Mittwoch, 18. Juli 2018

Seit wann existiert die Vorschrift,

dass künstliche Mineralfaser und Asbestzement nur noch in den gekennzeichneten Bigbags angeliefert werden darf?

Richtig, seit 2014!

Wer sich seitdem noch nicht wieder über die Entsorgung gefährlicher Abfälle informiert hat, sollte das vielleicht mal wieder nachholen, wer weiß, was sonst noch alles nicht aktuellen Vorschriften entspricht.

Ein guter Tip dafür wäre ja, unseren Blog zu lesen oder den Newsletter zu abonnieren.

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