Dienstag, 4. September 2018

Haushaltsübliche Mengen

Davon ist oft die Rede, aber es weiß wohl keiner, was darunter zu verstehen ist.
Meist hört man davon im Zusammenhang mit kostenlosen oder wesentlich günstigeren Anlieferungen an den Wertstoffhöfen des AWV.
Diese gelten dann aber nur in den besagten "haushaltsüblichen Mengen".
Es ist also selbstvertändlich, wenn Sie ein Handwerksbetrieb sind und laufend größere Mengen Abfälle anfallen, dass Sie diese nicht am Wertstoffhof entsorgen können, sondern sich dafür einen örtlichen Abfallentsorger wenden müssen. Unter Umständen, also bei gefährlichen Abfällen und ausreichender Menge, fällt dann sogar noch ein Entsorgungsnachweis an, aber das ist ein anderes Kapitel.
Sparen Sie sich also Bemerkungen wie, "das hätten ich am WSH günstiger entsorgen können", denn entweder haben Sie es versäumt zu tun oder die maximale Menge überschritten.

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