Donnerstag, 30. Juni 2022

BMUV-PM: Verbraucherrechte online werden gestärkt

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
 

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Internet: www.bmuv.de/presse
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Pressedienst – Nr. 087/22
Berlin 30. Juni 2022

 

 

Verbraucherrechte online werden gestärkt
Der Kündigungsbutton kommt

Mit einem Klick lässt sich online ein Abo-Vertrag schließen – vom Handyvertrag, über einen Streamingdienst bis zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Wollen Verbraucher*innen einen Vertrag wieder kündigen, ist das oft weniger leicht.  Ab dem 01.07.22 wird es dafür den Kündigungsbutton auf Webseiten geben. Eingeführt wurde die neue Regelung mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge.

Ministerin Steffi Lemke: „Oft kostete es Verbraucher*innen viel Zeit und Aufwand, Abo-Verträge zu kündigen. Mit dem Kündigungsbutton können Verträge nun online genauso einfach gekündigt werden wie man sie abschließen kann. Das stärkt die Rechte der Verbraucher*innen ganz praktisch und erleichtert den Umgang damit im Alltag.“

Von nun an müssen die Unternehmen auf ihren Internetseiten eine gut auffindbare und gut lesbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ anbieten. Ein Klick auf diesen Button führt zu einer Bestätigungsseite. Mit einem weiteren Button „jetzt kündigen“ wird die Kündigung final abgesendet. Verbraucher*innen erhalten im Anschluss eine Bestätigung über die Kündigung. Eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht erforderlich. Das stärkt die Transparenz und die Verbraucherrechte.

Für die Kündigung über den Kündigungsbutton spielt es keine Rolle, ob der Vertrag online abgeschlossen wurde oder nicht. Solange die Möglichkeit besteht, Verträge online abzuschließen, muss auch für alle Kund*innen die Möglichkeit gegeben sein, online zu kündigen. Auch macht es keinen Unterschied, ob der Vertrag bereits vor dem 01.07.22 geschlossen wurde. Auch ältere Verträge können ab dem 01.07.22 über den Kündigungsbutton beendet werden. Dabei ist der Kündigungsbutton eine zusätzliche Möglichkeit zur Kündigung. Das Kündigen auf anderen Wegen, z. B. per e-Mail, oder Post, ist weiterhin möglich.


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BMUV-PM: Chris Kühn überreicht der Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Förderbescheide für bessere Klimaanpassung

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
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Pressedienst – Nr. 086/22
Berlin 30. Juni 2022

 

Klimaanpassung
Chris Kühn überreicht der Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Förderbescheide für bessere Klimaanpassung
BMUV-Förderprogramm unterstützt soziale Einrichtungen bei der Anpassung an die Folgen die Klimakrise

Der Parlamentarische Staatssekretär Chris Kühn hat heute elf Förderbescheide mit einem Volumen von fast fünf Millionen Euro an die Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn in Schramberg überreicht. Mit Hilfe der Fördermittel will die Stiftung elf verschiedene Einrichtungen, darunter Kindertagesstätten, eine Schule, Altenpflegeeinrichtungen, eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, Beratungs- und Bildungszentren sowie eine Unterkunft für Geflüchtete gegen die Folgen der Klimakrise wappnen. Zum Schutz gegen kommende Hitzewellen nutzt die Stiftung die Förderung zum Beispiel für die Verschattung von Fenstern und Außenflächen, für Dämmungsmaßnahmen oder die Errichtung von Wasserspielplätzen. Auch ein Hochwasserschutzwall zur Verhinderung der Überflutung bei Starkregen wird für eine Unterkunft von minderjährigen Geflüchteten finanziert.

Parlamentarischer Staatssekretär Chris Kühn: „Soziale Einrichtungen sind besonders von der Klimakrise betroffen. Insbesondere bei Hitzewellen mit Temperaturen von über 30 Grad oder Unwettern ist die klimatische Belastung für vulnerable Personen, aber auch für die Beschäftigten in den sozialen Einrichtungen enorm und birgt hohe gesundheitliche Risiken. Unser Ziel ist es, bereits erlebbare extreme Klimabelastungen in sozialen Einrichtungen mit konkreten Maßnahmen abzumildern: Verschattungen, Dämmungsmaßnahmen oder auch der Rückbau einer Glaspyramide im Dach eines Altenzentrums kühlen die überhitzten Gebäude, sie mindern die direkte Sonneneinstrahlung und sorgen damit für bessere Erholung an heißen Tagen. Wasserspielplätze und Sonnenegel ermöglichen den Kitakindern das Spiel im Freien trotz Hitze. Die Errichtung eines Hochwasserwalls sichert die dauerhafte und verlässliche Nutzung einer Einrichtung auch im Falle eines Starkregens und verhindert, dass die Einrichtung unbewohnbar wird und minderjährige Geflüchtete ihre Unterkunft verlieren.“

Die bewilligten Förderungen gehen an folgende Projekte der Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn:

  • Aufdachdämmung, Fenstererneuerung und Verschattungsmaßnahmen im Freianlagenbereich für die Schule St. Maria Klosterhof 1 in Baindt;
  • Klimaanpassungsmaßnahmen für die Kindertagesstätte und das Altenzentrum Franziskusheim in Villingen-Schwenningen;
  • Energetische Sanierung der Fassaden und Fenster sowie Einbau von Jalousien im Altenheim St. Josef in Spaichingen;
  • Verschattung der Fensterfronten und Rückbau der Glaspyramide im Altenzentrum St. Anna in Tuttlingen;
  • Verschattung der südlichen Fensterfront und Dachdämmung an der Werkstatt für Menschen mit Behinderung „Haus Teresa“ in Schramberg;
  • Fassadendämmung, Fenstererneuerung und Verschattungsmaßnahmen für das Haus Raphael in Schramberg;
  • Terrassenüberdachung für das Altenheim St. Ulrich in Wehingen;
  • Verschattung der Fenster und der Außenspielfläche im Nikolaus-Groß Haus Villingen-Schwenningen;
  • Sonnensegel und Wasserspielplatz für den Kindergarten David-Fuchs-Haus in Villingen-Schwenningen;
  • Pavillon zur Verschattung am Haus St. Antonius in Rottweil;
  • Hochwasserschutzwall für die Geflüchtetenunterkunft Bruder-Innocenz-Haus in Rottweil.

Das BMUV-Förderprogramm richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen. Mit 150 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium bis 2023 individuelle Beratungen, umfassende Anpassungskonzepte und konkrete Maßnahmen, um sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen. Darüber hinaus wird das Förderprogramm entfristet und als Regelprogramm für Klimaanpassung des BMUV geführt. Die Maßnahmen zur Klimaanpassung dienen zugleich häufig auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität oder dem Lärmschutz. Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise tragen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Gesellschaft bei und mindern u. a. die Risiken für Gesundheit, Infrastruktur, Wirtschaft und mehr.

Weitere Informationen

Klimaanpassung

Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"

 


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BMUV-PM: Lemke: „Gesunde Flüsse und Seen sind für die Menschheit überlebenswichtig“

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

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Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
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Pressedienst – Nr. 084/22
Berlin, 30. Juni 2022

 

Wasser
Lemke: „Gesunde Flüsse und Seen sind für die Menschheit überlebenswichtig“
Staatengemeinschaft feiert 30 Jahre internationale Wasserkonvention

Zum 30-jährigen Bestehen des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen ruft Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu auf, diese wichtigen Ökosysteme grenzüberschreitend stärker zu schützen. Angesichts der großen Krisen dieser Zeit, der Klima-, der Biodiversitäts- und der Verschmutzungskrise müsse die Zusammenarbeit der Staaten intensiviert werden. Die Jubiläumsfeier findet heute im estnischen Tallinn statt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Gesunde Flüsse und Seen sind für die Menschheit überlebenswichtig. Die Folgen der Klimakrise, vor allem Hoch- oder Niedrigwasser, und die Belastung mit Schadstoffen bedrohen Gewässer als wichtige Ökosysteme. Das Artenaussterben macht sich in Gewässern besonders bemerkbar. Diese Krisen müssen zusammen gedacht und über Grenzen hinaus angegangen werden. Allein Deutschland teilt sich acht Flussgebiete mit seinen Nachbarstaaten, zum Beispiel Rhein, Elbe und Donau. Alle Staaten müssen ihre Kräfte bündeln, um diese gefährdeten Ökosysteme nur noch umwelt- und naturverträglich zu nutzen und sie widerstandsfähig gegen aktuelle und künftige Gefahren zu machen. Dafür stellt die Wasserkonvention die notwendigen Instrumente und Spielregeln bereit. Sie ist eine wichtige globale Plattform für den Erfahrungsaustausch und für das Voneinander-Lernen. Ich werbe dafür, dass bald noch mehr Staaten diesem wichtigen Übereinkommen beitreten.“

Im März 1992 verabschiedeten zahlreiche Regierungen in Helsinki die Wasserkonvention. Die Staaten einte die Vision, grenzüberschreitende Gewässer in der gesamteuropäischen Region gemeinsam und nachhaltig zu bewirtschaften. Aus diesem Anlass feiert das estnische Umweltministerium heute in Tallinn gemeinsam mit der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) und Finnland das 30-jährige Bestehen der Wasserkonvention. Mit dabei sind Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Regierungen (sowohl Vertragsparteien als auch Nichtvertragsparteien), internationaler und regionaler Organisationen, Flussgebietskommissionen sowie der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und anderen Interessensgruppen.

Die Wasserkonvention legt den Schwerpunkt auf den Schutz der Umwelt und die Nachhaltigkeit der Wasserwirtschaft. Die Verringerung der Verschmutzung, die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen in grenzüberschreitenden Einzugsgebieten sind ihre Hauptziele. Die Wasserkonvention verpflichtet die Vertragsparteien, grenzüberschreitende Auswirkungen zu verhindern, zu kontrollieren und zu verringern, grenzüberschreitende Gewässer in angemessener und gerechter Weise zu nutzen sowie ihre nachhaltige Bewirtschaftung durch Zusammenarbeit sicherzustellen. Vertragsparteien, die an dieselben grenzüberschreitenden Gewässer angrenzen, sind verpflichtet, durch den Abschluss spezifischer Vereinbarungen und die Einrichtung gemeinsamer Gremien zusammenzuarbeiten.

Seit 1992 ist die Wasserkonvention ein wirksamer und praktischer Rahmen für die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Wasserbereich auf globaler Ebene geworden. Deutschland ist seit 1995 Vertragspartei und Mitglied mehrerer internationaler und bilateraler Kommissionen, zum Beispiel in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins. Im Jahr 2016 wurde die zunächst auf Europa beschränkte Wasserkonvention global ausgerichtet. Die Zahl der Mitglieder nimmt stetig zu. In den letzten Jahren sind fünf Staaten von außerhalb der UNECE-Region beigetreten: Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Togo und Tschad. Derzeit gibt es insgesamt 46 Vertragsparteien des Übereinkommens. Darüber hinaus befindet sich eine wachsende Zahl von Ländern im Beitrittsprozess und zahlreiche Aktivitäten im Rahmen des Übereinkommens werden weltweit durchgeführt.

Das Wasserübereinkommen ist ein wirksames Instrument zur Förderung und Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer Nachhaltigkeitsziele (SDGs). Sie spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des SDG 6 (sauberes Wasser und Sanitärversorgung) und dessen Zielvorgabe 6.5, die alle Staaten auffordert, bis 2030 eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf allen Ebenen umzusetzen, auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Weitere Informationen

Wasserkonvention


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BMUV-PM: BMUV und BfN fördern Hamburgs Flussnatur

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
 

Telefon: 030 18 305-2010
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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Naturschutz

Pressedienst – Nr. 085 /22

Berlin/Bonn, 30. Juni 2022

 

BMUV und BfN fördern Hamburgs Flussnatur

Zweites Naturschutzgroßprojekt in urbaner Umgebung startet

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Dr. Bettina Hoffmann, war heute zu Besuch in Hamburg zum Auftakt des „chance.natur“-Projektes „Hamburg, deine Flussnatur“. Es ist nach „Natürlich Hamburg!“ das zweite urbane Naturschutzgroßprojekt in Deutschland. Ziel des neuen Projekts ist es, die biologische Vielfalt und den Biotopverbund zu stärken und zugleich das Naturerleben und die Lebensqualität in der Stadt zu fördern.

Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann: „Das Projekt ist ein ehrgeiziges Vorhaben zum Schutz und zur Entwicklung der Fließgewässer in Hamburg. Mit der Wiederherstellung und der dauerhaften Sicherung von Hamburgs Flussnatur leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Naturerbes innerhalb Hamburgs. Gleichzeitig trägt das Projekt zum Klimaschutz bei. Die Förderung dieses Projektes ist eine wichtige Investition in die Zukunft."

Das Bundesumweltministerium stellt für die erste Förderphase von „Hamburg, deine Flussnatur“ rund 1,8 Millionen Euro aus dem Programm "chance.natur - Bundesförderung Naturschutz" zur Verfügung. Weitere Finanzmittel stellen die Freie und Hansestadt Hamburg und die Stiftung Lebensraum Elbe bereit, die das Projekt auch vor Ort betreut. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt fachlich und administrativ.

Das Naturschutzgroßprojekt ist im Projekt I auf drei Jahre angelegt. Diese Projektphase dient der Planung konkreter Maßnahmen. Im anschließenden Projekt II sollen diese Maßnahmen dann innerhalb von 10 Jahren umgesetzt werden, ebenfalls mit finanzieller Unterstützung durch das Bundesumweltministerium und die Freie und Hansestadt Hamburg.

Von den Maßnahmen sollen die im Projektgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten wie Fischotter, Bachneunauge oder Wasserdost profitieren und langfristig in ihren Beständen gesichert werden. In einer beispielhaften Integration von anspruchsvollem Naturschutz und nachhaltiger Gewässernutzung sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die langfristig eine stabile Partnerschaft von Naturschutz und Stadtbevölkerung ermöglichen. So sieht das Konzept des Vorhabens vor, vorhandene naturnahe und naturferne Lebensräume entlang von Gewässerkorridoren zu entwickeln und aufzuwerten. Die schutzwürdigen Teile von Natur und Landschaft in der urbanen Stadtlandschaft sollen anschließend dauerhaft gesetzlich oder auf andere Weise gesichert werden. Und auch die Hamburger Bevölkerung sowie Besucher*innen sollen von einer Aufwertung der Gewässerlandschaften profitieren und künftig Naturerleben und naturverträgliche Erholungsmöglichkeiten im unmittelbaren Wohnumfeld an und auf den Gewässern finden.

 

Hintergrund

Der Bund trägt mit seinem Förderprogramm „chance.natur“ zur Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen heimischer Arten in Deutschland bei. Die Bundesförderung besteht seit 1979. Seitdem wurden rund 530 Millionen Euro an Bundesmitteln für insg. 86 Naturschutzgroßprojekte zur Sicherung und Entwicklung bundesweit bedeutsamer Landschaftsausschnitte mit einer Gesamtfläche von über 4.300 Quadratkilometern bereitgestellt.

Das Bundesförderprogramm „chance.natur“ hat sich zum Ziel gesetzt, die herausragenden repräsentativen Landschaften Deutschlands zu fördern und zu sichern, wenn akute Gefährdungen vorliegen und weitere zentrale Förderkriterien wie Großflächigkeit, Naturnähe, Repräsentanz und Beispielhaftigkeit erfüllt werden.

Weiterführende Informationen

https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/hamburg-deine-flussnatur-projekt-i

 


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Mittwoch, 29. Juni 2022

BMUV-PM: Ab Juli müssen Supermärkte alte Handys, Taschenlampen und Elektrorasierer zurücknehmen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
 

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Internet: www.bmuv.de/presse
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Gemeinsame Pressemitteilung mit der Stiftung elektro-altgeräte register

 

Pressedienst – Nr. 083/22
Berlin 29. Juni 2022

 

Kreislaufwirtschaft
Ab Juli müssen Supermärkte alte Handys, Taschenlampen und Elektrorasierer zurücknehmen

Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 1. Juli 2022 ihre ausgedienten Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Ziel ist es, die Sammelquote zu verbessern und mehr Geräte und ihre wertvollen Ressourcen zu recyceln. Für kleine Elektro-Altgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Die Bundesregierung will die Zahl an alltagsnahen Rücknahmestellen erhöhen und es so Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter machen, ihre Altgeräte abzugeben.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ausgediente Elektrogeräte so einfach wie möglich zurückgeben können, denn so können wertvolle Ressourcen recycelt werden. Noch immer lagern Millionen alter Handys, Taschenlampen oder Elektrorasierer vergessen in Schubladen oder Schränken deutscher Haushalte. Oft sind sie nicht mehr reparierbar und gehören in eine fachgerechte Entsorgung. Nur wenn Altgeräte ordentlich gesammelt werden, können Schadstoffe verlässlich gesichert und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Daher brauchen wir leicht erreichbare Sammelstellen. Supermärkte und Discounter bieten dafür die besten Voraussetzungen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektroaltgeräte einfach beim Wocheneinkauf abgeben.“

Rund 86 Prozent der gesammelten Elektro-Altgeräte wurden im Jahr 2019 recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 44 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro-Altgeräte auch wirklich gesammelt. Grund dafür sind u.a. die als zu kompliziert oder unverständlich empfundenen Rückgabemöglichkeiten. So belegen auch die aktuellen Zahlen der repräsentativen Umfrage des Plan E-Trendbarometers (im Auftrag der stiftung ear), dass sich die Bevölkerung mehr Entsorgungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung wünscht. Um die Menge zu steigern, erweitert die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten, auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler.

Voraussetzung ist, dass deren Gesamtverkaufsfläche mindestens als 800 Quadratmeter betrögt und sie selbst mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (z.B. LED). Künftig sollen bis zu drei Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (Zentimeter) auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Der Vorstand der stiftung ear, Alexander Goldberg, meint dazu: „Der Bevölkerung steht damit ab sofort eine Vielzahl an neuen Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung. Essentiell ist dabei allerdings, dass der Handel der Bevölkerung diese Möglichkeiten auch nahebringt, damit die E-Schrott-Rückgabe wirklich einfacher wird.“ Wichtig ist auch, dass alle Sammelstellen einheitlich gekennzeichnet sind und auf diese Weise schnell von den Verbraucherinnen und Verbrauchern erkannt werden können. Hierfür stellt die stiftung ear ein einheitliches Logo zur Verfügung.

Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes war bereits am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist von sechs Monaten läuft nun ab. Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Hierzu hat das Bundeskabinett 2021 die Behandlungsverordnung beschlossen, sie ist ebenfalls Anfang 2022 in Kraft getreten. Erstmals werden darin auch Photovoltaik-Module erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt.

Weitere Informationen

FAQ zum Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Sammelstellenlogo und weitere Kommunikationsmaterialien zum Download


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BMUV-PM: EU Environment Council votes for deforestation-free supply chains

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Federal Ministry for the Environment,
Nature Conservation, Nuclear Safty and Consumer Protection

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
editorial staff: Ulrich Schulte,
Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf,Christopher Stolzenberg, Bastian Zimmermann
und Svenja Kleinschmidt

Telephone: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Website: www.bmuv.de/presse

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Press Service – No. 081/22

Berlin, 28 June 2022

 

Nature conservation

EU Environment Council votes for deforestation-free supply chains

Today the Council of EU environment ministers adopted a common position on a regulation for deforestation-free supply chains. The new rules are intended to prevent timber, coffee, cocoa, palm oil, beef, soy and derivative products from entering the EU internal market in future if their production has caused deforestation. The European Commission also informed the Environment Council about the publication of the long-awaited draft regulation on nature restoration. The legislative process on this key legal instrument can begin when the draft is tabled. Both instruments are important components of implementing the EU Biodiversity Strategy for 2030.

Federal Environment Minister Steffi Lemke commented: “The Environment Council’s decision is an important step towards better protection for forests worldwide. The decision of the EU member states sends an important message that the EU is honouring its responsibility to global forest conservation. It is taking concrete steps so that it will not worsen the climate change and biodiversity crises. We have made a good start. I hope that we will soon be able to go further and include additional products like natural rubber and other ecosystems like savannahs and wetlands in the regulation.”

The proposed regulation on deforestation-free supply chains sets out due diligence requirements for corporations making them responsible for ensuring that their supply chains are free of deforestation. The proposal also contains obligations for member states. Around 90 percent of global deforestation can be attributed to the expansion of agricultural land. Of the agricultural commodities grown on this land, around 16 percent are consumed in the EU, making the EU the world’s second largest driver of deforestation.

The general approach adopted by the Environment Council is the basis for further negotiation with the European Parliament and Commission in the trilogue process.

The proposed regulation on nature restoration takes a broad approach and focuses on the landscape as a whole. The plan is to give rivers more space, convert forests to make them semi-natural, rewet peatlands and restore habitats for insects like pollinators. Restoration also includes supporting marine ecosystems such as seagrass beds, kelp forests and salt marshes and planting new trees and creating urban green space in cities.

Federal Environment Minister Steffi Lemke remarked: “If the EU truly wants to achieve its goals for biodiversity by 2030, we have to speed things up now. The tabling of the proposal is good news. The regulation is a major step forward that helps us flesh out the European Green Deal and Biodiversity Strategy. The current heat wave and the hot summers of the last few years are unmistakeable warnings. The German Action Plan on Nature-based Solutions will make a major contribution; we have 4 billion euros available for the plan until 2026. This means we can start implementation soon, and I am pushing for just that.”

In addition to the protected area targets, restoring nature is a major focus of the EU Biodiversity Strategy for 2030. In the coming months, the Council of the European Union and the European Parliament will negotiate the Commission’s legislative proposal. In Germany, the Federal Action Plan on Nature-based Solutions for Biodiversity and Climate will make a major contribution to achieving the EU targets on nature restoration.

General approaches to various other climate dossiers were also on the agenda today. These included the regulation on fleet-wide performance standards for passenger cars and light commercial vehicles, for which the BMUV has lead responsibility .  The EU partners also adopted common positions on the Emissions Trading Directive (ETS ) including rules for aviation, the market stability reserve and the Social Climate Fund, on the Effort Sharing Regulation (ESR) for the building and transport sectors and on the LULUCF Regulation regarding natural carbon sinks .  The Industrial Emissions Directive, the regulation on fluorinated greenhouse gases and the Eco-Design Directive are also on the agenda for discussion.

More information

EU proposal for a regulation on deforestation-free products

EU nature restoration targets

UN Decade on Ecosystem Restoration 

Federal Action Plan on Nature-based Solutions for Biodiversity and Climate


 


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BMUV-BMWK-PM: Energie- und Umwelträte stellen die Weichen für eine klimaneutrale europäische Wirtschaft

Gemeinsame Pressemitteilung von BMUV und BMWK

Berlin, 29. Juni 2022

 

Energie- und Umwelträte stellen die Weichen für eine klimaneutrale europäische Wirtschaft

Die europäischen Energie- und Umweltministerinnen und -minister haben eines der umfassendsten Klimaschutzpakete in der Geschichte der EU auf den Weg gebracht. In Luxemburg verständigten sie sich bei ihrem zweitägigen Treffen auf weitreichende Verschärfungen bestehender Klimaschutzvorgaben. Grundlage dafür ist das „Fit-for-55-Paket“ der EU-Kommission, mit der die EU ihre Klima-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken und damit die Vorgaben des Pariser Weltklimaabkommens einhalten will.

Den Beschlüssen der Energie- und Umwelträte zufolge soll der CO2-Zertifikatehandel auf weitere Sektoren ausgeweitet werden. PKW-Neuwagen sollen ab 2035 vollständig CO2-frei fahren; dazu soll die Elektrifizierung im Verkehr vorangetrieben werden. Das EU-Endenergieeffizienzziel soll deutlich angehoben werden und zum ersten Mal verbindlich sein. Das bereits verpflichtende Ziel für erneuerbare Energien wird von 32% auf 40% angehoben, mit ambitionierten Sektorzielen für Wärme, Verkehr, Gebäude und Industrie. Hinzu kommen Ziele und Rahmenvorgaben für den Hochlauf von grünem Wasserstoff. Sozialschwache Haushalte sollen über einen Klimasozialfonds entlastet werden.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Inmitten der größten Energiekrise Europas haben wir eines der umfassendsten Klimaschutzpakete in der EU-Geschichte auf den Weg gebracht. Es ist ein Signal der Entschlossenheit, das in dieser Krise nötig und folgerichtig ist: Die Beschlüsse sind elementar, um die EU unabhängiger von fossilen Energien zu machen und den Klimaschutz voranzutreiben. Dabei sind Schnelligkeit und Konsequenz gefragt. Mit dem „Fit-for-55“-Paket sind die Weichen für den Umbau der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität gestellt. Klimaschutz in der EU wird mit dem Paket unumkehrbar.“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Europa hat heute die Weichen für mehr Klimaschutz im Verkehr gestellt. Das ist ein riesiger Fortschritt und lenkt den Verkehrssektor auf den Weg der Klimaneutralität. Gerade im Verkehr gibt es enormen Nachholbedarf. Die EU-Mitgliedstaaten haben mit überdeutlicher Mehrheit dafür gestimmt, dass ab 2035 nur noch Autos und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden, die kein CO2 ausstoßen. Wir setzen damit das klare Signal, dass wir die Klimaziele erreichen müssen. Sie geben der Autoindustrie die Planungssicherheit, die sie braucht.“

Im nächsten Schritt werden die Energie- und Umwelträte unter tschechischer EU-Ratspräsidentschaft zusammen mit dem Europäischen Parlament im Trilog-Verfahren weiterverhandeln. Für diese endgültige Neuformulierung relevanter Klimaschutz-Richtlinien des Fit-for-55-Pakets ist das kommende zweite Halbjahr 2022 vorgesehen.

Die wichtigsten Beschlüsse im Detail:

CO2-Flottengrenzwert

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ vorgeschlagen, die Vorschriften für die CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen fortzuschreiben. Demnach müssen die Hersteller ab dem Jahr 2030 anspruchsvollere CO2-Flottengrenzwerte erfüllen, als das bislang der Fall ist. Im Jahr 2035 beträgt die Minderung sowohl bei Pkw als auch bei leichten Nutzfahrzeugen 100%. Weiterhin wird dem Beschluss zufolge die Kommission einen Vorschlag machen, wie nach 2035 außerhalb der Flottengrenzwerte noch Fahrzeuge zugelassen werden können, die dann ausschließlich mit klimaneutralen Kraftstoffen (E-Fuels) betrieben werden; dabei muss dies im Einklang mit dem EU-Recht und in Übereinstimmung mit den Klimazielen der EU stehen. Einen Vorschlag für den Bereich außerhalb der Flottengrenzwerte wird die EU-Kommission entwickeln und vorlegen. Von diesem Beschluss geht das klare Signal zum Hochlauf der E-Mobilität aus; die Industrie, die die Umstellung auf Elektroautos bereits vorantreibt, bekommt Investitionssicherheit.

Bestehender Emissionshandel I

Der Beschluss des Umweltrates sieht vor, die Menge der CO2-Zertifikate – die Emissionsrechte – im EU-Emissionshandelssystem (ETS-1) bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 61 Prozent zu senken (bisher 43%). Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftfahrtbereich und für bestimmte, besonders im internationalen Wettbewerb stehende Industriesektoren soll stufenweise auslaufen. Für diese Industrien wurde bereits im März im Rat für Wirtschaft und Finanzen beschlossen, dass ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) eingeführt werden soll. Außerdem wird der Seeverkehr zukünftig in den Emissionshandel einbezogen (ab 2024). Damit deckt der ETS-1 dann fast die Hälfte aller europäischen Treibhausgasemissionen und die größten Quellen für klimaschädliche Treibhausgase ab: im Energiesektor, in der energieintensiven Industrie sowie im See- und Luftverkehr.

Neuer Emissionshandel II

Der Umweltrat spricht sich dafür aus, ein neues zusätzliches und eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude und den Straßenverkehr zu schaffen – ähnlich dem nationalen deutschen Brennstoffemissionshandel. Dieser neue ETS II sieht ab 2027 europaweit CO2-Emissionsrechte für Kraft- und Brennstoffe vor, um damit die wesentlich klimafreundlicheren erneuerbaren Energien besserzustellen. Die hierbei erfassten Emissionen sollten bis 2030 um 43 Prozent im Vergleich zu 2005 reduziert werden. Die Menge der Emissionsrechte soll dabei jährlich um 5,15 Prozent und ab 2028 um 5,43 Prozent jährlich zurückgehen. Kostenlose Emissionsrechte sind nicht vorgesehen.

Klimasozialfonds

Ein neuer Klimasozialfonds soll den Mitgliedstaaten Finanzmittel zur Verfügung stellen, um die sozialen Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Emissionshandelssystems ETS II auszugleichen. Der Fonds soll Maßnahmen und Investitionen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstützen. Die Unterstützung soll hauptsächlich schutzbedürftigen Haushalten, Kleinstunternehmen oder Verkehrsteilnehmern zugutekommen. Vorrübergehend kann der Fonds auch direkte Einkommensbeihilfen für gefährdete Haushalte finanzieren. Der Fonds hat eine Gesamthöhe von 59 Mrd. Euro über eine Laufzeit von 2027-2032 und wird aus Einnahmen des neuen ETS für Gebäude und Straßenverkehr finanziert.

Grenzausgleichsmechanismus

Wie bereits im März im Rat für Wirtschaft und Finanzen beschlossen, soll ab dem Jahr 2023 mit einer Übergangsphase von drei Jahren ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus eingeführt werden. Dieser „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) soll das derzeit zentrale Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage, die kostenlose Zuteilung an Emissionszertifikaten, bis 2035 schrittweise ablösen. Durch den Mechanismus bekommen in Zukunft auch CO2-Emissionen bestimmter energieintensiver Produkte, die in die EU importiert wurden, einen Preis. Der Mechanismus schafft einen Ausgleich für europäische Unternehmen, die dem EU Emissionshandel unterliegen, gegenüber Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen. Zunächst soll der CBAM nach Position des Europäischen Rates nur den Stromsektor und ausgewählte Güter aus den Industriesektoren Zement, Eisen und Stahl, Aluminium und Düngemittel umfassen. 

Verbindliche Klimaziele für die Sektoren außerhalb des EU-ETS

Das Fit-for-55-Paket wird auch Klimaziele für die Sektoren außerhalb des bestehenden Emissionshandels anpassen. In den Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall sowie Landnutzung und Forstwirtschaft verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu verbindlichen Klimazielen. Um diese Ziele zu erreichen, sind sowohl europäische als auch nationale Klimaschutz-Maßnahmen vorgesehen. Die Verantwortung für die Zielerreichung tragen aber letztlich die einzelnen Mitgliedstaaten. Dabei verfolgt die angepasste EU-Klimaschutzverordnung („Effort Sharing“) das Ziel einer Treibhausgas-minderung um 40% gegenüber 2005. Die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft („LULUCF-Verordnung“) soll den CO2-Ausstoß bis 2030 um 310 Millionen Tonnen senken.

Höheres Ziel für erneuerbare Energien und verbindliche Sektorziele

Bei der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie wird das bisherige verbindliche 2030-Ziel von 32% auf 40% angehoben. Darüber hinaus wurden ambitionierte und verbindliche Sektorziele festgelegt, mit denen erneuerbare Energien europaweit in allen Sektoren vorangebracht werden. Es wird zudem ein europäischer Rahmen für den Hochlauf von grünem Wasserstoff gesetzt, insbesondere in der Industrie und auch im Verkehrsbereich.

Insgesamt wird der Ausbau der erneuerbaren Energien vom Stromsektor stärker auf die anderen Sektoren ausgedehnt und die Sektorkopplung vorangebracht. Im Wärmesektor soll der Erneuerbaren-Anteil 0,8-1,1 Prozentpunkten pro Jahr steigen. Im Verkehrsbereich erhöht sich das Ziel auf 29% Erneuerbare am Energieverbrauch bis 2030 mit Unterzielen für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe. Hinzu kommen das erstmals verbindliche Ziel für grünen Wasserstoff in der Industrie von 35% bis 2030 und im Gebäudebereich ein indikatives Ziel für erneuerbare Energien von 49% am Energieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030.

Verbindliches EU-Energieeffizienzziel

Mit der Novelle der EED wird erstmals ein EU-weit verbindliches Ziel für die Entwicklung der Energienachfrage definiert. Das bestehende EU-weite Einsparziel wird dabei nochmals deutlich angehoben. Gegenüber einer Prognose für die Verbrauchsentwicklung bis 2030 muss der Primär- und der Endenergieverbrauch in der EU um 9% gesenkt werden. Darüber hinaus müssen die von den Mitgliedstaaten zu ergreifenden Energieeffizienz-maßnahme eine deutlich höhere Einsparung erbringen, als bislang geregelt. Unternehmen mit großem Energieverbrauch werden künftig zur Nutzung von Energiemanagementsystemen verpflichtet und ein neues Register für die Energieverbräuche von Rechenzentren eingeführt. Auch für die öffentliche Hand werden zusätzlich Maßnahmen eingeführt. Hinzu kommt ein neuer Schwerpunkt auf Bekämpfung von „Energiearmut“.

Entwaldungsfreie Lieferketten

Der EU-Umweltrat hat seine gemeinsame Position zu einer Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verabschiedet. Die neuen Regeln sollen künftig verhindern, dass Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Rindfleisch und Soja sowie daraus gewonnene Produkte auf den EU-Binnenmarkt kommen, sofern ihre Herstellung Entwaldung verursacht hat. Der Beschluss des Umweltrats ist ein guter Anfang, Wälder weltweit besser zu schützen. Mit dem Beschluss unternehmen die EU-Mitgliedsstaaten konkrete Schritte, um selbst die Arten- und die Klimakrise nicht noch zu verschlimmern. Der Verordnungsvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten sieht Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, wonach diese die Entwaldungsfreiheit ihrer Lieferketten sicherstellen müssen. Gleichzeitig sind Kontrollpflichten für Mitgliedstaaten vorgesehen.

Am Montag haben die Energieministerinnen und -minister zudem die europäische Gasspeicher-Verordnung angenommen. Mitgliedsstaaten sollen nationale Maßnahmen zur Erreichung von Mindestfüllständen in ihren Gasspeicheranlagen einführen.

Auf dem Umweltrat am Dienstag wurden zusätzlich die Fortschrittsberichte zur Entwaldungsfreie Lieferketten-Verordnung und zu grenzüberschreitender Verbringung von Abfällen vorgestellt und diskutiert.

Weitere Informationen

Presse-Statement nach Abschluss des Umweltrats


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Dienstag, 28. Juni 2022

BMUV-PM: EU-Umweltrat stimmt für entwaldungsfreie Lieferketten

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

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Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
 

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Pressedienst – Nr.081/22

Berlin 28. Juni 2022

 

Naturschutz

 

EU-Umweltrat stimmt für entwaldungsfreie Lieferketten

Der Rat der Umweltministerinnen und -minister hat heute seine gemeinsame Position zu einer Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verabschiedet. Die neuen Regeln sollen künftig verhindern, dass Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Rindfleisch und Soja sowie daraus gewonnene Produkte auf den EU-Binnenmarkt kommen, sofern ihre Herstellung Entwaldung verursacht hat. Außerdem hat die Europäische Kommission den Rat über die Veröffentlichung des lang erwarteten Verordnungsvorschlags zur Wiederherstellung der Natur informiert. Damit kann der Legislativprozess zu diesem wichtigen Rechtsinstrument beginnen. Beide Maßnahmen sind wichtige Bausteine zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Der Beschluss des Umweltrats ist ein wichtiger Schritt, Wälder weltweit besser zu schützen. Mit dem heutigen Beschluss setzen die Mitgliedstaaten der EU ein wichtiges Zeichen: Die EU steht zu ihrer Verantwortung für die weltweite Erhaltung des Waldes. Sie unternimmt konkrete Schritte, um selbst die Arten- und die Klimakrise nicht noch zu verschlimmern. Ein guter Anfang ist gemacht. Ich hoffe, dass wir bald noch weitergehen können und weitere Produkte, wie Naturkautschuk, und weitere Ökosysteme, wie Savannen und Feuchtgebiete, in die Verordnung aufnehmen können.“

Der Verordnungsvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten sieht Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, wonach diese die Entwaldungsfreiheit ihrer Lieferketten sicherstellen müssen. Gleichzeitig sind Kontrollpflichten für Mitgliedstaaten vorgesehen. Die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen ist für rund 90 Prozent der globalen Entwaldung verantwortlich. Von den dabei angebauten Agrarrohstoffen werden ungefähr 16 Prozent in der EU konsumiert, womit die EU der weltweit zweitgrößte Entwaldungstreiber ist.

Die Allgemeine Ausrichtung des EU-Umweltrats ist die Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission im Trilogverfahren.

Der Verordnungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur verfolgt einen breiten Ansatz und nimmt die gesamte Landschaft in den Blick. So soll Flüssen mehr Raum gegeben, Forste in naturnahe Wälder umgebaut, Moore wiedervernässt und Lebensräume für Insekten wie z.B. Bestäuber wiederhergestellt werden. Zur Wiederherstellung gehört auch, Meeresökosysteme wie Seegraswiesen, Algenwälder und Salzwiesen zu stärken und in der Stadt neue Bäume zu pflanzen und urbane Grünflächen anzulegen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wenn die EU ihre Ziele für Biodiversität und Artenvielfalt bis 2030 wirklich erreichen will, müssen wir jetzt Tempo machen. Daher ist die Vorlage des Verordnungsentwurfs eine gute Nachricht. Mit dieser Verordnung werden wir den European Green Deal und die europäische Biodiversitätsstrategie sehr konkret mit Leben füllen und einen großen Schritt voranbringen. Die aktuelle Hitzewelle und die heißen Sommer der letzten Jahre sind überdeutliche Warnsignale. Das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz wird einen großen Beitrag dazu leisten können und wir haben dafür 4 Mrd Euro bis 2026 zur Verfügung.  So können wir bald in die Umsetzung kommen. Dafür werde ich mich stark machen.“

Die Wiederherstellung der Natur ist neben den Schutzgebietszielen eines der Kernanliegen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. In den kommenden Monaten werden der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament über den Legislativvorschlag der EU-Kommission verhandeln. In Deutschland wird das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele zur Wiederherstellung der Natur leisten.

Darüber hinaus standen heute Allgemeine Ausrichtungen zu verschiedenen Klimadossiers auf der Agenda. Darunter die Verordnung zu Flottengrenzwerten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die in der Federführung des BMUV liegt. Weiterhin verabschiedeten die EU-Partner gemeinsame Positionen zur Emissionshandels-Richtlinie (ETS) inklusive der Regeln für den Luftfahrtsektor, der Marktstabilitätsreserve und des Klimasozialfonds; zur Klimaschutzverordnung (ESR) zur Lastenteilung in den Sektoren Gebäude und Verkehr, zur LULUCF-Verordnung zu natürlichen Kohlenstoffsenken. Zur Beratung stehen außerdem an: die Industrieemissions-Richtlinie, die Verordnung über fluorierte Treibhausgase sowie die Ökodesign-Richtlinie.

Weitere Informationen

EU-Verordnungsvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten von Agrarrohstoffen

EU-Ziele zur Wiederherstellung der Natur

UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz


 


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Korrektur! BMUV-PM: Lemke: „Meeresschutz endlich auf höchster politischer Ebene angekommen“

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
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Pressedienst – Nr. 080/22
Berlin 28. Juni 2022

 

Internationales / Meeresschutz
Lemke: „Meeresschutz endlich auf höchster politischer Ebene angekommen“
G7-Staats- und Regierungschefs unterstützen ambitionierten G7 Ocean Deal

Die G7 Staats- und Regierungschefs haben heute auf ihrem Gipfel im bayerischen Elmau den G7 Ocean Deal im Rahmen des Abschluss-Kommuniqués begrüßt. Sie unterstützen darin den G7 Ocean Deal und bitten die G7-UmweltministerInnen bis Ende des Jahres über die Fortschritte Bericht zu erstatten. Damit senden die G7-Staaten ein wichtiges Signal Richtung Lissabon, wo sich in dieser Woche auf der Weltozeankonferenz der Vereinten Nationen die internationale Meeres-Community versammelt um gemeinsam einen wirksamen Schutz der Meere und Ozeane voranzubringen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Der Schutz der Meere ist von herausragender Bedeutung im Kampf gegen die Klimakrise, die Verschmutzungskrise und das Artenaussterben. Die G7-Staaten beanspruchen mit der Verabschiedung des Ocean Deal eine Führungsrolle zum Schutz der Meere und müssen nun konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ambitionen folgen lassen. Dafür treten wir auch auf der Weltozeankonferenz in Lissabon an.“

Auf der Weltozeankonferenz der Vereinten Nationen, die vom 27. Juni bis zum 1. Juli in Lissabon stattfindet, wird Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Ergebnisse der laufenden G7-Präsidentschaft mit Blick auf den Meeresschutz präsentieren und damit den Anspruch der G7, eine Führungsrolle beim internationalen Meeresschutz einzunehmen, untermauern.

Der Ocean Deal wurde Ende Mai auf Initiative von Bundesumweltministerin Steffi Lemke durch die G7-Umweltminister*innen verabschiedet. Im Ocean Deal haben die G7-Staaten eine erhebliche Ambitionssteigerung verabredet, sich klar zu den wichtigsten laufenden Meeres-Verhandlungsprozessen positioniert und Maßnahmen zur Umsetzung von ambitioniertem Meeresschutz angekündigt.

Hierzu fordern die G7, die Verhandlungen für ein globales Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf Hoher See (BBNJ) noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen. Sie bekennen sich erstmals zu besonders streng geschützten Meeresgebieten und drängen darauf, im Rahmen der Verhandlungen auf der Weltnaturkonferenz in Montreal das Ziel festzuschreiben, 30 Prozent der Meere bis 2030 unter Schutz zu stellen.

Mit Blick auf einen potenziellen Tiefseebergbau betonen die G7 die drohenden dramatischen Auswirkungen für die Meeresumwelt und stärken ihren Einsatz für höchste Umweltstandards bei den Verhandlungen der Meeresbodenbehörde.

Weitere Informationen des Bundesumweltministeriums zum Ocean Deal erhalten Sie unter: https://www.bmuv.de/WS6851, zum Treffen der G7 Klima-, Energie- und Umweltminister*innen unter: https://www.bmuv.de/WS6815, zum Meeresumweltschutz unter: https://www.bmuv.de/WS654 und zur Weltozeankonferenz unter: https://www.bmuv.de/PM10154

Das Abschlusscommuniqué der G7 Staats- und Regierungschefs vom G7 Gipfel in Elmau finden Sie unter: https://www.g7germany.de/g7-de/g7-dokumente


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BMUV-PM: Lemke: „Meeresschutz endlich auf höchster politischer Ebene angekommen“

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Pressedienst – Nr. 080/22

Berlin 28. Juni 2022

 

Internationales / Meeresschutz

Lemke: „Meeresschutz endlich auf höchster politischer Ebene angekommen“

G7-Staats- und Regierungschefs bestätigen ambitionierten G7 Ocean Deal

Die G7 Staats- und Regierungschefs haben heute auf ihrem Gipfel im bayerischen Elmau den G7 Ocean Deal als Anhang zum Abschluss-Kommuniqué bestätigt. Damit senden die G7-Staaten ein wichtiges Signal Richtung Lissabon, wo sich in dieser Woche auf der Weltozeankonferenz der Vereinten Nationen die internationale Meeres-Community versammelt um gemeinsam einen wirksamen Schutz der Meere und Ozeane voranzubringen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Der Schutz der Meere ist von herausragender Bedeutung im Kampf gegen die Klimakrise, die Verschmutzungskrise und das Artenaussterben. Die G7-Staaten beanspruchen mit der Verabschiedung des Ocean Deal eine Führungsrolle zum Schutz der Meere und müssen nun konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ambitionen folgen lassen. Dafür treten wir auch auf der Weltozeankonferenz in Lissabon an.“

Auf der Weltozeankonferenz der Vereinten Nationen, die vom 27. Juni bis zum 1. Juli in Lissabon stattfindet, wird Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Ergebnisse der laufenden G7-Präsidentschaft mit Blick auf den Meeresschutz präsentieren und damit den Anspruch der G7, eine Führungsrolle beim internationalen Meeresschutz einzunehmen, untermauern.

Der Ocean Deal wurde Ende Mai auf Initiative von Bundesumweltministerin Steffi Lemke durch die G7-Umweltminister*innen verabschiedet. Im Ocean Deal haben die G7-Staaten eine erhebliche Ambitionssteigerung verabredet, sich klar zu den wichtigsten laufenden Meeres-Verhandlungsprozessen positioniert und Maßnahmen zur Umsetzung von ambitioniertem Meeresschutz angekündigt.

Hierzu fordern die G7, die Verhandlungen für ein globales Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf Hoher See (BBNJ) noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen. Sie bekennen sich erstmals zu besonders streng geschützten Meeresgebieten und drängen darauf, im Rahmen der Verhandlungen auf der Weltnaturkonferenz in Montreal das Ziel festzuschreiben, 30 Prozent der Meere bis 2030 unter Schutz zu stellen.

Mit Blick auf einen potenziellen Tiefseebergbau betonen die G7 die drohenden dramatischen Auswirkungen für die Meeresumwelt und stärken ihren Einsatz für höchste Umweltstandards bei den Verhandlungen der Meeresbodenbehörde.

Weitere Informationen des Bundesumweltministeriums zum Ocean Deal erhalten Sie unter: https://www.bmuv.de/WS6851, zum Treffen der G7 Klima-, Energie- und Umweltminister*innen unter: https://www.bmuv.de/WS6815, zum Meeresumweltschutz unter: https://www.bmuv.de/WS654 und zur Weltozeankonferenz unter: https://www.bmuv.de/PM10154

Das Abschlusscommuniqué der G7 Staats- und Regierungschefs vom G7 Gipfel in Elmau finden Sie unter: https://www.g7germany.de/g7-de/g7-dokumente

 


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Montag, 27. Juni 2022

Richtig oder falsch? - Informationen bewerten und einordnen

 
Spektrum.de Logo
Spektrum Kompakt-Newsletter
27.06.2022

Liebe Lesende,

Sie lesen, hören, sehen eine Information – und müssen sich entscheiden: Halten Sie sie für richtig? Oder für falsch? Bei überprüfbaren Fakten sollte die Antwort klar sein, möchte man meinen. Doch im Abwägungsprozess spielen viele Faktoren mit, vom Vertrauen in den Absender der Information bis hin zu unserem eigenen Bauchgefühl – und ja, gegebenenfalls auch unseren
Kenntnissen in Wahrscheinlichkeitsrechnung. Dann folgt der nächste Schritt: Wie gehe ich damit um? Will ich es vielleicht gar nicht so genau wissen? Oder wie verhalte ich mich, wenn mein Gegenüber Fake News, womöglich gar Verschwörungsmythen verbreitet? Unser neues Kompakt über das allseits und allzeit bereite Informationsangebot im Alltag als ständige Herausforderung.

Einen guten Start in die Woche wünscht Ihnen

Antje Findeklee

Antje Findeklee

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Richtig oder falsch? - Informationen bewerten und einordnen

25/2022 Richtig oder falsch? - Informationen bewerten und einordnen

Wir sind ständig von Informationen umgeben - doch was davon ist richtig und was falsch? Wie können wir das beurteilen und entscheiden? Und wie Menschen gegenüber treten, die bewusst Fake News oder Verschwörungsmythen ...

Digitalpaket: Fakt und Fiktion...

Digitalpaket: Fakt und Fiktion

Mit dem Digitalpaket Fakt und Fiktion erhalten Sie die Spektrum Kompakt »Richtig oder falsch?«, »Verschwörungsmythen«, »Wahrheit und Lüge«, »Fakten« sowie »Gefühlte Wahrheit« zum Paketpreis.

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