Donnerstag, 15. November 2018

BMU Pressedienst Nr. 226/18 -Luftreinhaltung 15. November2018Bundeskabinett beschließt einheitliche Regeln für Umgang

Bundeskabinett beschließt einheitliche Regeln für Umgang mit
Fahrverboten
Diesel-PKW dürfen nach erfolgreicher Hardware-Nachrüstung weiter
einfahren
Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Damit werden bundesweit
einheitliche Regeln für Verkehrsverbote eingeführt, falls diese von den
zuständigen lokalen Behörden aufgrund von anhaltend hoher Belastung mit
gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid erlassen werden. Das Gesetz legt
unter anderem fest, dass Fahr-zeuge einfahren dürfen, die nachweislich
einen geringeren Stickoxid-Ausstoß aufweisen – zum Beispiel aufgrund
moderner Abgastechnik, durch Software-Updates oder durch nachträglich
eingebaute Stickoxidkatalysatoren, sogenannter Hardware-Nachrüstungen.
Damit schafft der Gesetzentwurf Rechtssicherheit für Halter von
nachgerüsteten Fahrzeugen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der vom
Bundeskabinett am 24. Oktober 2018 beschlossenen Eckpunkte für Maßnahmen
zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der
individuellen Mobilität in unseren Städten.
Der Entwurf stellt klar, dass Diesel-PKW mit den Abgasnormen EURO 4 und 5
von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im realen Fahrbetrieb
geringere Stickstoffoxidemissionen unter 270 Milligramm pro Kilometer
ausstoßen. Dieser Wert wird sich für viele Fahrzeuge nur durch eine
geeignete Nachrüstung mit einem zusätzlichen Stickoxidkatalysator
erreichen lassen. Zum Vergleich: Euro-5-Fahrzeuge stoßen derzeit real auf
der Straße im Durchschnitt rund 900 Milligramm pro Kilometer aus.
Ausgenommen werden aus Verhältnismäßigkeitsgründen auch alle Diesel-PKW
mit der Abgasnorm EURO 6. Weitere Ausnahmetatbestände umfassen
nachgerüstete Nutzfahrzeuge – für diese erarbeitet die Bundesregierung
derzeit ein Nachrüst-Förderprogramm. Schließlich werden auch Ausnahmen
für Fahrzeuge behinderter Menschen, für Krankenwagen und
Polizeifahrzeuge geregelt.
Damit alle im Gesetzentwurf vorgesehenen, bundesweiten Ausnahmen von
Verkehrsverboten greifen, wird das Bundesverkehrsministerium nun die
rechtlichen und technischen Vorschriften für den Einsatz von
Nachrüstungen erarbeiten. Die Maßnahmen sollen laut Eckpunkte-Beschluss
des Bundeskabinetts schnellstmöglich, zu Beginn des Jahres 2019, in Kraft
gesetzt werden."
Der Gesetzentwurf stellt weiterhin klar, dass Verkehrsverbote bei
geringeren Stickstoffdi-oxid(NO2)-Belastungen - bis zu einem Wert von 50
Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel - in der Regel nicht
erforderlich sind. In diesen Gebieten ist davon auszugehen, dass der
europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für NO2 von 40
Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel bereits aufgrund der
Fördermaßnahmen, die die Bundesregierung schon beschlossen hat, der
Software-Updates und der Maßnahmen der lokalen Behörden eingehalten
werden kann. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird
dadurch nicht verändert. Es bleibt zudem letztlich Aufgabe der lokalen
Behörden, über die Notwendigkeit von Fahrverboten zu entscheiden.
Der 40-Mikrogramm-Grenzwert für NO2 wird aktuell in 65 deutschen Städten
überschritten. In 15 Städten lag er 2017 über 50 Mikrogramm NO2 pro
Kubikmeter Luft. NO2 ist ein giftiges Reizgas, das vor allem Kindern,
Senioren oder Asthmatikern gesundheitlich belasten und auch zu
Herzkreislauferkrankungen führen kann.
Nach der heutigen Kabinettsentscheidung wird nun das parlamentarische
Verfahren eingeleitet. Parallel dazu erfolgt die sogenannte Notifizierung
bei der EU-Kommission. Diese wurde bereits eingeleitet.
Fragen und Antworten zum Thema finden Sie unter www.bmu.de/FQ91

Weitere Informationen:

• „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen
Mobilität in unseren Städten" (vom 1. Oktober 2018)
• „Eckpunkte der Bundesregierung für die Umsetzung der Maßnahmen
für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in
unseren Städten" (vom 24. Oktober 2018)
• Chronologie „Diesel und Luftreinhaltung
• Faktencheck Stickstoffdioxid
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern

Telefon: 030 18 305-2010
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