Freitag, 30. November 2018

Wenn Sie schon Abfälle der gleichen Fraktion haben,

dann dürfen Sie diese auch miteinander abladen und müssen dazwischen nicht wiegen.
Es kann zwar mal durchaus sein, dass sie aufgrund der Beladung zwischendrin etwas anderes abladen müssen, wenn dies aber Ihre Arbeit vereinfacht, dürfen Sie das selbstverständlich schon.
Sie dürfen aber auch separat wiegen, wenn Sie das für Ihre Abrechnung brauchen, weil Sie zB etwas von Ihrem Nachbarn mitgenommen haben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen