Donnerstag, 6. September 2018

BMU Pressedienst Nr. 173/18 - 05.September 2018 Start des Verpackungsregisters LUCID: Mehr Transparenz sorgt für mehr

Start des Verpackungsregisters LUCID:
Mehr Transparenz sorgt für mehr Fairness bei Sammlung
und Recycling

Vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ist das
Verpackungsregister LUCID online gegangen. Alle, die verpackte Waren für
den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen,
müssen dort bis zum 1. Januar2019 registriert sein. Die Registrierung ist
ab jetzt möglich. Damit wird für jeden erkennbar, ob ein Hersteller
seine Produktverantwortung für seine Verpackungen ernst nimmt.
Hersteller, die nicht registriert sind, dürfen ihre verpackte Ware ab dem
1. Januar 2019 nicht mehr verkaufen. Das System der Produktverantwortung
sorgt dafür, dass die Sammlung und das Recycling von Verpackungen von
denen bezahlt wird, die die Verpackungen in Umlauf bringen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir produzieren in Deutschland zu
viel Plastikmüll. Das wollen wir ändern, indem wir überflüssiges
Plastik vermeiden und dafür sorgen, dass Verpackungen klüger und
ökologischer gestaltet werden. Das, was wir nicht vermeiden können, muss
mehr als bisher recycelt werden. Mit dem Verpackungsgesetz setzen wir
höhere Recyclingquoten. Außerdem sorgen wir dafür, dass mehr
Transparenz in Sammlung und Recycling der Verpackungsabfälle kommt. Die
Zentrale Stelle und das neue Verpackungsregister LUCID tragen dazu bei,
dass die Kosten künftig fair auf alle Verursacher verteilt werden. Manche
Produzenten, die sich bisher vor ihrer Verantwortung gedrückt haben,
werden sich dann womöglich zum ersten Mal Gedanken machen müssen, wie
sie sparsamer und ökologischer verpacken können."

Ziel ist es, dass künftig endlich alle Hersteller ihrer erweiterten
Produktverantwortung nachkommen und für die Entsorgung und das Recycling
ihrer Verpackungen bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Produkte
in den jeweiligen Verpackungen online oder im stationären Ladengeschäft
vertrieben werden. In der Vergangenheit hatten einige Hersteller sich als
„Trittbrettfahrer" nicht an den Kosten des Systems beteiligt.






Die neue Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat viele Aufgaben
bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes zentralisiert und sorgt so für
mehr Effizienz. Nach der Veröffentlichung einer Orientierungshilfe zur
Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen und der
Konkretisierung der Pflichten durch den Katalog
systembeteiligungspflichtiger Verpackungen folgt nun der Start des
Verpackungsregisters LUCID.

Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister:
„Mit dem frühzeitigen Start des Registers – bereits vier Monate vor
Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes – geben wir allen Unternehmen die
Möglichkeit, sich schon jetzt auf die neuen Vorgaben einzustellen. Gerade
kleine Unternehmen sollen ausreichend Zeit bekommen, um die Vorgaben des
Verpackungsgesetzes reibungslos bis zum offiziellen Inkrafttreten des
Gesetzes umsetzen zu können."

Möglich ist die Registrierung ab sofort über die Website der Zentralen
Stelle Verpackungsregister unter www.verpackungsregister.org.
Verpflichtete Unternehmen müssen sich künftig über dieses Portal mit
ihren Stammdaten und den durch sie vertriebenen Markennamen registrieren.
Das Verfahren ist schlank ausgestaltet und nimmt ca. 10 bis 15 Minuten in
Anspruch. Die Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen sind
künftig über das Verpackungsregister LUCID öffentlich für alle
sichtbar, so dass nicht nur die Zentrale Stelle Verpackungsregister,
sondern zum Beispiel auch Verbraucher künftig die Möglichkeit haben,
Hersteller und Händler auf die Übernahme Ihrer Verantwortung zu
überprüfen.
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern

Telefon: 030 18 305-2010
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