Sehr geehrte Damen und Herren,
im EU-Agrarministerrat wurde heute keine Mehrheit für die allgemeine Ausrichtung zum Entwurf zur Neuregulierung der Neuen Gentechniken (NGT) erreicht. Sie können Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu folgenermaßen zitieren:
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Ich begrüße die heutige Entscheidung des Rates der EU-Agrarminister. Die Entscheidung, die Regeln für Neue Gentechniken (NGT) erstmal nicht zu lockern, zeigt, dass viele Mitgliedsstaaten noch grundsätzliche Fragen haben. Mir ist es wichtig, dass auch bei der Anwendung Neuer Gentechnik-Verfahren das Vorsorgeprinzip und die Belange der Verbraucher*innen gewahrt werden. Deshalb muss das potenzielle Risiko von Pflanzen, die mit Neuer Gentechnik verändert wurden, für Natur, Umwelt und menschliche Gesundheit auch weiterhin genau bewertet werden, bevor sie großflächig in die Anwendung gehen dürfen. Außerdem ist entscheidend, die Kennzeichnung von Gentechnik über die gesamte Wertschöpfungs- und Lebensmittelkette zu erhalten. Die Verbraucher*innen müssen im Supermarktregal erkennen können, ob in einem Produkt gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe enthalten sind oder nicht. Nun müssen wir die Diskussionen im Sinne des Verbraucherschutzes und mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf Umwelt und unsere Ökosysteme weiterführen. Nur wenn man die Anwendung Neuer Gentechnik vorher genau prüft, kann man ungewollte Auswirkungen vermeiden.“
Mit freundlichen Grüßen
Ihre BMUV-Pressestelle
--
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen