Donnerstag, 19. September 2019

BMU-PM: Verantwortung für Menschen und Umwelt – BMU und BMJV führen Debatte über Sorgfaltspflichten von Unternehmen

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner,
Stephan Gabriel Haufe, Andreas Kübler, Dr. Judith Horrichs und Svenja Kleinschmidt

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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

 

Pressedienst Nr. 159/19
19. September 2019

 

Verantwortung für Menschen und Umwelt – BMU und BMJV führen Debatte über Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Sind unternehmerische Sorgfaltspflichten ein geeignetes Instrument im Einsatz für Umwelt und Gerechtigkeit? Welche Ansätze versprechen den größten und schnellsten Erfolg: Initiativen einzelner Unternehmen, freiwillige Brancheninitiativen oder gesetzliche Regelungen? Diese Fragen diskutieren heute Vertreter*innen von Unternehmen, der Wissenschaft und der Politik in einer gemeinsamen Konferenz des Bundesumweltministeriums, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Umweltbundesamtes.

Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Ich erwarte von allen im internationalen Bereich tätigen deutschen Unternehmen, dass sie die deutschen und europäischen Umwelt- und Sozialstandards im Ausland so beachten, wie sie es hier in Deutschland tun. Dies gibt ihnen Rechtssicherheit, Anerkennung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern und sichert auch ihre Wettbewerbsfähigkeit.“

Justiz-Staatssekretärin Margaretha Sudhof: „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen mit ihren Kaufentscheidungen einen Beitrag zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Die weltweite Erfüllung menschenrechtlicher und ökologischer Standards ist ihnen besonders wichtig. Mit der neuen Gewährleistungsmarke ermöglichen wir es den Unternehmen, die Einhaltung nachhaltiger Standards gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent und verlässlich zu kommunizieren. So können bewusste und verantwortungsvolle Konsumentscheidungen getroffen werden.“

Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben sich mit der Agenda 2030 das Ziel gesetzt, ihre eigene Wirtschaft nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten. Globalisierung und grenzüberschreitende Warenströme erfordern deshalb einen verlässlichen Rahmen, in dem die wesentlichen Inhalte und Erwartungen an nachhaltiges Wirtschaften klar definiert sind.

Einblicke in ausländische Regelungen und Berichte der Unternehmen über ihre praktischen Erfahrungen, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten werden wichtige Anstöße für die weitere politische Diskussion geben.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Hintergrundpapier und Publikation „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung
https://www.umweltbundesamt.de/konferenz-verantwortung-fuer-mensch-umwelt


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