Mittwoch, 21. November 2018

Manche scheinen das mit der Deklaration noch nicht ganz verstanden zu haben

So kommt es immer wieder vor, dass die Anlieferscheine für Altholz, aber auch für den Bauschutt entweder gar nicht oder nur unzureichend ausgefüllt sind.
Diese Anlieferscheine SIND die DEKLARATION DES ABFALLERZEUGERS, dem Entsorger, also uns gegenüber über die Herkunft und Beschaffenheit des angelieferten Abfalles.
Dies bedingt an sich schon mal ganz klar, dass der Abfallerzeuger MITSAMT VOLLSTÄNDIGER ADRESSE ausgefüllt werden soll.
Bei Firmen kommt hinzu, dass diese meist ihre Abfälle von diversen Baustellen abfahren, daher kommt für sie diese als Angabe noch hinzu.
Beim Bauschutt ist nicht nur der Ort, sondern auch zusätzlich der Zeitraum des Abbruches anzugeben.
Weiterhin sollte der Anlieferer natürlich aus Auskunft über die ZUSAMMENSETZUNG SEINES ABFALLES Auskunft geben. Hierfür sind die Felder angegeben, an denen anzukreuzen ist. Beim Holzschein ist das die Spalte "Zuordnung Anlieferer, hier ankreuzen" beim Bauschuttschein ist es unter Punkt 2, "Abfallarten".
Für anders geartete Abfälle ist ein Freitextfeld vorhanden.
Da wir diese Angaben ja in aller Regel nicht haben, sollte von sich aus klar sein, dass diese der Anlieferer zu erbringen hat.
Achten Sie bitte darauf, bei Ihrer nächsten Entsorgung.

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