Dass bei Anlieferung von Bauschutt die Erklärung gemäß RC-Richtlinie erforderlich ist, ist ja nun allgemein bekannt.
Dass der Schein auch vollständig ausgefüllt sein muss, ist obligatorisch.
Was jedoch viele nicht wissen ist, dass auch das Datum und der Ort des "Abbruches" aufzuführen ist.
Bitte beachten Sie das bei Ihrer nächsten Anlieferung!
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