Mittwoch, 1. August 2018

PM BMU: Deutschland untersagt bestimmte Formen des marinen Geo-Engineerings zu kommerziellen Zwecken

BMU-Pressedienst Nr. 163/18
Berlin, 01. August 2018

Meeresschutz / Klimawandel

Deutschland untersagt bestimmte Formen des marinen Geo-Engineerings zu
kommerziellen Zwecken

Bundesregierung setzt erweiterte Vorgaben des Londoner Protokolls zum
Schutz der Meere um
Die sogenannte Meeresdüngung wird im deutschen Hoheitsgebiet nur noch zu
Forschungszwecken erlaubt und dies nur unter strengen Auflagen. Die gilt
auch für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für deutsche
Schiffe. Dazu hat das Bundeskabinett heute ein von der
Bundesumweltministerin eingebrachtes Ratifizierungsgesetz zu Änderungen
des sog. Londoner Protokolls, ein Umsetzungsgesetz sowie den Entwurf
einer Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
beschlossen. Beim Geo-Engineering geht es um großräumige technische
Maßnahmen, um den CO2-Gehalt der Atmosphäre künstlich niedrig zu halten
oder zu senken. Als „Meeresdüngung" bezeichnet man Maßnahmen, die z.
B. das Algenwachstum im Meer stimulieren.

Will man zur Meeresdüngung forschen, muss man nun ein Zulassungsverfahren
durchlaufen. Es sieht strenge Voraussetzungen und Auflagen vor.
Nachteilige Umweltauswirkungen müssen ausgeschlossen werden können. Eine
kommerzielle Nutzung der Meeresdüngung ist ausgeschlossen. So legt es das
London-Protokoll über die Verhütung von Meeresverschmutzungen fest, was
auch auf eine deutsche Initiative zurückgeht. Gleichzeitig enthält es
eine Rahmenregelung, um weitere marine Geo-Engineering-Techniken mit
möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu erfassen und
ebenfalls streng zu regulieren.
Bisher haben erst zwei Mitgliedstaaten des London-Protokolls die
Änderungen ratifiziert. Durch die Ratifizierung Deutschlands und die
Umsetzung ins deutsche Recht wird international ein Signal gesetzt, dass
Deutschland weiterhin keine Meeresdüngung zu kommerziellen Zwecken will
und auch die Forschung auf diesem Gebiet nur unter strengen
Voraussetzungen erlauben wird.

Seit 2008 unterlag die Meeresdüngung, bei der das Pflanzenwachstum im Meer
gefördert werden soll, um CO2 aus der Atmosphäre zu binden,
verschiedenen Moratorien. Aufgrund eines Vorfalls vor der Küste Kanadas
beschlossen die Vertragsparteien des Londoner Protokolls zum 2013 legten
international verbindliche Regelungen zur Meeresdüngung fest, die
gegebenenfalls auf andere Formen des marinen Geoengineering erweitert
werden können.

Weitere Informationen
Der Gesetzentwurf:
https://www.bmu.de/gesetz/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-aenderung-des-london-protokolls-zur-regulierung-des-absetzens-von-sto/
Übersicht über Internationale Meeresübereinkommen:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/wasserrecht/meeresschutzrecht#textpart-1
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern

Telefon: 030 18 305-2010
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