Mittwoch, 30. Juni 2021
BMU-PM: Schulze: Zukunftskommission Landwirtschaft erarbeitet Chance für neuen Aufbruch in der Agrarpolitik
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner,
Stephan Gabriel Haufe, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg
und Bastian Zimmermann
Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmu.bund.de Internet: www.bmu.de/presse
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Pressedienst - Nr. 159/21
30. Juni 2021
Umwelt/Landwirtschaft
Schulze: Zukunftskommission Landwirtschaft erarbeitet Chance für neuen Aufbruch in der Agrarpolitik
Die von der Bundesregierung eingesetzte „Zukunftskommission Landwirtschaft“ hat sich gestern einstimmig auf eine gemeinsame Position verständigt. Diese wird am 6.7. der Bundeskanzlerin übergeben und veröffentlicht. Der Kommission gehören Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Wirtschaft, Verbraucher, Tierschutz und Wissenschaft an.
Dazu erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Kommission wurde eingesetzt, als Landwirte gegen Umweltpolitik auf die Straße gingen. Jetzt endet sie mit einem Konsens, der Klima- und Naturschutzziele ausdrücklich unterstreicht und zugleich die Zukunft der Landwirtschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hervorhebt. Das ist eine enormen Leistung, zu der ich allen Kommissionsmitgliedern gratuliere. Was bei der Kohlekommission gelungen ist, kann auch für die Landwirtschaft gelingen. Die Zukunftskommission Landwirtschaft hat es geschafft, einen gesellschaftlicher Konsens zu erarbeiten über einen gemeinsamen Weg hin zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft. In diesem lange sehr umstrittenen Politikfeld ist ein solcher Interessenausgleich ein enorm hoher Wert.
Die Kommission nimmt das gesamte Ernährungssystem in den Blick und schafft damit ein gemeinsames Zukunftsbild, wie wir im Bundesumweltministerium es schon vor Jahren als neuen Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft in die Debatte eingebracht haben.
Das ist eine Chance für einen neuen Aufbruch in der Agrarpolitik, die die Politik in den nächsten Jahren unbedingt nutzen sollte. Denn die sozial-ökologische Transformation des Agrarsystems ist langfristig die beste Lösung für alle. Der Staat, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden ihren Teil dazu beitragen müssen.“
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BMU-PM: Schulze: Europa geht wichtigen Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft
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Pressedienst - Nr. 158/21
30. Juni 2021
Abfallwirtschaft
Schulze: Europa geht wichtigen Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft
Verbot von überflüssigem Wegwerfplastik tritt am 3. Juli in Kraft
Produkte aus Einwegkunststoff, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt, sind ab dem 3. Juli in der Europäischen Union verboten. Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter sowie Getränkebehälter und-becher aus expandiertem Polystyrol dürfen nicht mehr auf den Markt kommen. Weitere Artikel müssen ab heute ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch weggeworfenes Plastik warnt. Dazu gehören Hygieneprodukte, To-Go-Becher aus und mit Plastik sowie Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit dem neuen Verbot macht Europa einen wichtigen Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft. Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und werden nach kurzem Gebrauch einfach weggeworfen. Das ist kein nachhaltiger Umgang mit wertvollen Ressourcen. Dazu kommt: Viel zu oft endet Wegwerfplastik in der Umwelt oder den Meeren. Es ist daher gut, dass wir uns in der Europäischen Union auf ein gemeinsames Vorgehen gegen überflüssiges Einweg-Plastik geeinigt haben. Ich bin mir sicher: Niemand muss das alte Einwegplastik vermissen. Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen. Denn wenn Einweg-Plastikteller durch Einweg-Aluteller ersetzt werden, wäre für die Umwelt nichts gewonnen. Mein Ziel ist, dass Deutschland Schluss macht mit der Wegwerfmentalität. Mehrweg ist dabei das Mittel der Wahl.“
Verbot von Produkten aus Einwegkunststoff: Ab dem 3. Juli 2021 sind in der gesamten EU Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik verboten. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten sind außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber nicht weiter abbaut. Diese Produkte gehören laut EU-Kommission zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Plastikgegenständen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schätzt, dass sie 20 Prozent des Abfalls aus Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmachen. Den größten Anteil daran haben To-Go-Verpackungen aus expandiertem Polystyrol für Lebensmittel und Getränke. Einwegkunststoffprodukte können in vielen Fällen durch umweltfreundlichere Mehrweglösungen ersetzt werden. So finden To-Go-Becher oder To-Go-Lebensmittelbehälter aus Metall oder höherwertigem Kunststoff sowie abwaschbare Trinkhalme aus Glas immer mehr Verbreitung. Auf vielen Volksfesten hat sich bereits Mehrweggeschirr fest etabliert. Wegwerfprodukte wie Wattestäbchen können aus nachhaltigerem Material hergestellt werden . Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen bleibt zulässig, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden.
Kennzeichnungspflicht von Produkten aus Einwegkunststoff: Für eine Reihe weiterer Einwegprodukte aus Kunststoff kommt ein Verbot derzeit nicht in Frage, weil es für sie noch keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt. Daher werden ab dem 3. Juli 2021 besonders umweltschädliche Wegwerfprodukte mit einem Warnhinweis versehen. Zu dieser Gruppe gehören Hygieneprodukte, wie Binden, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern oder kunststoffhaltige Filter zur Verwendung in Tabakprodukten sowie Einweggetränkegetränkebecher. Die Warnhinweise müssen künftig deutlich erkennbar ins Layout der Verpackungen von kunststoffhaltigen Produkten integriert sein. Hersteller kunststoffhaltiger Artikel dürfen nun keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen. Die Kennzeichnung besteht aus einem Piktogramm und einem Text zur Kennzeichnung der jeweiligen Produktkategorie. Bis 3. Juli 2022 gilt für die Hersteller eine Übergangsfrist, in der sie vorrübergehend an ihren Produkten nicht ablösbare Aufkleber anbringen können. So können bereits hergestellte aber noch nicht vom Hersteller abgegebene Produkte ohne großen Aufwand gekennzeichnet werden. Ein Abverkauf nicht gekennzeichneter Produkte durch die Händler bleibt auch nach dem Termin möglich. Damit wird verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden muss.
Da das Verbote die und Kennzeichnungspflicht EU-weit gelten und auch der Import von verbotenen bzw. ungekennzeichneten Produkten aus Nicht-EU-Ländern künftig untersagt ist, ist sichergestellt, dass die Produkte nach und nach vom Markt verschwinden.
Weiterführende Informationen
Einwegkunststoffverbotsverordnung
Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung
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BMU-PM: Schulze: Ausbau des Öffentlichen Verkehrs ist zentraler Hebel für sozialverträgliche Verkehrswende
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Gemeinsame Pressemitteilung mit Allianz pro Schiene
Pressedienst Nr. 157/21
30. Juni 2021
Schulze: Ausbau des Öffentlichen Verkehrs ist zentraler Hebel für sozialverträgliche Verkehrswende
Schienenkongress findet im Bundesumweltministerium statt
Welchen Beitrag soll die Schiene zur Verkehrswende in Deutschland und Europa leisten? Welche Herausforderungen gilt es zu bewältigen? Diese und weitere Fragen stehen heute im Fokus eines Kongresses des Bundesumweltministeriums und des gemeinnützigen Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene. Hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik diskutieren aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für den Schienenverkehr in Deutschland und Europa.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Bahnfahren ist für viele Verkehrsstrecken die klimafreundlichste Alternative. In dieser Legislaturperiode haben wir als Bundesregierung die umfangreichen Investitionsmittel in den Schienenverkehr für die kommenden Jahre deutlich erhöht. Damit schafft die Bundesregierung wichtige Grundlagen, um mehr Personen- und Güterverkehr auf die Schiene bringen. Der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs macht Mobilität für alle erschwinglich und ist ein zentraler Hebel für eine sozialverträgliche Verkehrswende.“
Martin Burkert, Vorsitzender der Allianz pro Schiene und stellvertretender Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG: „Eine Antriebswende im Straßenverkehr mit einer Umstellung vom Verbrenner zum Elektromotor ist noch keine Verkehrswende. Dem Schienenverkehr kommt bei der Erreichung der verschärften Klimaschutzziele eine Schlüsselrolle zu. Der Dreiklang für die Mobilität der Zukunft lautet: Vermeiden, Verlagern, Verbessern.“
Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene: „Aus dem Europäischen Jahr der Schiene muss ein Jahrzehnt der Schiene werden. Zur dauerhaften Senkung der Treibhausgasemissionen muss Europa der Schiene dauerhaft Priorität bei den Infrastrukturinvestitionen geben. Mit dem Deutschland- und dem Europatakt liegen dafür attraktive Visionen vor, mit denen sich die Menschen für den Ausbau des Bahnverkehrs gewinnen lassen.“
In seiner Key-Note zum Kongress umreißt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts, die aktuellen Herausforderungen des Klimaschutzes im Verkehr. Peter Füglistaler, Direktor des Schweizer Bundesamtes für Verkehr, teilt eine schweizerische Außensicht auf die Verkehrspolitik. Weitere Beiträge zum Kongress stammen von Adina Ioana Vălean, EU-Kommissarin für Verkehr sowie Leonore Gewessler, Österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Die Investitionen in die Schiene sind in Deutschland in den letzten Jahren angestiegen. Dieser Trend hat sich im Jahr 2020 fortgesetzt. Das Geld fließt unter anderem über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, durch die aufgestockten Regionalisierungsmittel des Bundes und das Programm Elektrische Güterbahn in den öffentlichen Verkehr. Allerdings zeigt der EU-Vergleich, dass in Deutschland die Investitionspriorität noch immer auf dem Straßenbau liegt, während andere Länder wie Österreich, die Schweiz oder Luxemburg die Schiene voranstellen. „Die Antwort auf mehr Verkehr und Staus in den Städten darf nicht einfach ‚mehr Straßen‘ sein. Für viele Kurz- und Fernstrecken ist der Schienenverkehr die beste klimafreundliche Option. Damit Pendler und Reisende nicht allein auf das Auto angewiesen sind, wird ein attraktiver, gut ausgebauter ÖPNV zum Schlüssel für alle, die sich klima- und nervenschonend fortbewegen wollen“, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Weiterführende Informationen
Programm des Schienenkongresses
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BMU-PM: Schulze verleiht Blauen Engel für Mehrwegsysteme to-go von Vytal
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Pressedienst - Nr. 156/21
29. Juni 2021
Kreislaufwirtschaft / Nachhaltiger Konsum
Schulze verleiht Blauen Engel für Mehrwegsysteme to-go von Vytal
Wer beim Kaffee oder Essen zum Mitnehmen auf Einwegplastik verzichten will, hat jetzt eine weitere nachweislich besonders umweltfreundliche Möglichkeit dazu: Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute im Rahmen ihrer Sommerreise in Köln das Umweltzeichen „Blauer Engel“ an das Kölner Unternehmen Vytal verliehen. Das Unternehmen bietet ressourcenschonende Mehrwegsysteme to-go für Lebensmittel und Getränke an. Der Blaue Engel garantiert unter anderem, dass die Mehrweg-Becher und Schüsseln aus umweltfreundlichem und lange haltbarem Material sind und mindestens 500 Mal gespült werden können, ohne Schaden zu nehmen.
Bundesumweltministerin Schulze: „Einwegplastik ist die pure Ressourcenverschwendung und vermüllt viel zu oft unsere Umwelt. Ich habe mich darum sehr für ein europaweites Verbot von Plastiktellern, Plastikbesteck und anderem überflüssigen Einweglastik eingesetzt. Diese Woche tritt es in Kraft. Ich bin überzeugt: Niemand muss das alte Einwegplastik vermissen. Jetzt kommt es darauf an, die Einweg-Plastikteller nicht durch Einweg-Aluteller zu ersetzen, denn dann wäre für die Umwelt nicht viel gewonnen. Mein Ziel ist, dass Deutschland Schluss macht mit der Wegwerfmentalität. Die Lösung heißt Mehrweg. Mit dem neuen Verpackungsgesetz habe ich einen neue Pflicht eingeführt: Alle, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen immer auch eine Mehrwegalternative anbieten. Das gilt ab 2023, wird aber schon deutlich früher wirken. Dass Mehrwegsysteme funktionieren und einen großen Mehrwert für die Umwelt bieten, zeigt die heutige Auszeichnung mit dem Blauen Engel. Bei Mehrweg mit dem Blauen Engel kann man sicher sein, dass man Gutes für die Umwelt tut.“
Mehrweg-Poolsysteme sind dabei besonders effektiv für den Umweltschutz, weil die Kundinnen und Kunden die Behältnisse an vielen Orten zurückgeben können. So entscheiden sie sich leichter für die Mehrwegalternative, die Behältnisse können einfacher zurückgegeben und so häufiger wiederverwendet werden. Auch für Gastronominnen und Gastronomen bieten Poolsysteme, an denen sie sich beteiligen können, einige Vorteile. Beispielsweise müssen sie keine eigenen Mehrwegbehältnisse anschaffen und sie profitieren von der Bekanntheit und der Erfahrung des Mehrweganbieters. Außerdem können sie Geld sparen, denn Verpackungen aus Wegwerf-Plastik sind meist teurer als die Mehrweglösung.
Mit der Verleihung des Blauen Engels für die Mehrwegsysteme to-go für Lebensmittel und Getränke von Vytal gibt es nun eine weitere nachweislich besonders umweltfreundliche Mehrwegalternative zum Mitnehmen. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen die Umwelt weniger belasten als konventionelle Produkte und Dienstleistungen – bei gleicher Gebrauchstauglichkeit und Qualität.
Zu den Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens für Mehrwegsysteme (DE-UZ 210) zählen sowohl Anforderungen an Material und Herstellung der Mehrwegbecher- und Schüsseln als auch an die Anbieter. Hersteller verpflichten sich, weder für Becher noch für Deckel umwelt- oder gesundheitsbelastende Materialien zu verwenden. Dazu zählen unter anderem Melaminharze oder Polycarbonat-Kunststoffe. Um das Abfallaufkommen nicht zu erhöhen, müssen die Becher ein werkstoffliches Recycling ermöglichen. Dies bedeutet, dass Kunststoffbecher nur aus sortenreinem Kunststoff ohne Beschichtung mit anderen Materialien hergestellt werden dürfen. Mehrwegbecher mit dem Blauen Engel müssen zudem mindestens 500 Mal gespült werden können, ohne dabei Schaden zu nehmen. Ökobilanzielle Rechnungen aus einer aktuellen UBA-Studie zur Reduzierung von Einwegkaffeebechern zeigen, dass die Häufigkeit der Wiederverwendung der Becher ein wichtiges Kriterium zur Umweltentlastung darstellt.
Weiterhin muss für den Blauen Engel ein Pfand auf Becher und Deckel erhoben werden. Am Ende der Lebensdauer müssen Becher und Deckel zurückgenommen und recycelt werden. Die Anbieter müssen sich überdies verpflichten, die „Guten Regeln“ für den Heißgetränke-Ausschank einzuhalten: Kundinnen und Kunden soll entweder immer erst der Mehrwegbecher und -deckel angeboten werden oder kundeneigene Becher befüllt werden. Darüber hinaus müssen die Mehrwegbechersystem-Anbieter nachweisen, dass ihr Logistikkonzept zur ökologischen Optimierung von Transportwegen und von Transportfahrzeugen beiträgt.
Ab dem 1. Januar 2023 sind alle, die Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden als Alternative zu Einwegbehältnissen aus Kunststoff und Einwegbechern ein Mehrwegbehältnis anzubieten. Eine Erleichterung gibt es für kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern und bis zu 80 qm Verkaufsfläche. Hier müssen lediglich von den Kundinnen und Kunden mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllt werden. Damit soll der Verbrauch solcher Einwegbehältnisse gesenkt werden, der in den letzten Jahren – zuletzt zusätzlich durch die pandemiebedingten Einschränkungen der Gastronomie – deutlich zugenommen hat. Mit jeder Nutzung eines Mehrwegbehältnisses werden Einwegbehältnisse eingespart. Während ein Einwegbehältnis in der Regel schon nach kurzer Nutzungsdauer zu Abfall wird, kann ein Mehrwegbehältnis viele Male wiederverwendet werden.
Weiterführende Informationen:
Pressereise 2021 www.bmu.de/sommerreise-2021/
Blauer Engel: www.blauer-engel.de
Vergabekriterien Mehrwegsysteme to-go für Lebensmittel und Getränke (DE-UZ 210): https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/gewerbe-kommune/mehrwegsysteme-to-go-fuer-lebensmittel-und-getraenke
Forschungsvorhaben „Untersuchung der ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus Verzehr und mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs“ des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/mehrweg-statt-einweg-fuer-kaffee-co
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Dienstag, 29. Juni 2021
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