Freitag, 30. November 2018

BMU Pressedienst Nr. 239/18 -Luftqualität 30. November 2018Unabhängiges Gutachten zu Stickoxid-Messung geplant

Pronold: „Die Diskussion um die Messstellen ist bewusste
Irre-führung"
Das Bundesumweltministerium leitet eine unabhängige Begutachtung
relevanter Messstellen der Länder für den Stickstoffdioxid-Gehalt in der
Luft ein. Da die an-dauernde Luftbelastung mit Stickstoffdioxid in
mehreren deutschen Städten nun zu Fahrverboten führen kann, wurden die
dafür ausschlaggebenden Messwerte teilweise in Zweifel gezogen. Es soll
nun nochmals geklärt werden, inwieweit die geltenden EU-Regeln zur
Messung der Luftqualität angewendet worden sind.
Florian Pronold: „Ob die Messstellen tatsächlich korrekt aufgestellt
sind, wollen wir durch eine unabhängige Institution prüfen lassen –
Hand in Hand mit den zuständigen Länderbehörden. Ich bin überzeugt,
dass die Luftmessnetze von den Ländern kompetent und entsprechend des
EU-weiten Regelwerks betreut werden. Wenn es dafür nun eines neuen
Beweises bedarf, wol-len wir diesen im Interesse der Öffentlichkeit gerne
liefern. Sollten einzelne Messstellen wie behauptet falsch aufgestellt
sein, muss dies selbstverständlich korrigiert werden. Wer glauben machen
will, mit einer anderen Aufstellung der Messstellen sei das Problem zu
hoher Schad-stoffbelastung erledigt, führt die Öffentlichkeit in die
Irre. Die Diskussion um die Messstellen lenkt von der eigentlichen Quelle
der hohen Stickstoffdioxidwerte ab: der mangelhaften Abgas-reinigung
vieler Diesel-PKW. Es geht um die Gesundheit der Menschen, die an
vielbefahrenen Straßen wohnen und die ihre täglichen Wege dort
zurücklegen."

2017 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (40 Mikrogramm
pro Kubikmeter) in 65 Städten überschritten. Der Wert ist eine Maßgabe
für saubere Luft zum Schutz der mensch-lichen Gesundheit. Mittlerweile
drohen in einigen dieser Städte Einschränkungen für den Ver-kehr, um
die Luftbelastung zu senken. Wie diese gemessen und bewertet wird und wie
die Positionierung der Messstellen erfolgen muss, ist in der Europäischen
Union einheitlich geregelt. Diese Vorgaben wurden in Deutschland in der
39.Bundesimmissionsschutzverordnung umge-setzt.

Sowohl die Verkehrs- als auch die Umweltministerkonferenz hatten sich auf
ihren beiden letz-ten Sitzungen mit der Positionierung der Messstellen
befasst. Im Lichte dieser Beschlüsse leitet das Bundesumweltministerium,
das innerhalb der Bundesregierung für die Überwachung der Luftqualität
zuständig ist, nun eine zusätzliche Überprüfung in die Wege. Dies
erfolgt in enger Abstimmung mit den Bundesländern. Turnusgemäß müssen
die Messstellen für Stickstoffdioxid von den zuständigen
Länderbehörden mindestens alle 5 Jahre überprüft werden.

Eine zusätzliche Begutachtung verkehrsnaher Messstellen in
Nordrhein-Westfalen durch den TÜV Rheinland, die über die verpflichtende
der zuständigen Länderbehörden hinausging, hat bereits ergeben, dass
diese den Anforderungen der 39. BImSchV entsprechen.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zum Luftmessnetz und zu Stickstoffdioxid: :
www.bmu.de/WS5115
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern

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