Donnerstag, 30. Juni 2022

BMUV-PM: Lemke: „Gesunde Flüsse und Seen sind für die Menschheit überlebenswichtig“

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Pressedienst – Nr. 084/22
Berlin, 30. Juni 2022

 

Wasser
Lemke: „Gesunde Flüsse und Seen sind für die Menschheit überlebenswichtig“
Staatengemeinschaft feiert 30 Jahre internationale Wasserkonvention

Zum 30-jährigen Bestehen des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen ruft Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu auf, diese wichtigen Ökosysteme grenzüberschreitend stärker zu schützen. Angesichts der großen Krisen dieser Zeit, der Klima-, der Biodiversitäts- und der Verschmutzungskrise müsse die Zusammenarbeit der Staaten intensiviert werden. Die Jubiläumsfeier findet heute im estnischen Tallinn statt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Gesunde Flüsse und Seen sind für die Menschheit überlebenswichtig. Die Folgen der Klimakrise, vor allem Hoch- oder Niedrigwasser, und die Belastung mit Schadstoffen bedrohen Gewässer als wichtige Ökosysteme. Das Artenaussterben macht sich in Gewässern besonders bemerkbar. Diese Krisen müssen zusammen gedacht und über Grenzen hinaus angegangen werden. Allein Deutschland teilt sich acht Flussgebiete mit seinen Nachbarstaaten, zum Beispiel Rhein, Elbe und Donau. Alle Staaten müssen ihre Kräfte bündeln, um diese gefährdeten Ökosysteme nur noch umwelt- und naturverträglich zu nutzen und sie widerstandsfähig gegen aktuelle und künftige Gefahren zu machen. Dafür stellt die Wasserkonvention die notwendigen Instrumente und Spielregeln bereit. Sie ist eine wichtige globale Plattform für den Erfahrungsaustausch und für das Voneinander-Lernen. Ich werbe dafür, dass bald noch mehr Staaten diesem wichtigen Übereinkommen beitreten.“

Im März 1992 verabschiedeten zahlreiche Regierungen in Helsinki die Wasserkonvention. Die Staaten einte die Vision, grenzüberschreitende Gewässer in der gesamteuropäischen Region gemeinsam und nachhaltig zu bewirtschaften. Aus diesem Anlass feiert das estnische Umweltministerium heute in Tallinn gemeinsam mit der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) und Finnland das 30-jährige Bestehen der Wasserkonvention. Mit dabei sind Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Regierungen (sowohl Vertragsparteien als auch Nichtvertragsparteien), internationaler und regionaler Organisationen, Flussgebietskommissionen sowie der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und anderen Interessensgruppen.

Die Wasserkonvention legt den Schwerpunkt auf den Schutz der Umwelt und die Nachhaltigkeit der Wasserwirtschaft. Die Verringerung der Verschmutzung, die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen in grenzüberschreitenden Einzugsgebieten sind ihre Hauptziele. Die Wasserkonvention verpflichtet die Vertragsparteien, grenzüberschreitende Auswirkungen zu verhindern, zu kontrollieren und zu verringern, grenzüberschreitende Gewässer in angemessener und gerechter Weise zu nutzen sowie ihre nachhaltige Bewirtschaftung durch Zusammenarbeit sicherzustellen. Vertragsparteien, die an dieselben grenzüberschreitenden Gewässer angrenzen, sind verpflichtet, durch den Abschluss spezifischer Vereinbarungen und die Einrichtung gemeinsamer Gremien zusammenzuarbeiten.

Seit 1992 ist die Wasserkonvention ein wirksamer und praktischer Rahmen für die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Wasserbereich auf globaler Ebene geworden. Deutschland ist seit 1995 Vertragspartei und Mitglied mehrerer internationaler und bilateraler Kommissionen, zum Beispiel in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins. Im Jahr 2016 wurde die zunächst auf Europa beschränkte Wasserkonvention global ausgerichtet. Die Zahl der Mitglieder nimmt stetig zu. In den letzten Jahren sind fünf Staaten von außerhalb der UNECE-Region beigetreten: Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Togo und Tschad. Derzeit gibt es insgesamt 46 Vertragsparteien des Übereinkommens. Darüber hinaus befindet sich eine wachsende Zahl von Ländern im Beitrittsprozess und zahlreiche Aktivitäten im Rahmen des Übereinkommens werden weltweit durchgeführt.

Das Wasserübereinkommen ist ein wirksames Instrument zur Förderung und Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer Nachhaltigkeitsziele (SDGs). Sie spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des SDG 6 (sauberes Wasser und Sanitärversorgung) und dessen Zielvorgabe 6.5, die alle Staaten auffordert, bis 2030 eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf allen Ebenen umzusetzen, auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Weitere Informationen

Wasserkonvention


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