Freitag, 31. März 2023

Machtvolle Sinne

 
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Spektrum informiert
31.03.2023

Liebe Leserin, lieber Leser,

ist Sehen unser wichtigster Sinn? Lassen sich Schmerzen mittels olfaktorischer Reize lindern? Kann man Musik in Farben hören? Wie funktioniert unser Tastsinn? Und ist unser Riechsinn der am meisten unterschätze Wahrnehmungskanal? Diesen und weiteren Fragen geht das neue Gehirn&Geist Dossier Machtvolle Sinne nach, das ab heute im Handel ist.

Eine erkenntnisreiche Lektüre wünscht Ihnen
Anke Walter

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Machtvolle Sinne

Wie sie unser Leben bestimmen • Berührungen: Heilsamer Hautkontakt • Düfte: Lebhaft erinnert • Lärm: Vermeidbare Hörschäden

Neuroplastizität

Selbstheilung: Reparatur aus eigener Kraft • Depression: Eine Folge fehlender Flexibilität • Sport: Darum fördert er das Denkvermögen

Diagnose: Krebs

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Fast jeder zweite Mensch erkrankt im Lauf seines Lebens an Krebs. Und so gut wie jeder kennt jemanden, der betroffen ist. Wie man mit einer Krebsdiagnose umgeht, warum Tumoren immer gezielter bekämpft werden können und wie Überlebende neuen Mut schöpfen können.

Heuschnupfen – Wie man Allergien vorbeugt, erkennt und behandelt

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Schon jetzt leiden viele Menschen an Allergien wie Heuschnupfen. Der Klimawandel wird die Lage noch verschlimmern, warnen Experten. Alles über Ursachen von Allergien, welche Risikofaktoren Sie meiden sollten und wie Sie die Pollenzeit besser überstehen können – ab sofort in »Spektrum Gesundheit«.

Schlafen und Träumen - Auszeit für den Körper

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Während wir schlafen, kommt unser Körper zur Ruhe. Im Gehirn jedoch herrscht Hochbetrieb: Träume bescheren uns Kopfkino jeglichen Genres, am Tag Erlebtes will verarbeitet, Neues verankert und gelernt werden. Um so wichtiger ist, für guten Schlaf zu sorgen.

Spektrum edition 3/2023:...

Spektrum edition 3/2023: Bewusstsein

Wie entsteht Bewusstsein? Braucht es dafür ein Gehirn, mehrere oder vielleicht sogar noch etwas anderes? Wo steht die Bewusstseinsforschung heute? Diese Fragen beantwortet »Spektrum edition Bewusstsein«.


 
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Vivi Chiu
Account manager
OneSun technology (shenzhen) Ltd.
vivi@onesunpv.com
Mob: +86 13410195296; WA;+63 9452297921
Bao'an New Generation Information Technology Industrial Park C Building, Shenzhen, Guangdong
URL:www.onesunpv.com

Donnerstag, 30. März 2023

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Rede von Rede von Bundesumweltministerin Steffi Lemke beim Nationalen Wasserforum im Bundesumweltministerium in Berlin am 30. März 2023

Rede von Bundesumweltministerin Steffi Lemke

beim Nationalen Wasserforum

im Bundesumweltministerium in Berlin

am 30. März 2023

 

- Es gilt das gesprochene Wort -

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich Willkommen zum Nationalen Wasserforum! Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen heute die Nationale Wasserstrategie vorstellen kann – das Ergebnis von vier Jahren intensiver Arbeit! Die Strategie wurde im Dialog mit allen wichtigen Stakeholdern erarbeitet und ist ein echtes Gemeinschaftsprojekt. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen, die mit ihrer Zeit, ihrer Expertise und ihren Ideen zum Gelingen beigetragen haben.

Wasser ist allgegenwärtig, und doch nicht unbedingt selbstverständlich aber überlebensnotwendig. Das haben uns zum Beispiel die Dürresommer der letzten Jahre gelehrt. Und auch in diesem Jahr verheißen die Nachrichten über eine Winterdürre in Frankreich und Italien nichts Gutes. Viel zu wenig oder auch viel zu viel Wasser: Diese Extreme drohen als Folge der Klimakrise zu einer neuen Normalität zu werden.

Dabei brauchen wir Wasser zum Trinken, Kochen und Waschen, in der Land- und Forstwirtschaft und in der Industrie, im Verkehr und im Tourismus, zum Erhalt der Artenvielfalt und bei der Entwicklung lebenswerter Städte. Ausreichend sauberes Wasser für Mensch und Natur zur Verfügung zu stellen, und zwar dauerhaft: darum geht es bei der Wasserstrategie.

Konkret sind die zentralen Ziele der Wasserstrategie:

  • Auch in 30 Jahren gibt es überall und jederzeit ausreichendes, hochwertiges und bezahlbares Trinkwasser.
  • Gewässer, wie Flüsse und Seen und unser Grundwasser werden sauber.
  • Der naturnahe Wasserhaushalt in der Landschaft wird gestärkt und wiederhergestellt.
  • Die Abwasserentsorgung wird weiterentwickelt: die Belastung von Gewässern wird weiter reduziert und Abwasser wo möglich als Ressource genutzt. Bei der Abwasserentsorgung werden die Verursacher stärker in die Pflicht genommen. Wer wasserschädliche Produkte oder Wirkstoffe herstellt oder in Verkehr bringt, muss auch verstärkt zur Beseitigung von Schäden in den Gewässern beitragen.
  • Die Infrastruktur zur Wasserversorgung und die Wassernutzung werden an die Folgen der Klimakrise angepasst. So löst zum Beispiel ein heftiger Starkregen in der Stadt heute oft Überschwemmungen aus, das müssen wir in Zukunft verhindern.

Diese Ziele zu erreichen bedeutet auch: Niemand muss sich Sorgen machen, nicht mehr genug Wasser zum Trinken oder Waschen zu haben. Städte werden lebenswerter, weil es dort künftig weniger Beton und Asphalt und dafür viel mehr Grün geben wird. Landschaften werden attraktiver, weil naturnahe Wälder und Flüsse für einen hohen Erholungswert sorgen.

Das kann kein Akteur, kein Ministerium allein erreichen. Wir brauchen deshalb einen integrierten Ansatz und ein breites Bündes für die Transformation zu einer zukunftsfesten Wasserwirtschaft.

Das gilt übrigens auch global. Letzte Woche auf der Welt-Wasserkonferenz in New York habe ich für einen solchen integrierten Ansatz geworben. Schon jetzt ist klar, dass die Weltgemeinschaft mehr tun muss, um die wasserbezogenen Ziele der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung zu erreichen – allen voran den Zugang zu sauberem Wasser für alle. Wir müssen den Wassersektor krisenfest aufstellen angesichts der globalen Herausforderungen: Klimakrise, demographische und ökonomische Entwicklungen, Konflikte und Zerstörung von Gewässerökosystemen. Das können wir nur gemeinsam schaffen.

Das wünschen sich auch die Bürgerinnen und Bürger. Bei der Erarbeitung der Strategie haben wir sie nach ihren Vorstellungen gefragt. Ihr Appell war, die Zukunft des Wassers nicht in endlosen Debatten über Zuständigkeiten zu zerreden. Deswegen behandelt die Strategie das Thema Wasser über alle Zuständigkeitsgrenzen hinweg.

Und deshalb ist sie eng verzahnt mit anderen Programmen der Bundesregierung, wie dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz, das ANK, das wir gestern (29.3.) im Kabinett verabschiedet haben. Beide, Wasserstrategie und ANK, verfolgen das Ziel, einen naturnahen Wasserhaushalt herzustellen und das Wasser in der Landschaft zu halten. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz sieht zur Unterstützung der Wasserstrategie noch in dieser Legislaturperiode eine Förderung klimabezogener Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und zur Gewässerentwicklung vor, ebenso Maßnahmen der wassersensiblen Stadtentwicklung. So sollen zum Beispiel Flächen entsiegelt, bestehende Grünflächen naturnah umgestaltet und Stadtbäume gepflanzt werden. Beides soll baldmöglichst beginnen.

Mit der Nationalen Wasserstrategie setzen wir einen Orientierungsrahmen, der regelmäßig alle sechs Jahre überprüft und wo nötig fortgeschrieben wird. Die Bundesregierung wird ihren Teil zur Umsetzung beitragen, aber Erfolg werden wir nur gemeinsam mit Ländern, Kommunen und den Akteuren in den verschiedenen Handlungsfeldern haben. Die Nationale Wasserstrategie ist damit eine Einladung zur konstruktiven Zusammenarbeit und zum weiteren Dialog. Lassen Sie uns damit hier auf dem Wasserforum beginnen.

Vielen Dank.

 


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Mittwoch, 29. März 2023

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BMUV-PM: Strahlenschutz in der Kosmetik: Neues Verfahren zum Nachweis der Fachkunde

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
 

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Internet: www.bmuv.de/presse
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Pressedienst – Nr. 049/23
Berlin 29. März 2023

 

Strahlenschutz
Strahlenschutz in der Kosmetik: Neues Verfahren zum Nachweis der Fachkunde
Kabinett beschließt Verordnungsnovelle

In die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wird ein neues Verfahren für den erforderlichen Fachkunde-Nachweis aufgenommen. Die Bundesregierung hat hierfür heute die von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegte Verordnung zur Änderung der NiSV beschlossen. Das neue Verfahren dient dem Schutz der Personen, an denen nichtionisierende Strahlung außerhalb der Medizin angewendet wird. Es umfasst sowohl Überprüfungen der Schulungsanbieter als auch eine Verlagerung der Prüfungen zur Lernerfolgskontrolle von den Schulungsanbietern zu den sogenannten Konformitätsbewertungsstellen.

Bei dem Verfahren zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde geht es um fachliche Kenntnisse der Personen, die Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen einsetzen. Dies sind z.B. Laser und intensive Lichtquellen (IPL) zur dauerhaften Haarentfernung oder von Ultraschall und Hochfrequenz u.a. zur Hautverjüngung. Mit dem neuen Verfahren wird sichergestellt, dass die Anforderungen der NiSV an den Erwerb der Fachkunde von allen Schulungsanbietern gleichermaßen beachtet werden. Nur so wird gewährleistet, dass Schulungen die erforderliche Fachkunde in ausreichender Qualität vermitteln, damit nichtionisierende Strahlung außerhalb der Medizin am Menschen auch sicher angewendet werden kann. Der Schutz der Personen, an denen diese Strahlung angewendet wird, ist ein Kernanliegen der NiSV.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH übernimmt in dem Verfahren die Aufgabe der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen. Diese überprüfen ihrerseits Schulungsanbieter und nehmen die erforderlichen Prüfungen vor zur Lernerfolgskontrolle der Schulungsteilnehmenden. Die Regelungen sind von allen Schulungsanbietern gleichermaßen einzuhalten. Dadurch wird die bisherige Konkurrenz zwischen anerkannten und nicht anerkannten Schulungsanbietern entfallen. Es werden mithin faire und transparente Marktbedingungen geschaffen.

Im Zuge der Novelle werden außerdem Klarstellungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Für bestimmte Sachverhalte im Bereich der apparativen Kosmetik werden ferner Erleichterungen gewährt.

Ein Teil der Verordnung einschließlich bestimmter Erleichterungen, die den Erwerb der Fachkunde betreffen, soll bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Verordnung soll im Übrigen am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie enthält auch Übergangsregelungen bis Ende 2025, damit die Betroffenen ausreichend Zeit haben, um sich auf die Neuregelungen einstellen zu können.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

 

 

 


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BMUV-PM: Lemke: Mit Natürlichem Klimaschutz Ökosysteme stärken und gegen Klimakrise angehen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
 

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Internet: www.bmuv.de/presse
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Pressedienst – Nr. 048/23

Berlin 29. März 2023

 

Natürlicher Klimaschutz

Lemke: Mit Natürlichem Klimaschutz Ökosysteme stärken und gegen Klimakrise angehen

Bundesregierung verabschiedet Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zur Stärkung und Wiederherstellung von Ökosystemen

Das Bundeskabinett hat heute das von Bundesumweltministerin Steffi Lemke vorgelegte Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) verabschiedet. Mit dem ANK will die Bundesregierung dazu beitragen, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Natürliche Lebensräume wie Moore, Wälder, Wildnis, Auen, Meere und Küsten sollen besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen. Hierzu verbindet das ANK Klimaschutz mit Naturschutz und hilft dabei, die Klimakrise zu bekämpfen, die biologische Vielfalt zu erhalten und gegen die Folgen der Klimakrise vorzusorgen. Das Aktionsprogramm enthält insgesamt 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Für die Finanzierung stehen bis 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land: Sie alle können Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden und langfristig speichern. Sie sind Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten und wirken als Puffer gegen Folgen der Klimakrise, indem sie zum Beispiel Wasser in der Landschaft halten und bei Hitze für Abkühlung sorgen. Tagtäglich erbringt die Natur so für uns viele lebenswichtige Dienstleistungen, allerdings nur solange Ökosysteme intakt sind. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz schaffen wir jetzt gezielt Anreize und Angebote, um Ökosysteme wiederherzustellen und widerstandsfähiger zu machen. Das ist ein echter Paradigmenwechsel hin zur Wiederherstellung von Natur und eine gute Nachricht für den Klimaschutz, für die Natur, für Tiere, Pflanzen und natürliche Lebensräume. Und es ist eine gute Nachricht für uns alle. Denn überall dort, wo wir die Natur schützen und stärken, arbeitet sie auch für uns.“

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz soll mit insgesamt 69 Maßnahmen in dreifacher Hinsicht für die Verbesserung von Ökosystemen wirken: Erstens sind intakte Ökosysteme natürliche Klimaschützer. Wälder und Moore, Meere und Gewässer, Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden CO2 aus der Luft und speichern es langfristig. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz leistet daher einen wichtigen Beitrag, um die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten Ziele für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Wald (LULUCF) und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Zweitens ist eine intakte Natur Lebensraum für viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Natürlicher Klimaschutz hilft deshalb dabei, die ehrgeizigen Verpflichtungen der Weltnaturkonferenz in Montreal umzusetzen. Und drittens hilft natürlicher Klimaschutz entscheidend dabei, Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise zu treffen. Denn gesunde Ökosysteme wie Flussauen, Moore und Wälder halten das Wasser in der Landschaft, können es für Dürrezeiten speichern und stehen bei Hochwasser als Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Das ANK ist hier eng mit der Nationalen Wasserstrategie verknüpft, die das Kabinett vor zwei Wochen verabschiedet hat.

Hintergrundinformationen:

Das Programm enthält 69 Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern: zum Beispiel zu Mooren, Waldökosystemen, Meeren und Küsten, Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie zu Forschung und Kompetenzaufbau. Für die Umsetzung stehen bis 2026 vier Milliarden Euro bereit.

Für eine zügige Umsetzung sollen erste Maßnahmen rasch anlaufen. Bis zum Sommer soll das Kompetenzzentrum für Natürlichen Klimaschutz eingerichtet werden, damit sich Interessierte wie beispielsweise Landbesitzende über passende Fördermöglichkeiten informieren können. Eine erste Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. In kommunalen Projekten sollen Flächen gezielt so genutzt werden, dass sie Klimaschutz und biologische Vielfalt fördern, ländliche Gebiete attraktiver machen und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise beitragen. Und ein Maßnahmenpaket Stadtnatur soll noch in diesem Jahr starten, zum Beispiel um städtische Flächen zu entsiegeln, bestehende Grünflächen naturnah umzugestalten und Stadtbäume zu pflanzen.

Das ANK ist Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses aus dem letzten Herbst. Rund 120 Stellungnahmen und über 1000 Online-Kommentare wurden inhaltlich eingehend geprüft. Zur Umsetzung wurden die Grundlagen für eine breite Allianz mit Landbesitzenden, Naturschützer*innen und Verantwortlichen vor Ort gelegt. Die Maßnahmen des ANK setzen insbesondere auf finanzielle Anreize, um eine freiwillige Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes zu unterstützen. Flankiert werden diese Maßnahmen unter anderem durch eine Überprüfung des Rechtsrahmens, insbesondere um die Umsetzung der geförderten Projekte zu erleichtern, Beratungs- und Bildungsangebote, moderne Vorhaben aus Forschung und Innovation sowie ein umfassendes Monitoring.

Weiterführende Informationen:

BMUV-Themenseite Natürlicher Klimaschutz

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (Langfassung und Kurzinfo)  


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Steffi Lemke zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie erhalten Sie eine Stellungnahme von Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: "Die Verabschiedung der EU-Verbandsklagerichtlinie war ein Meilenstein für die Stärkung der Verbraucherrechte. Es ist gut, dass wir uns nun in konstruktiven Gesprächen auf einen guten Gesetzentwurf verständigen konnten. Dabei war mir besonders wichtig, dass möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte unkomplizierter geltend machen können. Dafür haben wir nun gute Lösungen gefunden. Besonders freue ich mich, dass der Zeitrahmen, wann sich Verbraucher:innen einer Klage anschließen können, verlängert wurde. Gut ist auch, dass die Anforderungen an klagebefugte Verbände abgesenkt wurden, so dass mehr Verbände die Möglichkeit bekommen, Verbraucherrechte einzuklagen.“

Mit freundlichen Grüßen

BMUV-Pressestelle


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Dienstag, 28. März 2023

BMUV-PM: EU-Mitgliedstaaten machen Weg frei für emissionsfreie PKW ab 2035

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
 

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Internet: www.bmuv.de/presse
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Pressedienst – Nr. 047/23

Berlin 28. März 2023

 

Verkehr

EU-Mitgliedstaaten machen Weg frei für emissionsfreie PKW ab 2035

Die heute in Brüssel von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossene Neuregelung der CO2-Flottengrenzwerte ist ein großer Fortschritt für den europäischen Klimaschutz. Die Verordnung sieht vor, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden dürfen. Vorher zugelassene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor können weiter betrieben werden. Mit dem heutigen Beschluss ist das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen und die Verordnung kann in Kraft treten. Gleichzeitig zeigte sich die EU-Kommission bereit, in den nächsten Monaten eine Möglichkeit zu schaffen, mit der außerhalb der Flottengrenzwerte ab 2035 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen werden können, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen fahren. Für Fahrzeuge, die nur mit E-Fuels betankt werden können, soll dafür eine neue Typklasse geschaffen werden.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Mitgliedstaaten haben heute für CO2-freie Neuwagen ab 2035 gestimmt und damit ein wichtiges Signal für den Hochlauf der Elektromobilität gesetzt. Das ist ein entscheidender Baustein für das Erreichen der europäischen Klimaziele im Verkehr und für das Fit-for-55-Paket der EU insgesamt. Die Automobilindustrie bekommt damit die nötige Planungssicherheit. Elektromobilität ist die effizientere, kostengünstigere und vor allem emissionsfreie Option. Es ist gut, dass mit der EU-Kommission am Ende eine Lösung gefunden wurde, die den Weg für die neuen Flottengrenzwerte freimacht und gleichzeitig den Bedenken der FDP Rechnung trägt.“

Der EU-Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie hat heute die Neuregelung der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verabschiedet. Die Bundesregierung hat von Beginn an den Vorschlag der EU-Kommission mit all seinen Ausgestaltungselementen unterstützt und auch in der abschließenden Runde dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Dazu gehört das Ziel, die Treibhausgasemissionen von neuen Pkw bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 2021 zu senken und ab 2035 nur noch emissionsfreie Autos in der EU zuzulassen. Die Anpassung der CO2-Grenzwerte erfolgt stufenweise. Die Grenzwerte gelten für den Durchschnitt aller in einem Jahr in der EU neuzugelassenen Pkw und kleinen Nutzfahrzeuge.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission angekündigt, den Erwägungsgrund 11 der Verordnung nach Inkrafttreten der Verordnung umzusetzen. Demnach will die EU-Kommission in den nächsten Monaten eine Möglichkeit schaffen, wie außerhalb der Flottengrenzwerte ab 2035 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen werden können, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen fahren. Dass E-Fuels nur mit erneuerbaren Energiequellen wie bspw. Solar- oder Windkraft hergestellt werden dürfen, regelt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) der EU. Details zur Zertifizierung regelt eine delegierte Verordnung unter der RED II. Um dessen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, wird das BMUV in Kürze einen Entwurf für die Novelle der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung vorlegen.

Weitere Informationen

Neuregelung CO2-Flottwengrenzwerte (Entwurf Verordnung)


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