Freitag, 6. Juli 2018

BMU Pressedienst Nr. 144/18 -- Bereich

Berlin, 06. Juli 2018

Atomausstieg
Gesetzgeber beschließt Novelle zur Fortführung des beschleunigten
Atomausstiegs
Novelle setzt Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 um

Die Novelle des Atomgesetzes zur Umsetzung des
Bundesverfassungsgerichts-Urteils von 2016 hat heute den Bundesrat
passiert. Damit bleibt der Fahrplan für den beschleunigten Atomausstieg
unverändert. Jedes Atomkraftwerk behält sein bisheriges gesetzlich
festgelegtes Abschaltdatum. Mit der beschlossenen Novelle folgt der
Gesetzgeber einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Ich freue mich über das klare
Bekenntnis von Bundestag und Bundesrat zum beschleunigten Atomausstieg. An
den gesetzlich festgelegten Abschaltdaten wird nicht gerüttelt. Die
Menschen können sich auf den beschleunigten Atomausstieg in Deutschland
verlassen. Spätestens am 31. Dezember 2022 geht das letzte Atomkraftwerk
in Deutschland vom Netz."

Die Novelle setzt Korrekturen um, die das Bundesverfassungsgericht in
Randbereichen der Gesamtregelung zum beschleunigten Atomausstieg gefordert
hatte. Dem beschleunigten Atom-ausstieg im Jahr 2011 war – nur wenige
Monate zuvor – eine Entscheidung des Gesetzgebers über verlängerte
Laufzeiten für Atomkraftwerke vorausgegangen, die der Gesetzgeber im
Lichte der Reaktorkatastrophe von Fukushima wieder rückgängig machte.
Die Energieversorgungsunternehmen können nun einen angemessenen
finanziellen Ausgleich für sogenannte frustrierte Investitionen
verlangen, die sie in den Atomkraftwerken zwischen dem 28. Oktober 2010
und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die
Laufzeitverlängerung getätigt haben. Daneben können RWE und Vattenfall
einen angemessenen finanziellen Ausgleich für diejenigen
Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und
Mülheim-Kärlich verlangen, die bis zum 31. Dezember 2022 nicht auf ein
anderes Atomkraftwerk übertragen werden.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie unter
www.bmu.de/faqs/urteil-zum-atomausstieg/
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmu.bund.de Internet: www.bmu.de/presse
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