Donnerstag, 6. Dezember 2018

Kleiner Abfallwegweiser

Biotonne:
Das gehört hinein:
-    Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Baum- Strauchschnitt, Laub, Stauden, Blumen, Kräuter
-    Küchenabfälle wie Obst- und Gemüsereste, Fleisch- Fischreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Obst- Nuss- Eierschalen.
-    Schnittblumen, Blumenerde
-    Benutzte haushalts- und Papiertaschentücher
-    Zeitungspapier zu Aufsaugen der Flüssigkeit

Das gehört NICHT hinein:
-    Hygienepapiere, Windeln, Binden, Tampons (->Restmüll)
-    Staubsaugerbeutel
-    Asche, Kehricht ( Restmüll)
-    Blumentöpfe aus Ton ( Bauschutt)
-    Verpackungsschalen von Obst etc (Kunststoff Wertstoffhof; Papier  Papiertonne)

Kleiner Tipp:
Madenbildung lässt sich reduzieren, wenn man Essensreste in Papier einwickelt

Papiertonne
Das gehört hinein:
-    Verpackungen aus Papier, Karton, wie Eierkartons, Schuhkartons, Pizzaschachteln (leer!), Brottüten, Mehl- oder Zuckertüten
-    Kartons von Tiefkühlkost, Kakaopulver, Puddingpulver
-    Pralinen- und Zigarettenschachteln ohne Folie oder Kunststoffeinlage
-    Zeitungen, Illustrierte, Bücher
-    Aktenordner aus Karton
-    Prospekte, Schulhefte, Briefe, Briefumschläge
-    Geschenkpapier
-    Küchenrollen, Servietten (wenn nur wenig verschmutzt, sonst Biotonne)
-    Kassenbons, Rechnungen, Büropapier ( für sensible Unterlagen fragen Sie bitte nach unseren Behältern für Aktenvernichtung)
-    Tapetenschnittreste (nur Papier!)

Das gehört NICHT hinein:
-    Milch- oder Getränkekartons. Beschichtete Pappbecher (Werststoffhof)
-    Sonstige Tapetenreste ( Restmüll)
-    Käse- Aufschnittpapier, wenn Folie nicht abtrennbar (WSH)
-    Küchenrollen, Servietten stark verschmutzt (Biotonne)
-    Papiertaschentücher (Biotonne)
-    Hygienepapiere (Restmüll)

Restmülltonne
Das gehört hinein:
Abfälle, die nicht verwertbar sind wie:
-    Hygienepapiere, Windeln, Binden, Tampons
-    Staubsaugerbeutel
-    Kunststoffprodukte, die keine Verpackung sind (Spielzeug, Schüsseln, Malerfolie, etc)
-    Kleintierstreu, wenn nicht kompostierbar
-    Asche, Kehricht, Zigarettenkippen,
-    Lumpen, Federbetten
-    Stark verschmutzte Verpackungen oder Papiere

Das gehört NICHT hinein:
Alles, was in die übrigen Tonnen oder zum WSH gehört:
-    Papier, Pappe, Karton ( blaue Tonne)
-    Bioabfälle aus Küche und Garten (Biotonne)
-    Elektrogeräte (Wertstoffhof)
-    Verpackungen (Wertstoffhof)
-    Problemabfälle (Wertstoffhof/Problemmüllsammlung)

Wertstoffhof
Siehe auch auf der Seite des AWV Isar-Inn
Verpackungen aus Kunststoff:
-    Folien, (Wurst, Käse, Aufschnitt)
-    Plastiktragetaschen
-    Becher (Margarine, Sahne, Joghurt, Pudding)
-    Plastikblumentöpfe
-    Behälter, Dosen und Tuben von Spül- Waschmitteln und Körperpflegeprodukten
-    Restentleerte Eimer von Wand- und Fassadenfarbe
-    Einweggeschirr
-    Aufgeschäumte Kunststoffe (=Styroporformteile)
Verpackungen aus Metall:
-    Getränke- und Konservendosen
-    Tuben (Senf, Cremes, Salben)
-    Verschlüsse, Deckel
-    Alu-Schalen, Alufolie
-    Lack- Farbdosen (leer)
Verpackungen aus Verbundstoffen:
-    Milch- Getränkekartons
-    Mit Folie beschichtete Papierverpackungen
-    Wachspapier
-    Blisterverpackungen (Batterien, Zahnbürsten)

Problemmüllsammlung (am Wertstoffhof)
Siehe Problemmüllsammlung des AWV Isar-Inn
Angenommen werden:
-    Trockenbatterien, Knopfzellen, Flachbatterien, Monozellen und Ni/Cd Akkus
-    PCB-haltige Kleinkondensatoren <1 k
-    Quecksilberhaltige Abfälle (Schalter, Thermometer, Leuchtstoffröhren)
-    Energiesparlampen Spraydosen mit Inhalt
-    Feste fett- und ölverschmierte Betriebsmittel, tropfend (Ölfilter, Kraftstofffilter, Ölschlämme, mineralölhaltige Fette)
-    Altlacke, Altfarben (flüssig, nicht ausgehärtet) keine Wandfarben
-    Lösemittel, Lösemittelgemische, Verdünner (Reinigungsbenzin, Pinselreiniger, Kalkreiniger, Fleckentferner, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit)
-    Leim- und Klebemittel, nicht ausgehärtet
-    Haushaltsreiniger mit Gefahrstoffsymbol
-    Altmedikamente
-    Entwicklerbäder, Fixierbäder, Laborchemikalienreste, Gifte
-    Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel
-    Säuren, Laugen, Abbeizmittel, Salze, Ammoniak (Salmiak)
ACHTUNG! Nicht angenommen werden:
-    Altreifen
-    Autobatterien (Verkaufsstelle, Kfz-Werkstätten, oder Schrotthandel)
-    Altöl (Motoren und Getriebeöl, Rücknahmeverpflichtung des Handels)
-    Dispersionsfarben (Hausmüll)
-    nicht tropfendes Leergebinde wie leere Kanister, Eimer. . . (Hausmüll)
-    Munition, Sprengkörper, Feuerwerkskörper, andere pyrotechnische Artikel (zur Polizei)
-    völlig ausgehärtete Farben und Lacke
-    Feuerlöscher und Druckgasflaschen (zurück an Hersteller)
-    asbesthaltige Abfälle



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen