Kühlschränke und Gefriergeräte sollen künftig leichter re-parierbar
sein
Bundesregierung setzt sich erfolgreich für mehr Ressourcen-schutz ein
Die EU Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich am Montag
auf neue Ökodesign-Regelungen für Kühl- und Gefriergeräte geeinigt.
Neben strenge-ren Energieeffizienzanforderungen wird erstmals die
Verfügbarkeit von Ersatztei-len geregelt. So müssen Hersteller bestimmte
Ersatzteile vorhalten und der Aus-tausch muss mit gewöhnlichen Werkzeugen
ohne Schäden am Gerät möglich sein. Informationen zur Reparatur sollen
frei zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1.
März 2021 angewendet werden.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die neuen europaweiten Regeln
sind nicht nur eine gute Nachricht für die Umwelt, sondern auch für
Verbraucherinnen und Verbraucher. Es wird künftig leichter, Kühlgeräte
zu reparieren. Das schont den Geldbeutel, denn wenn Geräte einfa-cher
repariert werden können, müssen sie seltener nachgekauft werden. Für
die Umwelt brin-gen die neuen Regeln einen dreifachen Nutzen: Sie führen
zu weniger Abfall, weniger Energie-verbrauch und weniger Materialeinsatz.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir diesen neuen Ansatz künftig
über Kühlgeräte hinaus auch bei anderen Produkten anwenden und noch
ambi-tionierter gestalten."
Die Bundesregierung hatte sich im sogenannten Ökodesign-Regelungsausschuss
bei der Über-arbeitung der bestehenden Kühl- und
Gefriergeräte-Verordnung
(EC No. 643/2009) für bessere Energie- und
Ressourceneffizienzanforderungen eingesetzt. Erstmals geregelt wird die
Verfügbarkeit von Ersatzteilen. So müssen bestimmte Ersatzteile vom
Hersteller vorgehalten werden. Darüber hinaus sollen Hersteller das
Produkt künftig so gestalten, dass ein Austausch mit herkömmlichen
Werkzeugen ohne Schäden am Gerät mög-lich ist. Dadurch werden Recycling
und Ressourceneffizienz gestärkt. Auch sollen Informationen zur Reparatur
frei zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung konnte in den
Verhand-lungen mit einem Konzept überzeugen, das bei Ersatzteilen
zwischen der Verfügbarkeit für Verbraucher und Verbraucherinnen und für
professionelle Reparaturbetriebe unterscheidet. Dies soll sicherstellen,
dass bei der Reparatur keine Gefahren für Verbraucherinnen und
Ver-braucher entstehen können.
Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. März 2021 angewendet werden. Vorher
müssen der Europäische Rat und das Europäische Parlament zustimmen.
Die europäische Ökodesign-Richtlinie regelt Anforderungen an die
Energieeffizienz und nunmehr auch an die Ressourceneffizienz von
energieverbrauchsrelevanten Produkten. Mit dem soge-nannten
„Winterpaket" soll im Winter 2018/2019 die Revision mehrerer
Produktgruppen erfol-gen: Kühl- und Gefriergeräte, Beleuchtung,
Fernsehgeräte, Displays, Waschmaschinen, Ge-schirrspüler,
Transformatoren, Motoren, gewerbliche Kühlgeräte, Netzteile und
Schweißgeräte.
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern
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