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Pressedienst Nr. 032/20 |
Naturschutz/Artenschutz
Bundesumweltministerium setzt sich für europweiten Schutz der Turteltaube ein
Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter bekräftigt Unterstützung für europaweites Jagdmoratorium
Der Bestand der Turteltaube ist stark gefährdet. Nach aktuellen Zahlen ging allein die Zahl der in Deutschland brütenden Vögel seit 1980 um fast 90 Prozent auf höchstens 22.000 Brutpaare zurück. Das Bundesumweltministerium setzt sich deshalb innerhalb der Europäischen Union dafür ein, dass die bestandsgefährdete Art auch europaweit geschützt wird. Dies hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, heute anlässlich der Übergabe einer Petition des Naturschutzbundes NABU zum Schutz der Turteltaube bekräftigt. Laut NABU kamen mehr als 75.000 Unterschriften für ein generelles Jagdverbot der Turteltaube zusammen.
Schwarzelühr-Sutter: „Die Turteltaube ist ein Symbol für Frieden und Liebe, aber weitaus weniger bekannnt ist die Tatasache, dass der Vogel des Jahres 2020 in seinem Bestand stark gefährdet ist. Das Bundesumweltministerium setzt sich deshalb bei der Europäischen Kommission für einen besseren, europaweiten Schutz der Turteltaube ein. Denn auch unsere nationalen Maßnahmen für den Habitat-Schutz, die auf Länder-Ebene umgesetzt werden müssen, sind nur dann erfolgreich, wenn es in anderen EU-Staaten Beschränkungen für die Jagd der Turteltaube gibt. Das Bundesumweltministerium wird sich deshalb auch weiterhin für ein europaweites Jagdmoratorium einsetzen.“
Ein Hauptgrund für den Bestandseinbruch im Brutgebiet ist laut eines Aktionsplans der EU-Kommission die Intensivierung der Landwirtschaft. Aber auch klimabedingter Wasser- und Nahrungsmangel in Afrika führen zu Rückgängen. Laut NABU fallen 1,4 bis 2,2 Millionen Turteltauben pro Jahr zudem in zehn vor allem süd- und osteuropäischen EU-Ländern der dort noch immer legalisierten Jagd zum Opfer. Bei einem europäischen Gesamtbestand von maximal 5,9 Millionen Brutpaaren gehen Experten von einer nicht mehr nachhaltigen Jagd aus.
Laut der EU-Vogelschutzrichtlinie ist das Jagen der Turteltaube nicht zulässig, wenn dies den Schutzanstrengungen anderer EU-Staaten zuwider läuft und die Art gefährdet ist. Die EU hat zwischenzeitlich einen Artenschutzplan zur Turteltaube beschlossen. In Deutschland sind die Länder für die Umsetzung verantwortlich. Die Europäische Kommission unterstützt Bemühungen um ein zumindest temporäres EU-Jagdverbot.
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