Donnerstag, 9. Juli 2020

BMU-PM: Nitratwerte im Grundwasser sinken leicht ab – Phosphorbelastung von Flüssen und Seen bleibt unverändert

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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Pressedienst Nr. 109/20
Berlin,
09. Juli 2020

 

 

Wasserhaushalt
Nitratwerte im Grundwasser sinken leicht ab – Phosphorbelastung von Flüssen und Seen bleibt unverändert
Neue Düngeverordnung soll Grundwasserzustand weiter verbessern

Der Zustand des Grundwassers in Deutschland hat sich leicht verbessert. Die Anzahl der Messtellen, bei denen der EU-weite Nitrat-Grenzwert im Grundwasser überschritten wird, ist seit 2016 leicht gesunken. Die hohen Konzentrationen von Pflanzennährstoffen in den Küsten- und Meeresgewässern von Nord- und Ostsee sind aber noch zu hoch. Das zeigen die Daten des aktuellen Nitratberichtes 2020, den das Bundesumwelt- und das Bundeslandwirtschaftsministerium alle 4 Jahre erstellen. Der Grenzwert der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrat werden an einem Viertel der Messstellenweiterhin nicht eingehalten. Die neue Düngeverordnung,die mit, einer passgenauen  Ausweisung belasteter Gebiete und  mehr Verursachergerechtigkeit einher geht, wird zu weniger Nitratbelastung führen.

Grundwasser: An 26,7 % der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes lagen die Nitrat-Konzentrationen zwischen 2016 und 2018 im Mittel über dem EU-Nitratgrenzwert von 50 mg/l. Im vorherigen Berichtszeitraum (2012 bis 2015) betrug dieser Anteil noch 28,2 %, so dass im Vergleich eine leichte Verbesserung festzustellen ist. Insbesondere bei den sehr hoch belasteten Grundwasser-Messstellen verringerten sich die Nitratkonzentrationen

teilweise. Trotz der Grenzwertüberschreitung an rund einem viertel der Messstellen, zeigt sich jedoch insgesamt eine positive Entwicklung der Nitratkonzentrationen, da es mehr Messstellen mit einem abnehmenden Trend der Konzentrationen gibt, als Messstellen, an denen ein Trend zu zunehmenden Konzentrationen vorhanden ist.

Fließgewässer und Seen: An der Mehrzahl der Messstellen für die Fließgewässer und Seen gingen die Nitratkonzentrationen in den Jahren 2016 bis 2018 - im Vergleich zum ersten Erhebungszeitraum 1991 bis 1994 - zurück. Die Phosphorkonzentrationen an allen Seen und Fließgewässermessstellen bleiben nahezu konstant. Hier stiegen die Konzentrationen nur minimal an. Allerdings lassen sich bereichsweise nach wie vor Eutrophierungserscheinungen in einigen Oberflächengewässern beobachten – also Nährstoffüberangebot und infolgedessen ein unkontrolliertes Algen- und Pflanzenwachstum vor allem in den Sommermonaten. Das geht vor allem auf zu hohe Phosphorkonzentrationen zurück.  Betrachtet man das Qualitätsziel der Nitratrichtlinie von 50 mg/l Nitrat so wird dieses an allen untersuchten Fließgewässermessstellen eingehalten.
 

Küsten- und Meeresgewässer: Die Küsten- und Meeresgewässer unterliegen trotz reduzierter Nährstoffeinträge einer hohen Eutrophierungsbelastung: Die Nitratkonzentrationen sind küstennah am höchsten und nehmen zur offenen See hin ab, da die Einträge vom Land aus erfolgen und zur See hin verdünnt werden.

Die Bewertung der Messwerte der deutschen Küsten- und Meeresgewässer in Nord- und Ostsee erfolgt im Nitratbericht nach der EU-Nitratrichtlinie sowie der aussagekräftigeren EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.

Gesamtbewertung: Grundwasser hat ein langes „Gedächtnis“ für Belastungen, es fließt langsam und reagiert träge auf Änderungen der Stoffeinträge. Verbesserungen der Grundwasserqualität wirken sich erst später entlastend auf die Qualität der Oberflächengewässer und schließlich auch der Küsten- und Meeresgewässer aus. Anhand der vorliegenden Messergebnisse (Datenbasis 2016-2018) lässt sich daher noch nichts über die Wirkungen der Novellierung der Düngeverordnung 2017 und die weitere Änderung 2020 aussagen. Da an einigen hochbelasteten Grundwasser-Messstellen ein leichter Rückgang der Nitratmengen zu verzeichnen ist, ist davon auszugehen, dass sich mit der am 01.05.2020 in Kraft getretenen novellierten Düngeverordnung die Situation zukünftig deutlicher verbessern dürfte. Mit der Novelle wurde ein effektives Instrument geschaffen, gezielt und verursachergerecht zu agieren.

Die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes vom 29.06 2020, mit der die Anlage dauerbegrünter Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite ab einer Hangneigung von 5 % verpflichtend vorgeschrieben wird, wird darüber hinaus zu einer Minderung der erosionsbedingten Nährstoffeinträgein die Oberflächengewässer führen.

Um in kürzeren Zeiträumen die Wirkung der Maßnahmen der neuen Düngeverordnung bewerten zu können, wird deshalb ein zusätzliches Monitoringsystem eingerichtet. Erste Ergebnisse sollen im Sommer 2021 vorliegen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Änderungen der Düngeverordnung richtig und notwendig waren, um unser Grundwasser langfristig zu schützen und die Belastung der Nord- und Ostsee zu reduzieren.

Mit der Änderung der Düngeverordnung wird jetzt auch das Verfahren zur Ausweisung der belasteten Gebiete vereinheitlicht. Bisher sind die Länder hier unterschiedlich vorgegangen, was zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen geführt hat. Die Kriterien für diese Vereinheitlichung wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) festgelegt, der gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Parallel dazu findet die Anhörung der Länder und Verbände statt.

Im Mittelpunkt dieser Regelung sollen qualitative Verbesserungen bei den Grundwassermessstellen durch entsprechende Mindestanforderungen und die verbindliche Festlegung einer Mindestdichte an Messstellen (Vorschlag bisher eine Messstelle pro 50 Quadratkilometer) stehen. Bei der Abgrenzung der mit Nitrat belasteten Gebiete werden künftig neben dem Nitratgehalt im Grundwasser auch die Emissionen aus der Landwirtschaft und Standortfaktoren, wie die Bodenart, zu berücksichtigen sein. Insgesamt ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt für mehr Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit.

 

Weitere Informationen:

Nach Artikel 10 der Nitratrichtlinie ist der Europäischen Kommission regelmäßig alle vier Jahre über die Umsetzung der Richtlinie zu berichten, insbesondere über die Ergebnisse der Gewässerüberwachung und über die voraussichtliche Entwicklung der Gewässerbeschaffenheit zu berichten.
 

Link zum Nitratbericht: www.bmu.de/ME9131

BMU-FAQ zur Düngeverordnung: https://www.bmu.de/service/haeufige-fragen-faq/faq-duengeverordnung/

Düngeverordnung:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/bundeskanzleramt-aenderung-duengevo.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/entwurf-avv-gebietsausweisung.pdf?__blob=publicationFile&v=3


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