Samstag, 17. Dezember 2022

Neues EU-Energielabel zeigt Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets an

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Gemeinsame Pressemitteilung von BMUV und BMWK
 
Pressedienst – Nr. 188/22
Berlin, 17. Dezember 2022
EU-Energielabel
 
Neues EU-Energielabel zeigt Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets an
Bundesregierung setzt sich erfolgreich für mehr Reparierbarkeit ein
 
Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten die Einführung eines EU-Energielabels für Smartphones und Tablets beschlossen. Erstmals wird auf dem Label auch ein Reparierbarkeits-Indexes gezeigt. Hersteller von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Das neue Energielabel soll EU-weit ab 2025 auf den Geräten zu finden sein.
 
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Smartphones und Tablets sind für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Leben nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist eine verlässliche Hilfe bei ihrer Kaufentscheidung, die wir jetzt für die Zukunft geben können. Zudem gibt es Herstellern von Smartphones und Tablets einen Anreiz, ihre Produkte innovativ und nachhaltig zu designen.  Das trägt dazu bei, die Ressourcen weltweit effizienter einzusetzen.“
 
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Der Reparierbarkeits-Index ist ein echter Kompass für den Einkaufskorb. Verbraucherinnen und Verbraucher haben es künftig leichter, solche Smartphones und Tablets auszuwählen, die wirklich reparierbar und damit langlebiger sind. Das spart Ressourcen und schont die Umwelt, und ist auch gut für den Geldbeutel. Die heutige Entscheidung ist eine wichtige Weichenstellung für einen Massenmarkt, wo bislang noch das Einweg-Prinzip dominiert. Künftig soll Reparieren statt Wegwerfen das neue Normal werden.“
 
Für die Einstufung in die Skala, die ein Werkzeug-Icon zeigt, werden unter anderem die Anzahl der Schritte zum Auseinanderbauen, die Ersatzteilverfügbarkeit und die Dauer der Verfügbarkeit von Softwareupdates relevant sein. Bereits am 18. November 2022 hatten die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission neue Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Tablets, Mobiltelefonen und schnurlosen Telefonen beschlossen. 
 
Weitere Informationen

FAQs Recht auf Reparatur

       


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