Mittwoch, 11. Dezember 2019

BMU-PM: BMU fördert Klimaschutz in der Landwirtschaft

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Pressedienst Nr. 239/19
Berlin, 11. Dezember 2019

 

 

Klimaschutz/International
BMU fördert Klimaschutz in der Landwirtschaft
Neues Förderprogramm von BMU, UNDP und FAO für klimafreundliche Landnutzung in Entwicklungsländern

Bundesumweltministerin Schulze hat heute auf der Klimakonferenz in Madrid einen neuen Förderfonds in Höhe von 20 Millionen Euro ins Leben gerufen, mit dem bis zu zwölf Entwicklungsländer bei der Umsetzung ihrer nationalen Klimaziele im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft unterstützt werden. Gemeinsam mit dem Chef des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) Achim Steiner und dem neuen Generaldirektor der Welternährungsorganisation (FAO) Qu Dongyu kündigte Schulze an, dass Anpassung an den Klimawandel und eine emissionsarme Landwirtschaft dabei im Mittelpunkt stehen. Das Bundesweltministerium (BMU), UNDP und FAO schließen damit eine Lücke in der internationalen Klimafinanzierung. Die Mittel stammen aus der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI).

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Bisher haben Landnutzung und Landwirtschaft in der internationalen Klimadiskussion viel zu wenig Beachtung gefunden. Böden sind jedoch nach den Ozeanen der größte Kohlenstoffspeicher der Erde. In ihnen befindet sich mehr CO2 als in allen Wäldern und der Atmosphäre zusammen. Übernutzung und Erosion setzen aber große Mengen CO2 aus Böden frei. Zudem stellt die Anpassung an den Klimawandel der Landwirtschaft gerade in Entwicklungsländern vor immer größere Herausforderungen. In Ländern also, in denen Nahrungsmittelsicherheit und Einkommen aus der Landwirtschaft besonders hohe Priorität haben. Die Landwirtschaft ist aber auch ein großer Emittent von Treibhausgasen. Das sind die Themen, die wir jetzt gemeinsam mit unseren Partnerländern in Angriff nehmen wollen.“

Der Anfang Oktober veröffentlichte IPCC-Sonderbericht „Klimawandel und Landsysteme“ verdeutlicht die untrennbaren Wechselwirkungen zwischen Mensch, Land und Klima. Die weltweite Landnutzung ist für fast 25 Prozent der Treibhausgase verantwortlich. Das beinhaltet neben der Landwirtschaft auch die Nutzung von Wäldern sowie u.a. deren Umwandlung in Flächen für Infrastruktur, Industriegebiete etc. Gleichzeitig sorgt der Klimawandel vor allem in ärmeren Ländern für Dürren, Überschwemmungen und eine verringerte landwirtschaftliche Produktivität. Eine grundlegende Änderung der Landnutzung hin zu einer nachhaltigen und emissionsarmen Bewirtschaftung sowie besserer Nahrungsmittelsicherheit ist damit weltweit unausweichlich. Zudem müssen Wälder, Moore und natürliche Flächen geschützt werden.

Mit dem neuen UNDP/FAO-Programm reagiert das Bundesumweltministerium mit 20 Millionen Euro auf diese globale Herausforderung. Ziel des „Support Programme on Scaling up Ambition on Land Use and Agriculture through NDCs and NAPs implementation“ ist es, Entwicklungsländer bei der Umsetzung ihrer nationalen Ziele in wichtigen landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten und bei der Landnutzung zu unterstützen.

Das Programm ist für den Zeitraum von 2020 bis 2025 geplant. Die Ziele des Programms sind eng mit dem UNDP Climate Promise verbunden, wonach UNDP bis Ende 2020 100 Länder dabei unterstützen möchte, ihre nationalen Klimaschutzbeiträge zu verbessern.

Weitere Informationen:
Das BMU bei der COP25 in Madrid: www.bmu.de/COP25
Beispiele zur NDC-Unterstützung durch IKI: www.international-climate-initiative.com/de/news/article/innovative_ansaetze_zur_foerderung_der_ndc-implementierung

Die Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMU
Mit der IKI setzt Deutschland einen Teil seiner Finanzierungszusagen im Rahmen der internationalen Klima- und Biodiversitäts-Abkommen um. Seit 2008 hat die IKI weltweit mehr als 730 Projekte mit insgesamt über 3,6 Milliarden Euro gefördert. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die Unterstützung der Partnerländer bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC), des Paris-Abkommens und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biodiversity, CBD). Voraussetzung für die Bewilligung von Programmen ist unter anderem die Einhaltung strenger treuhänderischer Vorgaben, anspruchsvoller Safeguards zu Menschenrechten sowie strengen Umwelt- und Sozialstandards.


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