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Pressedienst – Nr. 087/22
Berlin 30. Juni 2022
Verbraucherrechte online werden gestärkt
Der Kündigungsbutton kommt
Mit einem Klick lässt sich online ein Abo-Vertrag schließen – vom Handyvertrag, über einen Streamingdienst bis zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Wollen Verbraucher*innen einen Vertrag wieder kündigen, ist das oft weniger leicht. Ab dem 01.07.22 wird es dafür den Kündigungsbutton auf Webseiten geben. Eingeführt wurde die neue Regelung mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Ministerin Steffi Lemke: „Oft kostete es Verbraucher*innen viel Zeit und Aufwand, Abo-Verträge zu kündigen. Mit dem Kündigungsbutton können Verträge nun online genauso einfach gekündigt werden wie man sie abschließen kann. Das stärkt die Rechte der Verbraucher*innen ganz praktisch und erleichtert den Umgang damit im Alltag.“
Von nun an müssen die Unternehmen auf ihren Internetseiten eine gut auffindbare und gut lesbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ anbieten. Ein Klick auf diesen Button führt zu einer Bestätigungsseite. Mit einem weiteren Button „jetzt kündigen“ wird die Kündigung final abgesendet. Verbraucher*innen erhalten im Anschluss eine Bestätigung über die Kündigung. Eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht erforderlich. Das stärkt die Transparenz und die Verbraucherrechte.
Für die Kündigung über den Kündigungsbutton spielt es keine Rolle, ob der Vertrag online abgeschlossen wurde oder nicht. Solange die Möglichkeit besteht, Verträge online abzuschließen, muss auch für alle Kund*innen die Möglichkeit gegeben sein, online zu kündigen. Auch macht es keinen Unterschied, ob der Vertrag bereits vor dem 01.07.22 geschlossen wurde. Auch ältere Verträge können ab dem 01.07.22 über den Kündigungsbutton beendet werden. Dabei ist der Kündigungsbutton eine zusätzliche Möglichkeit zur Kündigung. Das Kündigen auf anderen Wegen, z. B. per e-Mail, oder Post, ist weiterhin möglich.
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