Donnerstag, 23. September 2021

BMU-PM: Bund übernimmt Entsorgung für bestrahlte Brennelemente aus ehemaligem Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf

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Pressedienst Nr. 246/21
23. September 2021

 

Strahlenschutz
Bund übernimmt Entsorgung für bestrahlte Brennelemente aus ehemaligem Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf

Der Bund übernimmt die Entsorgungsverantwortung für die bestrahlten Brennelemente aus dem ehemaligen Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth hat dazu heute für den Bund einen entsprechenden Übernahme-Vertrag unterzeichnet. Damit geht die Verantwortung vom Freistaat Sachsen und ihrem Organisationsträger, der VKTA – Strahlenschutz, Analytik und Entsorgung Rossendorf e.V., auf den Bund über. Sachsen wird als Gegenleistung einen Betrag von 30 Mio. Euro an den Bund zahlen, der die voraussichtlichen Entsorgungskosten inklusive eines Risikozuschlags abdeckt. Sachsen muss den Vertrag noch unterzeichnen; das sächsische Kabinett hat den Vertrag bereits gebilligt.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: „Mit dem heute von mir unterzeichneten Vertrag wurde eine faire Lösung für die Verantwortung für die bestrahlten Brennelemente aus dem ehemaligen Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf gefunden. Der Freistaat Sachsen wird aus der Verantwortung für diesen besonderen Sachverhalt genommen, gleichzeitig sind die finanziellen Interessen des Bundes durch die Zahlung einer Gegenleistung in Höhe der voraussichtlichen Entsorgungskosten inklusive eines Risikozuschlags gewahrt.“

Die in 18 CASTOR®-MTR2-Behältern verpackten Brennelemente stammen aus dem Forschungsreaktor des ehemaligen Zentralinstituts für Kernforschung der DDR in Dresden-Rossendorf. Seit 2005 werden sie auf Kosten von Sachsen im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt, das von der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betriebenen wird.

Bei den betroffenen Brennelementen handelt es sich in mehrfacher Hinsicht um einen Sonderfall. Zum einen sind diese eine Altlast der staatlichen Kernforschung der DDR, für die in Folge des Einigungsvertrages die Verantwortung an Sachsen übertragen wurde. Zum anderen ist der zwischenzeitlich von Sachsen beabsichtigte Export der bestrahlten Brennelemente wegen einer erfolgten Änderung des Atomgesetzes im Zusammenhang mit dem Standortauswahlgesetz rechtlich nicht mehr möglich.

 


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