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und Verbraucherschutz
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Pressedienst – Nr. 170/22
Berlin 1. Dezember 2022
Verbraucherschutz
EU beschließt neue Regelungen zur besseren Sicherheit von Verbraucherprodukten
Auch Online-Marktplätze werden künftig eingebunden
Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben sich im Trilog auf eine Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit geeinigt. Durch die Verordnung soll gewährleistet werden, dass Verbraucher*innen nur sichere Produkte angeboten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Produkte offline oder online verkauft werden. Daher werden auch Online-Marktplätze eine größere Rolle bei der Produktsicherheit spielen.
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Es ist gut, dass nun mit der neuen Produktsicherheitsverordnung der Verbraucherschutz gestärkt wird. Verbraucher*innen sollen nur sichere Produkte angeboten werden – auch beim Online-Kauf bei Anbietern aus der ganzen Welt. Deshalb ist es richtig, dass das Vorsorgeprinzip gesetzlich verankert wird. Das ist ein wichtiges Signal für mehr Produktsicherheit und für den Verbraucherschutz. Mit der neuen Verordnung wird es zukünftig möglich sein, den neuen digitalen und technologischen Herausforderungen bei der Produktsicherheit angemessen zu begegnen.“
Verbraucher*innen kaufen immer häufiger online ein. Dieser Trend hat sich durch die Covid-Pandemie noch verstärkt. Insbesondere jene Online-Marktplätze wachsen, auf denen Verbraucher*innen direkt bei Anbietern aus der ganzen Welt einkaufen können. Dabei kommen leider auch Produkte auf den europäischen Markt, die nicht den EU-Sicherheitsstandards entsprechen.
Das Bundesverbraucherschutzministerium hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass für alle in der EU in den Verkehr gebrachten Produkte Verbraucher*innen künftig immer eine Ansprechperson innerhalb der EU haben, an die sie sich bei eventuellen Problemen mit der gekauften Ware wenden können. Bereits jetzt sind die Wirtschaftsteilnehmer wie Hersteller, Importeure, Händler oder Fulfillment-Dienstleister verpflichtet, nur sichere Produkte in den Verkehr bringen. Die neue Produktsicherheitsverordnung konkretisiert nun diese Pflicht und legt genaue Aufgaben für die Wirtschaftsteilnehmer fest. So müssen Hersteller beispielsweise eine Risikobewertung des Produkts vornehmen und eine technische Dokumentation erstellen und diese den Überwachungsbehörden zur Verfügung stellen.
Neu ist auch, dass Verbraucher*innen im Fall des Rückrufs eines gefährlichen Produkts besser informiert werden müssen. Über die Kontaktinformationen, die sie beispielsweise beim Kauf des Produkts hinterlegt haben, muss eine entsprechende Kontaktaufnahme erfolgen. Bisher haben Hersteller oder Verkäufer einen Rückruf nur auf ihrer Website veröffentlicht, so dass die Verbraucher*innen oft nicht erfahren haben, dass das gekaufte Produkt gefährlich ist. Verbraucher*innen erhalten im Falle des Rückrufs kostenlos Abhilfe, einschließlich der Erstattung des Kaufpreises des zurückgerufenen Produkts.
Auch Online-Marktplätze werden künftig im Rahmen der Produktsicherheit stärker eingebunden. Online-Marktplätze müssen anhand des Safety Gate Portal stichprobenartig prüfen, ob Angebote auf ihrem Marktplatz bereits als gefährlich identifiziert wurden. Sollte es bereits zu Verkäufen dieses Produkts gekommen sein, müssen die Plattformen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, beispielsweise die Verbraucher*innen informieren sowie alle notwendigen Abhilfemaßnahmen wie Produktrückrufe ergreifen. Auch sollen Online-Marktplätze Händler von der Plattform nehmen, die häufiger gefährliche Produkte anbieten.
Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium begrüßt außerdem, dass das Vorsorgeprinzip in die Verordnung aufgenommen wurde. Mit dem Vorsorgeprinzip können auch unvorhergesehene und künftige Entwicklungen bei der Produktsicherheit aufgefangen werden, zum Beispiel bei neuen technischen Entwicklungen.
Die bislang geltende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit stammt aus dem Jahr 2001 und wird durch die neue Verordnung abgelöst. Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten direkt Anwendung und soll ab dem Jahr 2024 gelten.
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