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Gemeinsame Pressemitteilung mit Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressedienst 169/22
Berlin, 1. November 2022
Europäische Kommission legt Vorschlag für die Vereinheitlichung der Zertifizierung von CO2-Entnahmen vor
Um die menschengemachte Klimakrise abzumildern und die Klimaziele von Paris einzuhalten, wird neben der schnellen und drastischen Reduktion von Treibhausgasemissionen auch die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre eine wichtige Rolle spielen, um die Klimaerwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Dies hat auch der Weltklimarat IPCC bestätigt. Um hierfür einen Anreiz zu schaffen und EU-weit einheitliche Standards sicherzustellen, hat die Europäische Kommission heute im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets II einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem ein EU-weiter Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen geschaffen werden soll. Die CO2-Entnahme soll durch gezielte Maßnahmen in Land- und Forstwirtschaft („Carbon farming“), die langfristige Speicherung in Produkten, und die sog. Technische CO2-Entnahme EU-weit standardisiert erfasst und verstärkt angereizt werden. Um die Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit eines solchen Systems zu gewährleisten, braucht es klare und robuste Anforderungen an die Qualität der Zertifizierung der CO2-Entnahme.
BMWK Staatssekretär Sven Giegold: „Die Minderung von Treibhausgasemissionen ist zentral, genügt aber nicht mehr. Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, werden in der EU zusätzlich CO2-Mengen aus der Atmosphäre entnehmen müssen. Dies muss nach strengen und transparenten Kriterien erfolgen, um die richtigen Anreize für eine nachhaltige CO2-Entnahme zu setzen. Umso wichtiger ist es, dass die Europäische Kommission nun erstmalig einen Vorschlag für ein europäisches Regelwerk zur Entnahme von CO2 vorlegt. Hier sind sicherlich noch nicht alle Fragen abschließend geklärt. Die Bundesregierung wird sich den Vorschlag nun genau anschauen."
BMUV Staatssekretär Stefan Tidow: „Der vorgelegte Entwurf muss noch konkretisiert und weiterentwickelt werden, damit wir Klima- und Biodiversitätsschutz sicher gewährleisten. Wir brauchen für den Klimaschutz eine langfristige Transformation im Landsektor hin zu dauerhaften, klimawirksamen und ökologisch sinnvollen Bewirtschaftungspraktiken. Es ist wichtig, dass Fehlanreize, die die Klimaschutzwirkung der Natürlichen Ökosysteme weiter schwächen, vermieden werden. Daran werden wir den Zertifizierungsrahmen messen und dafür werden wir uns einsetzen.“
BMEL Staatssekretärin Silvia Bender: „Die Stärkung der natürlichen Systeme zur Speicherung von Kohlenstoff in landwirtschaftlich genutzten Böden, in Mooren und in Wäldern steht für uns im Mittelpunkt. Es bestehen hier noch erhebliche Defizite. Wir setzen uns dafür ein, dass die Verordnung uns dort einen großen Schritt weiterbringt. Dass wir die Klimaschutzziele auch im Landnutzungssektor einhalten, ist für stabile Ernten und intakte Wälder, und damit für unsere Ernährung und Holzversorgung, essentiell.“
Der Vorschlag der Europäischen Kommission beschränkt sich auf die Zertifizierung der Kohlenstoffentnahme, ohne bereits nähere Festlegungen zu machen, wie die Anreizsysteme ausgestaltet werden sollen. Es bleibt offen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zertifikate zur Kompensation von Emissionen nutzbar sein sollen. Der Vorschlag skizziert vier Qualitätskriterien (Quantifizierung, Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit) als Grundvoraussetzung für die Zertifizierung von CO2-Einbindungen sowie den Zertifizierungsprozess.
Wichtige Fragen bleiben im Verordnungsentwurf bisher noch unbeantwortet. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass nur nachhaltige Entnahmeaktivitäten zertifiziert werden und Fehlanreize sowie nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Ökosysteme vermieden werden. Grundsätzlich müssen hohe und robuste Standards für Entnahme eingehalten sowie die Vermeidung von Doppelanrechnung sichergestellt werden. Diese und weitere Fragen müssen im weiteren Verfahren geklärt werden, damit das System dem Klimaschutz und der Erreichung anderer Nachhaltigkeitsziele, insbesondere dem Biodiversitätserhalt, zugutekommt und auch international neue Standards setzt.
Klar ist auch, dass es nach wie vor unverzichtbar zur Erreichung von Klimaneutralität ist, Emissionen drastisch zu mindern. Es ist jedoch zusätzlich notwendig, die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre verstärkt in den Blick zu nehmen, um unvermeidbare Restemissionen auszugleichen. Diese Restemissionen sollen unter anderem durch die CO2-Entnahme aus der Atmosphäre sowie die Speicherung in geologischen Formationen, Ökosystemen oder langlebigen umweltverträglichen Produkten ausgeglichen werden. Deutschland hat sich für das Jahr 2045 zur Treibhausgasneutralität verpflichtet, die EU für das Jahr 2050. Nach 2050 soll die deutsche Treibhausgasbilanz dann sogar einen negativen Saldo ausweisen.
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