----------------------------------------------------------------------------------
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter Kommunikation: Ulrich Schulte
Leiter der Pressestelle: Andreas Kübler
Redaktion: Iris Throm, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,
Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de Internet: www.bmuv.de/presse
----------------------------------------------------------------------------------
Pressedienst – Nr. 35/24
Berlin 20.03.2024
Immissionsschutz/Sportgroßveranstaltungen
Public Viewing während der Fußball-Europameisterschaft 2024 auch spätabends möglich
Kabinett beschließt mit „Public-Viewing-Verordnung“ Ausnahmen beim Lärmschutz
Heute hat das Bundeskabinett auf Initiative des Bundesumweltministeriums die „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Damit können Spiele der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer auch in den späteren Abendstunden im Freien öffentlich übertragen werden. So bekommen mit der Verordnung die Kommunen die Möglichkeit, während der EM 2024 der Männer im Juni und Juli dieses Jahres Public-Viewing-Veranstaltungen zu genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wir freuen uns auf ein tolles Fußballereignis in Deutschland. Wenn im Sommer bei uns die Europameisterschaft stattfindet, wollen viele Menschen gemeinsam Spiele anschauen, mitfiebern und feiern – und das gern auch draußen. Public Viewing gehört für viele Fans zu einem gelungenen Fußball-Erlebnis dazu. Geht ein Spiel in die Verlängerung oder sogar ins Elfmeterschießen, wird es bei Abendspielen oft auch spät. Wir ermöglichen den Städten und Gemeinden, dass Public Viewing auch bis in die späteren Abendstunden stattfinden kann. Ich wünsche allen Fans viel Vorfreude – und ein großartiges Turnier.“
Von den insgesamt 51 Spielen beginnen 26 Spiele um 21 Uhr. Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, ist eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Sie erstreckt sich über die gesamte Dauer der Europameisterschaft vom Eröffnungsspiel am 14. Juni bis zum Finale am 14. Juli 2024.
Die Verordnung soll den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen erweitern, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen diese im Einzelfall abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen der Europameisterschaft und dem Schutz der Nachtruhe. Es müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.
Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und 2022 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 gab es vergleichbare Verordnungen.
Hintergrund
Das BMUV sieht sich als Partner des nachhaltigen Sports und engagiert sich als Teil der Bundesregierung für eine nachhaltige Umsetzung der stattfindenden Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 (EURO 2024). Es unterstützt mit seiner Beratung dabei die Veranstaltenden der EURO 2024 sowie die zehn Ausrichterstädte. Zugleich finanziert das BMUV Projekte, die dem Sport auch über die EURO 2024 hinaus einen Nachhaltigkeitsschub geben und gesellschaftliche Wirkungen – insbesondere auch im Breitensport – erzielen sollen.
Weitere Informationen
Public-Viewing-Verordnung
https://www.bmuv.de/gesetz/1038
FAQs zur Verordnung
Informationen zu EURO 24
--
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen