Freitag, 15. November 2019

BMU-PM: Bundestag beschließt Klimaschutzgesetz

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Pressedienst-Nr.: 204/19
15. November 2019

 

Klimaschutz
Bundestag beschließt Klimaschutzgesetz
Herzstück des Klimaschutzpakets verpflichtet alle relevanten Ressorts zur Treibhausgasminderung

Der Bundestag hat heute das Klimaschutzgesetz beschlossen. Es sieht gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vor. Damit ist Deutschland das erste Land, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gibt. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, greift ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz. Auch das Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 wird damit erstmals gesetzlich verankert. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das Herzstück des Klimaschutzprogramms wird jetzt Gesetz. Deutschland bekommt damit einen verbindlichen Klimaschutz-Fahrplan und klare Regeln. Klimaschutz wird endlich für alle verbindlich. Denn das Gesetz schreibt fest, wie viel CO2 in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Industrie jedes Jahr ausgestoßen werden darf. Mit dem Klimaschutzgesetz wird jedes Ministerium zum Klimaschutzministerium. Künftig wird regelmäßig kontrolliert, ob die Emissionen wie erwartet sinken. Wenn nicht, muss das jeweils verantwortliche Ressort mit einem Sofortprogramm reagieren. Das gilt auch für den sozialen Ausgleich: Wenn die geplanten Entlastungen nicht ausreichen, wird auch hier schnell nachgesteuert.“

Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland wird erstmals gesetzlich verankert. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel ist damit das klare Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten. Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden.

Für den CO2-Ausstoss in jedem einzelnen Bereich gelten jetzt klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich wird jedes Jahr das Umweltbundesamt und ein unabhängiger Expertenrat überwachen, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt. In dem Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. So sorgt das Klimaschutzgesetz dafür, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (-55% CO2 im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht wird.

Fragen und Antworten sowie Grafiken zum Klimaschutzgesetz finden Sie unter https://www.bmu.de/mehrklimaschutz/

Das Klimaschutzgesetz finden Sie unter: www.bmu.de/GE838

Das Klimaschutzprogramm 2030 finden Sie unter http://www.bmu.de/DL2356

 

 

 

 


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