Freitag, 7. Dezember 2018

BMU Pressedienst Nr. 250/18 -- Bundesregierung und Bundesbehörden reisen klimaneutral

Berlin, 07.12.2018

Gemeinsame Pressemitteilung mit Umweltbundesamt

Bundesregierung und Bundesbehörden reisen klimaneutral
Immer mehr Behörden kompensieren ihre Dienstreisen

Die Bundesregierung gleicht die Klimagas-Emissionen ihrer Dienstreisen
voll-ständig aus. Dafür hat das Umweltbundesamt (UBA) für alle 2017
angefallenen Dienstreisen Emissionsgutschriften in Höhe von rund 300.000
Tonnen CO2 erworben und gelöscht. Die Gutschriften stammen
ausschließlich aus Projekten, die nach UN-Regeln unter dem Mechanismus
für umweltverträgliche Entwicklung (engl. Clean Development Mechanism,
kurz CDM) zertifiziert worden sind. Unterstützt werden damit unter
anderem der Bau von Biogasanlagen in Nepal, die mit Ernteresten und
Abfällen Energie erzeugen, und der Einbau moderner, effizienter Kochöfen
in ländlichen Regionen in Sambia.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wann immer möglich, ist der
Verzicht auf Flüge die richtige Wahl für das Klima. Viele Flüge lassen
sich zum Beispiel durch den Einsatz von Videokonferenzen vermeiden. Wo
sich Reisen nicht vermeiden lassen, ist die Kompensation der entstandenen
CO2-Emissionen sinnvoll."

Die Bundesregierung hat nun die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer
Beschäftigten im Jahr 2017 kompensiert. Dazu zählen die Pkw-Fahrten und
Flugreisen von 121 Ministerien und Bundesbehörden. Die Kosten für die
Kompensation belaufen sich auf insgesamt 1,7 Mio. Euro. Im Vergleich zu
den Vorjahren ist das Kompensationsvolumen deutlich angestiegen, da nun
alle Bundesbehörden ihre Dienstreiseemissionen kompensieren, die sich
auch am Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung beteiligen.

Die Bundesregierung achtet bei der Kompensation darauf, dass die
Minderungsgutschriften anspruchsvolle Qualitätskriterien erfüllen:
Entscheidend ist, dass die unterstützten Projekte einen hohen
Zusatznutzen für die nachhaltige Entwicklung haben. Sie müssen deshalb
ne-ben den UN-Kriterien für eine umweltverträgliche Entwicklung (CDM)
noch weitere Kriterien erfüllen. Die Projekte sorgen in den Ländern des
Südens für sauberes Trinkwasser, den Bau von Biogasanlagen, die aus
Abfällen Energie erzeugen oder für den Auf- und Ausbau der der
Energieversorgung mit erneuerbarer Energie.

Zu den konkreten Projekten, mit denen die Bundesregierung die Dienstreisen
für 2017 aus-gleicht, gehören:
• Effiziente Kochöfen in Sambia: Die Projektaktivitäten fördern den
Vertrieb und die Installation energieeffizienter Kochöfen für private
Haushalte in ländlichen Regionen Sambias, wo überwiegend mit Holz aus
den dortigen Wäldern geheizt wird.
• Biogas für Haushalte in Nepal: Dazu werden kleine, lokale
Biogasanlagen errichtet, die z.B. aus Ernteabfällen und Dung Energie
erzeugen und damit Haushalte in ländlichen Regionen versorgen. Dies ist
eine sinnvolle Alternative zur Holzfeuerung.

Dadurch beide Projekte werden weniger Wälder abgeholzt und die Menschen
können rauch- und rußfrei und damit ohne gesundheitliche
Beeinträchtigungen kochen.

Das Umweltbundesamt ist mit der gesamten Abwicklung der
Dienstreisekompensation von der Datenberechnung bis zum Aufkauf und der
Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften beauftragt. Der Umfang der
Emissionen ergibt sich aus den Dienstreisedaten 2017. Hierzu hat das UBA
für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die
Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und die
Treibhausgasemissionen berech-net. Für Flugreisen wurde der CO2-Ausstoß
dreifach bewertet, um die höhere Klimawirksamkeit des Luftverkehrs zu
berücksichtigen. Für Bahnreisen werden „Grüne Tickets" gebucht, die
bereits keine CO2-Emissionen mehr aufweisen.

Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA):
„Klimaschonende Dienst-reisen haben beim Bund einen festen Platz. Dabei
suchen wir bewusst kleine Klimaschutzprojekte aus, die einen besonders
hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten mit einem Schwerpunkt in
den am wenigsten entwickelten Ländern. Auch bei Privatpersonen und
Unternehmen rückt die freiwillige Kompensation von Emissionen immer
weiter in den Vordergrund. Dennoch gilt, dass die Vermeidung und
Reduzierung von Emissionen stets Vorrang hat."

Das UBA bietet auf seiner Website einen Ratgeber zur freiwilligen
Kompensation durch Klimaschutzprojekte an. Mit diesem Ratgeber gibt das
UBA Informationen und Hilfestellungen, wie Emissionen durch
Klimaschutzprojekte freiwillig kompensiert werden können.

Weitere Informationen
• Das Wichtigste auf einen Blick – Fakten und Zahlen zur Kompensation:
https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Factsheet_Dienstreisen-BReg.pdf;jsessionid=8B07973BC250090D9AA8D7844A265AB4.2_cid284?__blob=publicationFile&v=9
• Die Dienstreise-Kompensation und Kompensations-Projekte:
https://www.dehst.de/DE/Klimaschutzprojekte-durchfuehren/Dienstreisen-der-Bundesregierung/dienstreisen-der-bundesregierung-node.html
• Informationen zum Cooked Stoved Program for Zambia und zum Nepal Biogas
Sup-port Program sowie weiteren Kompensationsprojekten:
https://www.dehst.de/DE/Klimaschutzprojekte-durchfuehren/Dienstreisen-der-Bundesregierung/Ausgewaehlte-Projekte/ausgewaehlte-projekte_node.html
• Detaillierte Informationen zur freiwilligen Kompensation finden Sie
unter:
https://www.dehst.de/DE/Klimaschutzprojekte-durchfuehren/Freiwillige-Kompensation/freiwillige-kompensation-node.html
• Den Ratgeber „Freiwillige Kompensation durch Klimaschutzprojekte"
finden Sie unter:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern

Telefon: 030 18 305-2010
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