Montag, 27. August 2018

BMU-PM: Strahlenschutz für den nuklearen Ernstfall

BMU-Pressedienst Nr. 169/18 – Strahlenschutz
Berlin, 27. August 2018


Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz



Strahlenschutz für den nuklearen Ernstfall
Bundesumweltministerin Schulze informiert sich über schrittweisen Ausbau
des Radiologischen Lagezentrums

Vorbereitet sein auf den Ernstfall, der hoffentlich nie eintritt: Das
Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
treffen umfangreiche Vorkehrungen, um für weltweite Notfälle mit
radioaktiven Stoffen, beispielsweise durch einen Unfall in einem
Kernkraftwerk, gewappnet zu sein. Das BfS ist in diesem Netzwerk die
zentrale Instanz zur fachgerechten Darstellung und Bewertung der
radiologischen Lage. Bundesministerin Svenja Schulze informierte sich am
Montag bei ihrem Besuch im BfS in Neuherberg bei München über den
aktuellen Stand des weiteren Ausbaus des RLZ an diesem Standort.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Auch wenn der Atomausstieg
beschlossene Sache ist, bleibt der Schutz der Bevölkerung vor
radioaktiver Strahlung in Deutschland relevant. Das hat uns zuletzt die
Reaktorkatastrophe von Fukushima gezeigt. Um die Bürgerinnen und Bürger
wirkungsvoll vor Notfällen schützen zu können, die auch außerhalb von
Deutschland eintreten, müssen wir dauerhaft vorbereitet sein. Darüber
hinaus sind neue Bedrohungen denkbar, die wir ebenfalls berücksichtigen
müssen."

„Radioaktivität macht nicht an Grenzen halt. Um im Notfall wirkungsvoll
handeln zu können, ist eine gemeinsame Vorbereitung und Planung sehr
wichtig. Entscheidend ist, möglichst schnell Art, Aktivität und
räumliche Verteilung von radioaktiven Stoffen in der Umwelt zu kennen. So
können die weitere Verbreitung vorhergesagt und die Bürgerinnen und
Bürger vor den schädlichen Auswirkungen geschützt werden", sagte
BfS-Präsidentin Inge Paulini.

Das neue Strahlenschutzgesetz sieht vor, dass im Falle eines Unfalles, bei
dem radioaktives Material großräumig in die Umwelt freigesetzt wird, das
RLZ unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) unverzüglich seine
Arbeit aufnimmt. Dort wird dann die radiologische Lage analysiert. Auf
dieser Grundlage stimmt sich die Kopfstelle des RLZ im BMU mit den
Ländern, den Nachbarstaaten, der Europäischen Kommission und der
Internationalen Atomenergiebehörde ab und koordiniert das weitere
Vorgehen. Das BfS ist unter anderem für die Erstellung des Lagebilds
verantwortlich, das die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen in
einem Notfall darstellt. Bislang mussten die Länder für die Zwecke des
Katastrophenschutzes und der Bund für überregionale Maßnahmen der
Strahlenschutzvorsorge jeweils eigene Lagebilder erstellen.

Entscheidend für ein aussagekräftiges Lagebild sind schnelle und
zuverlässige Messungen, für die unter anderem auch Hubschrauber
eingesetzt werden können, die Umweltministerin Schulze sich ebenfalls
erläutern ließ. Aus der Luft lässt sich schnell und großflächig
ermitteln, welche radioaktiven Stoffe am Boden abgelagert wurden, welche
Gebiete bei einem nuklearen Notfall besonders betroffen sind und welche
Strahlenbelastung für die Bevölkerung sich daraus ableitet.

Hubschraubermessungen werden außerdem für geologische Kartierungen
eingesetzt sowie unter anderem dafür, Strahlungsanomalien infolge
industrieller oder bergbaulicher Tätigkeiten aufzuspüren und zu
kartieren. Auch können so Bruchstücke abgestürzter Satelliten,
entwendetes radioaktives Material oder verloren gegangene hochradioaktive
Quellen identifiziert werden.

Weitere Informationen
Die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes zum Notfallschutz sind bereits im
vergangenen Jahr in Kraft getreten. Am 1. Oktober 2017 hat das RLZ seinen
Betrieb aufgenommen und ist jederzeit in der Lage, ein radiologisches
Lagebild zu erstellen. Die Verbesserung der Infrastruktur und die
Erstellung von Ausbildungs- und Übungsprogrammen sowie detaillierter
Pläne für vorplanbare Szenarien soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein.

Fragen und Antworten zum Strahlenschutzgesetz:
https://www.bmu.de/faqs/strahlenschutzgesetz/
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern

Telefon: 030 18 305-2010
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