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Pressedienst - Nr. 064/21
16. April 2021
Klimaschutz/Kommunen
Bundesumweltministerium fördert klimafreundliche Straßenbeleuchtung in Rosenfeld mit 113.000 Euro
Rita Schwarzelühr-Sutter übergibt Klimaschutz-Zertifikat an Bürgermeister Thomas Miller
In der Stadt Rosenfeld wurde die Straßenbeleuchtung im vergangenen Jahr auf hocheffiziente LED-Technik umgerüstet. Dies führt zu einer Einsparung von 2.600 Tonnen CO2 in den nächsten 20 Jahren. Die Gesamtkosten betragen etwa 560.000 Euro, von denen das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) 113.000 Euro übernommen hat. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, überreicht heute ein Klimaschutz-Zertifikat an Thomas Miller, den Bürgermeister der Stadt Rosenfeld.
Rita Schwarzelühr-Sutter: „Klimaschutz findet in erster Linie in Städten, Gemeinden und Landkreisen statt. Daher unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen im Klimaschutz finanziell besonders. Ich freue mich sehr, dass Rosenfeld die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative genutzt hat, um Energieeffizienzmaßnahmen vor Ort umzusetzen. So erreichen wir gemeinsam unsere Klimaschutzziele. Rosenfeld hat mit der Entscheidung, bei der Beleuchtung im Straßenverkehr auf LED zu setzen, besonderes Engagement gezeigt. Der Stromverbrauch reduziert sich dadurch um rund 74 Prozent.“
Seit 2008 fördert und initiiert das Bundesumweltministerium unter dem Dach der NKI in ganz Deutschland Klimaschutzprojekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Im Zeitraum 2008 bis 2020 wurden bereits etwa 35.500 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,23 Milliarden Euro durchgeführt. Kommunen profitieren ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen.
Die Sanierung von Außen-, Straßen- und Innenbeleuchtung werden ebenso wie die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch ein Klimaschutzmanagement über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI gefördert. Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms sind die Förderbedingungen erheblich verbessert worden, indem Förderquoten erhöht, Eigenanteile gesenkt und die Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen optimiert. Die verbesserten Förderbedingungen gelten noch bis Ende dieses Jahres. Anträge für die Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden.
Auskunft und telefonische Beratung zu den Förderprogrammen der NKI:
Fragen zur Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de entgegen. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de.
Weitere Informationen: www.klimaschutz.de
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