Mittwoch, 16. Dezember 2020

BMU-PM: Bundesregierung beschließt neue Anforderungen für Industrieanlagen

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Pressedienst - Nr. 233/20
16. Dezember 2020

 

 

Luftreinhaltung

Bundesregierung beschließt neue Anforderungen für Industrieanlagen

Künftig gelten strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Das hat das Bundeskabinett heute mit der überarbeiteten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festgelegt. Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie. Die Neufassung der TA Luft ergänzt bislang noch nicht geregelte Anlagen, beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen. Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Luftschadstoffe schaden der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Mit modernen Techniken lassen sich Schäden wirkungsvoll vermeiden. Bei vielen Werten sehen wir seit einigen Jahren eine Verbesserung, aber bei den Emissionen von Ammoniak und Feinstaub sind wir noch nicht am Ziel. Unter anderem in der Viehwirtschaft gibt es Nachholbedarf. Dabei muss der Tierschutz nicht zurückstehen: Eine Viehhaltung, die dem Tierwohl dient, soll weiterhin ausdrücklich erlaubt sein, auch wenn es hierbei zu höheren Emissionen kommen kann.“

Vor jeder Genehmigung einer technischen Anlage prüfen die zuständigen Behörden, ob sie den Menschen und der Umwelt in ihrer Umgebung schaden könnte. Die TA Luft dient dabei als Grundlage für die nötigen Auflagen und gibt die Prüfung die zulässigen Emissionen und Immissionen vor: Wie hoch darf in ihrer Umgebung die Luftbelastung durch Ammoniak, Feinstaub oder auch Stickoxiden maximal sein? Welche Schadstoffniederschläge auf Böden sind nicht tolerierbar? Die neue TA Luft bringt dieses Prüfverfahren für die Genehmigung auf den aktuellen Stand der Technik und passt es EU-Standards an. Einige Anlagen sind erst seit Kurzem genehmigungsbedürftig, z.B. Anlagen zur Herstellung von Holzpellets oder bestimmte Biogasanlagen. Für sie wurden erstmals Anforderungen formuliert. Neu ist auch, dass die TA Luft den Schutz der Anwohner vor Gerüchen bundesweit einheitlich regelt. Auch die Prüfung des Stickstoffniederschlags in der Umgebung einer Anlage wurde neu in die TA Luft aufgenommen. Denn Stickstoffverbindungen können zur Überdüngung und Versauerung von Biotopen führen.

Mit der Neufassung der TA Luft verschärft die Bundesregierung die Emissionsbegrenzungen für technische Anlagen. So müssen zum Beispiel große Tierhaltungsanlagen künftig 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft filtern. Die Technik dafür ist in Deutschland etabliert und wird in einer Reihe von Bundesländern bereits gefordert und ist installiert. Tierhaltungsanlagen sind Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder mehr als 30.000 Masthähnchen. Diese Anlagen verursachen hohe Emissionen an Ammoniak, das empfindliche Biotope durch Überdüngung und Versauerung schädigt. Außerdem bildet sich aus Ammoniak Feinstaub, der die menschliche Gesundheit gefährdet. In Deutschland lag der Anteil der Landwirtschaft an der Belastung durch sekundären Feinstaub aus Ammoniak (PM2,5-Wert) je nach Region zwischen 25 und 50 Prozent, unter anderem aus den großen Tierhaltungsbetrieben.

Die TA Luft ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie richtet sich an die Genehmigungsbehörden für industrielle Anlagen. Die letzte Version galt seit 2002, die heutige Fassung ist eine Anpassung an den fortgeschrittenen Stand der Technik. Viele Änderungen sind EU-Vorgaben, die in nationales Recht umgesetzt werden. Auch für Anlagen, die nicht EU-Recht fallen, wird mit der TA Luft ein neuer Stand der Technik verankert.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss der Bundesrat der TA Luft zustimmen.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur TA Luft

www.bmu.de/GE925

https://www.bmu.de/FQ172  


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