Montag, 3. Dezember 2018

BMU Pressedienst Nr. 243/18 - Klimaschutz/Europa 03. Dezember 2018Neue EU-Energie-Regeln bringen Fortschritte für den

Neue EU-Energie-Regeln bringen Fortschritte für den Kli-maschutz und mehr
Nachhaltigkeit

Heute haben die EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union ihre
Zustim-mung zu neuen Regeln für erneuerbare Energien und Energieeffizienz
und zur Fortschrittskontrolle erteilt. Das Europäische Parlament hatte
dem Regelungspaket schon vor einigen Wochen zugestimmt, seinem
Inkrafttreten steht nun nichts mehr im Wege. Es umfasst Änderungen der
Energieeffizienz- und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und eine neue
Verordnung zur Fortschrittskontrolle in der Kli-ma- und Energiepolitik.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Verabschiedung dieser drei
Dossiers ist ein wichtiger Erfolg, der den Klimaschutz in Europa deutlich
voranbringen wird. Die neuen Regelungen zu erneuerbaren Energien und
Energieeffizienz und zur Fortschritts-kontrolle bei Energie und Klima
werden uns helfen, das Pariser Klimaschutzabkommen in Deutschland und in
der EU erfolgreich umzusetzen. Unter anderem haben wir uns darauf
verständigt, dass die Klimaschutzmaßnahmen selbst nachhaltig sein
müssen. Denn wenn Regenwälder abgeholzt werden, um Palmöl für Biosprit
zu gewinnen, hat das mit Klima- und Umweltschutz nichts zu tun."

Das neue Instrument zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und
Energiepolitik („Governance-Verordnung") verpflichtet die
Mitgliedstaaten, bis Ende 2019 nationale Energie- und Klimapläne für die
Zeit bis 2030 vorzulegen sowie Langfriststrategien zum Klimaschutz zu
entwickeln. Deutschland hat mit dem Klimaschutzplan 2050 bereits eine
solche Langfriststrategie für den Klimaschutz beschlossen. Auch die
EU-Kommission wird verpflichtet, eine Strategie vorzulegen, wie die EU so
schnell wie möglich Treibhausgasneutralität erreichen kann. Hierfür hat
die Kommission am 28. November einen Vorschlag vorgelegt.

Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie legt für 2030 ein
Energie-Einsparziel von mindestens 32,5 Prozent gegenüber dem Trend fest.
Dies bedeutet eine Erhöhung im Vergleich zum Vorschlag der Kommission,
der 30 Prozent lautete. Für 2020 gilt bereits ein Ziel von 20 Prozent. In
der Energieeffizienz liegen noch viele ungenutzte Potentia-le.

Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt fest, dass in der
EU bis 2030 mindestens 32 Prozent des Energieverbrauchs (Strom, Wärme und
Verkehr) aus er-neuerbaren Energien kommen sollen. Beim bislang geltenden
Ziel von 20 Prozent bis 2020 liegt die EU gut auf Kurs. Das neue
32-Prozent-Ziel fällt deutlich ambitionierter aus als die ursprünglich
von der Kommission vorgeschlagenen 27 Prozent. Im Wär-mebereich sollen
die Mitgliedstaaten den Anteil erneuerbarer Energien pro Jahr um
mindestens 1,1 Prozentpunkte steigern.

Iwernerm Verkehrsbereich soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf
14 Pro-zent steigen. 2016 lag er bei rund 7 Prozent.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt zudem fest, inwieweit
Biokraftstoffe angerech-net werden können. Der Anteil konventioneller
Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen am gesamten Energieverbrauch im Verkehr
darf wie bisher maximal bei 7 Prozent liegen. Neu ist, dass
Mitgliedstaaten auch weniger als 7 Prozent Anteil konventioneller
Biok-raftstoffe vorschreiben können, ohne das an anderer Stelle
ausgleichen zu müssen. Die Bundesregierung will konventionelle
Biokraftstoffe nach Maßgabe des Status quo nur bis zu einem Anteil von
maximal 5,3 Prozent anrechnen.

Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen, deren Anbau zur
Abholzung von Regenwäldern beiträgt, wird auf dem Niveau des Jahres 2019
eingefroren und soll im Zeitraum von 2023 bis 2030 komplett auslaufen.
Dies dürfte vor allem Auswirkun-gen auf den Einsatz von Palmöl haben.
Die Details dazu werden derzeit erarbeitet.
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
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Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
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