----------------------------------------------------------------------------------
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner,
Stephan Gabriel Haufe, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg
und Bastian Zimmermann
Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmu.bund.de Internet: www.bmu.de/presse
Twitter: www.twitter.com/bmu Youtube: www.youtube.com/umweltministerium
----------------------------------------------------------------------------------
Pressedienst 369/21 |
Klimaschutzbericht
Kabinett verabschiedet Klimaschutzbericht 2021
Bundesregierung erfüllt damit die Berichtspflicht aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Klimaschutzbericht 2021 verabschiedet. Er enthält den Umsetzungsstand der Klimaschutzprogramme von 2019 und 2014, ergänzt um bereits zuvor veröffentlichte Informationen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Sektoren bis 2020 sowie zur Projektion der zu erwartenden Treibhausgasminderungswirkung der bis Mitte 2020 beschlossenen Maßnahmen. Die Bundesregierung erfüllt damit eine Berichtspflicht aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz.
Der Klimaschutzbericht gibt den Umsetzungsstand des 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 und letztmalig auch den des im Jahr 2014 beschlossenen Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 wieder. Deutlich wird: Die weit überwiegende Anzahl der Maßnahmen wurde bereits umgesetzt oder befindet sich in Umsetzung. Der genaue Stand der einzelnen Maßnahmen wird im Klimaschutzbericht aufgeführt.
Einige Beispiele:
- Der Kohleausstieg wurde gesetzlich beschlossen und die ersten Kohlekraftwerke bereits abgeschaltet. Im Gegenzug wurde das Ausbauziel der erneuerbaren Energien bis 2030 angehoben.
- Ein Emissionshandel für die Bereiche Wärme und Verkehr wurde eingeführt. Die Einnahmen werden in Klimaschutzmaßnahmen investiert und den Bürgerinnen und Bürgern über Entlastungen wie etwa bei der Absenkung der EEG-Umlage zurückgegeben.
- Bürgerinnen und Bürger wurden über ein höheres Wohngeld sowie eine höhere Pendlerpauschale entlastet.
- Die Mehrwertsteuer auf Zugfahrten wurde gesenkt, im Gegenzug die Luftverkehrssteuer erhöht.
- Die energetische Gebäudesanierung wird durch Steueranreize gefördert, für den Austausch von Ölheizungen gibt es hohe Förderquoten.
- Die Umwelt- und Innovationsprämie für den Kauf von Elektroautos und Steuervorteile bei elektrischen Dienstwagen haben zu einem Durchbruch für Elektroautos auf dem Pkw-Markt geführt.
- Ein neues Nationales Dekarbonisierungsprogramm unterstützt die Industrie auf ihrem Weg in die Klimaneutralität.
Die Summe der beschlossenen Maßnahmen bringt Deutschland bis 2030 je nach getroffenen Annahmen auf eine Minderung von 49 Prozent gegenüber 1990 (bei einem EU-Emissionshandels-Zertifikatepreis von 30 Euro im Jahr 2030) bzw. auf 51 Prozent (bei einem Zertifikatepreis von 60 Euro im Jahr 2030). Der CO2-Preis im EU-Emissionshandel liegt derzeit bereits bei rund 60 Euro und weitere Verknappungen der Zertifikate sind geplant. Klar ist aber: Für das in diesem Jahr beschlossene erhöhte Klimaziel von mindestens 65 statt 55 Prozent Minderung sind noch weitere bedeutende Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene nötig
Der Klimaschutzbericht 2021 kann auf der BMU-Homepage unter folgenden Link heruntergeladen werden: www.bmu.de/DL2829
Hintergrund:
Der Klimaschutzbericht ist nicht zu verwechseln mit der Treibhausgasbilanz, die immer am 15.3. eines Jahres veröffentlicht wird. Die Emissionsdaten für das Jahr 2020 liegen demnach bei einer Minderung von 40,8 Prozent gegenüber 1990 auf rund 739 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente.
Für die Prognose der Treibhausgasentwicklung referiert der Klimaschutzbericht den am 13. Oktober 2021 veröffentlichten Projektionsbericht, der die bis August 2020 beschlossenen Maßnahmen berücksichtigt.
--
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen