/EG fallen, da die mit diesen Verfahren verbundenen Risiken mit denen der klassischen Gentechnik vergleichbar sind. Der Rat hatte daher die Europäische Kommission gebeten, die mit dem Urteil einhergehenden praktischen Fragen zu beleuchten, z.B. wie die Einhaltung der Freisetzungsrichtlinie sichergestellt werden kann, da mittels neuer gentechnischer Verfahren gewonnene Erzeugnisse mit zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Nachweismethoden nicht identifiziert werden konnten. Die Studie stützt sich auf Expertenmeinungen sowie auf Beiträge der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von Interessenträgern auf EU-Ebene im Rahmen gezielter Konsultationen.

Das BMU-Positionspapier „Gentechnik in der Landwirtschaft: Für Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit“ finden Sie unter www.bmu.de/PM9542  

 


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BMU-PM: Pflegedienst und Pflegeheime der Vitalis in Bayern erhalten ihre ersten zehn Elektrofahrzeuge

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Pressedienst Nr. 082/21
Berlin, 29. April 2021

 

Elektromobilität
Pflegedienst und Pflegeheime der Vitalis in Bayern erhalten ihre ersten zehn Elektrofahrzeuge

Florian Pronold hat heute einen Förderscheck aus dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ an die Vitalis Gruppe in Feldkirchen-Westerham überreicht. Die Gesellschaft für soziale Einrichtungen beschafft mit den Fördermitteln des Bundesumweltministeriums ihre ersten Elektrofahrzeuge für den ambulanten Pflegedienst sowie ihre Pflegeheime. Außerdem wird die Ladesäuleninfrastruktur an den verschiedenen Standorten ausgebaut. Das BMU-Förderprogramm „Sozial & Mobil“ war im November 2020 gestartet und läuft bis Ende 2022.

Parlamentarischer Staatssekretär Florian Pronold: „Ambulante Dienste sind mit vielen kurzen Fahrten optimal für die Nutzung von Elektrofahrzeugen. Soziale Einrichtungen, die ihre Dienste elektrifizieren, schonen das Klima und ihren Geldbeutel. Leisere Fahrzeuge mit weniger Abgasen sind gut für die Umwelt. Außerdem kosten Elektrofahrzeuge im Betrieb weniger als Verbrenner, und sie brauchen weniger Wartung. Das BMU unterstützt die Vitalis in Bayern bei ihrem Einstieg in den Umstieg auf Elektromobilität. In Kombination mit dem Umweltbonus können wir mit der Förderung die Mehrkosten eines neuen Elektrofahrzeugs nahezu ausgleichen. Wenn soziale Einrichtungen jetzt aktiv werden, ist das eine Chance für den Klimaschutz sowie für die Lebensqualität der Beschäftigten und der Menschen, die von Ihnen betreut werden.“

Die Vitalis GmbHs betreiben Pflegeheime sowie einen ambulanten Pflegedienst in Bayern. Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm des Bundesumweltministeriums will die Gesellschaft für soziale Einrichtungen ihre ersten zehn Elektrofahrzeuge anschaffen sowie ihre Ladeinfrastruktur aufbauen. Künftig fährt etwa die Hälfte der ambulanten Flotte ohne CO2-Emissionen.

Soziale Einrichtungen, die ihren Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge umstellen wollen, können bis Ende 2022 eine Förderung beantragen. Aufgrund der aktuell langen Lieferzeiten ist eine frühzeitige Beantragung empfehlenswert. Bis Ende 2022 stehen über „Sozial & Mobil“ insgesamt 200 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

In Deutschland sind derzeit mehr als 280.000 Fahrzeuge für Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen auf deutschen Straßen unterwegs. Bislang wird nur eine kleine Zahl davon elektrisch betrieben. Mehr als 45.000 dieser Pkw und Kleinbusse werden jährlich erneuert. Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen zahlt sich langfristig aus: Elektrofahrzeuge haben geringere Betriebskosten als Verbrenner, und aufgrund des CO2-Preises werden herkömmliche Kraftstoffe immer teurer. Für den Kauf eines Elektrofahrzeugs anstelle eines Verbrenners bietet das Programm verschiedene Fördermöglichkeiten.

Neben dem Flottenaustauschprogramm unterstützt das BMU soziale Einrichtungen mit dem Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ bei investiven Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Beide Programme sind Bestandteil des Konjunktur- und Zukunftspakets, das die Bundesregierung in Reaktion auf die Corona-Pandemie auf den Weg gebracht hat.
 

Weiterführende Informationen

Förderprogramm zum Flottenaustausch "Sozial & Mobil"

Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"

FAQ Elektromobilität


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BMU-PM: Schulze: Bundesverfassungsgericht stärkt Klimaschutz

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner,
Stephan Gabriel Haufe, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg
und Bastian Zimmermann

 

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E-Mail: presse@bmu.bund.de   Internet: www.bmu.de/presse
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Pressedienst Nr. 080/21
Berlin, 29. April 2021

 
 

Klimaschutz
Schulze: Bundesverfassungsgericht stärkt Klimaschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zu einer Reihe von Verfassungsbeschwerden gegen des Klimaschutzgesetz veröffentlicht. Darin bestätigt es, dass das Klimaschutzgesetz grundsätzlich ein geeignetes Instrument ist, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Für die Zeit nach 2030 wird es nun weitere konkrete Vorgaben geben, allerdings wird Deutschland infolge des neuen EU-Klimaziels schon in den 20er Jahren seine bisher geplanten Klimaschutz-Anstrengungen erhöhen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt das Urteil als Bestätigung des Klimaschutzgesetzes und als Stärkung für den Klimaschutz.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Entscheidung ist eine deutliche Stärkung für den Klimaschutz. Das gibt uns Rückenwind für die schwierigen Aufgaben, die vor uns stehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit auch den Mechanismus, den wir mit dem Klimaschutzgesetz eingeführt haben, und der jährlich sinkende Klimaziele für alle Sektoren vorsieht. Ich hätte gerne ein weiteres Zwischenziel für die 30er Jahre in das Gesetz aufgenommen, doch dafür gab es damals keine Mehrheit. Insofern ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun ein solches Wegducken vor der Zukunft ausschließt. Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber einen klaren Auftrag, auch über das Jahr 2030 hinaus klare gesetzliche Vorgaben für den Weg zur Klimaneutralität zu schaffen. Damit wir keine Zeit verlieren, werde ich noch im Sommer Eckpunkte für ein in diesem Sinne weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz vorlegen, das langfristige Planungssicherheit schafft.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren viel getan, um beim Klimaschutz besser zu werden. Unter deutscher Ratspräsidentschaft ist es 2020 gelungen, ein deutlich höheres EU-Klimaziel zu vereinbaren und an die Vereinten Nationen zu melden. Dieses neue EU-Klimaziel wird auch zu deutlich mehr Klimaschutz in Deutschland bereits in den 20er Jahren führen. So wird ein schärferer Emissionshandel die Energiewende weg von den fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren in den nächsten Jahren stark beschleunigen. Damit werden wir der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, die Klimaschutzmaßnahmen nicht zu stark in die Zukunft zu verlagern, gerecht werden können.“

Einen Audio-O-Ton der Ministerin finden Sie unter https://publicarea.admiralcloud.com/p/w3ewBjsfRkjiHqewzNA9nQ

 


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