Montag, 16. Oktober 2023

BMUV-PM: EU-Umweltrat einigt sich auf Verbesserungen bei der Behandlung kommunalen Abwassers

----------------------------------------------------------------------------------
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
 

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Internet: www.bmuv.de/presse
----------------------------------------------------------------------------------

Pressedienst – Nr. 153/23
Berlin 16. Oktober 2023

 

Umwelt International / Abwasser

EU-Umweltrat einigt sich auf Verbesserungen bei der Behandlung kommunalen Abwassers

Position des Rates zur Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen

Heute hat der Rat der Europäischen Union die allgemeine Ausrichtung zur Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen. Die Einträge von Spurenstoffen über das kommunale Abwasser werden künftig durch die Einführung einer sogenannten „4. Reinigungsstufe“ herausgefiltert. Die heutige Positionierung des Umweltrats bildet die Grundlage für weitere Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischem Parlament.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Sauberes Wasser ist unerlässlich für Mensch und Umwelt. Der Eintrag von Spurenstoffen beispielsweise aus Arzneimitteln und Kosmetika belastet unsere Flüsse. Eine Begrenzung dieser schädlichen Stoffe durch kommunales Abwasser ist daher ein wichtiger Beitrag für den europaweiten Gewässerschutz. Dies gilt insbesondere für Flüsse und Seen, die als Folge der Klimakrise durch zunehmende und längere Trockenperioden weniger Wasser führen. Deshalb haben wir europäischen Umweltminister*innen heute eine wichtige Entscheidung für den Schutz der Gewässer in Europa getroffen.“

Die allgemeine Ausrichtung sieht deshalb die obligatorische Einführung dieser 4. Reinigungsstufe für Kläranlagen ab 200.000 Einwohnern vor. In kleineren Ortschaften wird dies auf Basis einer Risikoabschätzung erfolgen.

Die Arzneimittel- und Kosmetikahersteller sollen zukünftig an den Kosten der Einführung der 4. Reinigungsstufe und damit an der Beseitigung dieser Stoffe beteiligt werden. Das ist aus deutscher Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Die genaue Ausgestaltung dieser Herstellerverantwortung, vor allem der Umfang der Finanzierungspflicht und der Kreis der einzubeziehenden Branchen, werden in den weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission diskutiert.  Der Ansatz, über die erweiterte Herstellerverantwortung die verantwortlichen Branchen zu erfassen, wird bereits in der Nationalen Wasserstrategie, die die Bundesregierung am 15. März diesen Jahres im Kabinett beschlossen hat, aufgegriffen.

Die Regelungen sehen zudem eine Weiterentwicklung zur Begrenzung von Nährstoffeinträgen, zum Abwassermonitoring, zu integrierten Abwassermanagementplänen sowie zur Energieneutralität von kommunalen Kläranlagen vor.


--

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen