Donnerstag, 12. Juli 2018

BMU-PM: Schärfere EU-Regeln für Weichmacher in Kunstoffen

BMU-Pressedienst Nr. 151/18
Berlin, 12. Juli 2018

EU-Chemikalienpolitik
Schärfere EU-Regeln für Weichmacher in Kunstoffen

Die EU-Kommission schränkt den Einsatz von Kunststoff-Weichmachern in
Spielzeug, Sportgeräten und anderen Alltagsgegenständen weiter ein. Dazu
wurde eine Ausweitung der bestehenden Beschränkungen in der Europäischen
Chemikalien-Verordnung REACH beschlossen. Bestimmte Weichmacher, so
genannte Phthalate, wirken ähnlich wie Hormone und können damit das
menschliche Hormonsystem beeinträchtigen. Verbraucher und
Verbraucherinnen können diese Stoffe und ihre Kombinationen durch
verschiedene Quellen aufnehmen, neben dem Kontakt mit phthalathaltigen
Produkten auch durch das Einatmen von Luft und Staub in Innenräumen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wir müssen bei Weichmachern
immer kritisch hinschauen. Die Stoffe weisen teilweise eindeutige
Gesundheitsrisiken auf. Daher kann ich den Beschluss, den Einsatz
bedeutender Kunststoff-Weichmacher weiter deutlich einzuschränken, nur
begrüßen."

Gemäß der im REACH-Ausschuss vorgeschlagenen Beschränkung dürfen vier
Phthalate nicht mehr in bestimmten Alltagsprodukten enthalten sein.
Betroffen sind die vier Weichmacher DEHP, DBP, BBP und DIBP. Diese Stoffe
wirken nachgewiesenermaßen auf das Hormonsystem, können die menschliche
Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die
Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken.

Der Beschränkungsvorschlag berücksichtigt die Wirkung der Einzelstoffe
und mögliche Wirkungen, die die Stoffe zusammen in verschiedenen
Kombinationen auslösen können.
Der REACH-Ausschuss, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind,
unterstützte die von der Kommission vorgeschlagene Maßnahme einstimmig.
Erarbeitet wurde der Vorschlag von Dänemark zusammen mit der
Europäischen Chemikalienagentur ECHA: Das Europäische Parlament und der
Rat haben nun drei Monate Zeit, um die formalen Kriterien der Maßnahme
vor ihrer Annahme durch die Kommission zu prüfen. Die Beschränkung wird
dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt 18
Monate nach Inkrafttreten für Produkte des EU-Marktes, unabhängig davon
ob sie innerhalb oder auch außerhalb der EU hergestellt werden.

Weitere Informationen
„REACH" ist die europäische Verordnung über die Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie trat 2007 in
Kraft und ersetzte den früheren Rechtsrahmen für Chemikalien in der EU,
der in den späten 1960er und den 1970er Jahren eingeführt worden war.
Grundsätzlich gilt REACH für praktisch alle Industriechemikalien.
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
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Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern

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