Mittwoch, 19. Dezember 2018

BMU Pressedienst Nr. 259/18 -Umwelt/Ressourcenschutz 18. Dezember 2019Beleuchtungen sollen sparsamer werden und länger

Beleuchtungen sollen sparsamer werden und länger halten
Neue EU-Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte

Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich gestern
auf neue Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte verständigt.
Neue Be-leuchtungen sollen demnach weniger Strom verbrauchen. Vorgesehen
sind zudem erstmals Reparaturanforderungen für Hersteller.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die neuen Regeln sind nicht nur
gut für die Umwelt, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Künftig werden Beleuchtungen weniger Strom verbrauchen und länger
halten. Die neuen Reparaturanforderungen helfen dabei, Res-sourcen zu
sparen und Abfall zu vermeiden."

Die durch das Bundesumweltministerium und das federführende
Bundeswirtschaftsministerium vertretene Bundesregierung hatte sich im
Ökodesign-Regelungsausschuss bei der Überarbei-tung und Zusammenfassung
der drei bestehenden Beleuchtungsverordnungen (EC No. 244/2009, EC No.
245/2009 und EU No 1194/2012) für bessere Energie- und
Ressour-ceneffizienzanforderungen eingesetzt. Die Verschärfung der
Energieeffizienzanforderungen soll Halogenlampen auf dem europäischen
Markt durch die wesentlich effizienteren LED-Lampen ersetzen.
Halogenlampen erfüllen die vorgesehenen neuen
Energieeffizienzanforderungen in den meisten Fällen nicht. Beleuchtung
ist momentan für 12 Prozent des Stromverbrauchs in der EU
verantwortlich.

Die neue Verordnung ist darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zum
Ressourcenschutz, da sie die Langlebigkeit von Beleuchtungen fördert:
Hersteller sollen Leuchten zukünftig so gestalten, dass das Leuchtmittel
einfach ersetzt werden kann. Ist dies aus technischen Gründen nicht
möglich, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert
werden.

Die Regelungen sollen ab dem 1. September 2021 angewendet werden. Für
Beleuchtungspro-dukte, für die eine Umstellung auf LED Schwierigkeiten
bereitet, wurde eine Übergangszeit bis zum 1. September 2023 vereinbart.
Das gilt für bestimmte T8-Leuchtstoffröhren oder beson-ders kleine
Halogenlampen. Darüber hinaus soll es Ausnahmeregelungen für bestimmte
seltene Anwendungen in Kunst und Wissenschaft geben. Der Rat der
Europäischen Union und das Eu-ropäische Parlament müssen der Verordnung
noch zustimmen.
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
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Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern

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