Montag, 5. Juli 2021

Entsorgung von Altholz

Die Entsorgung von Altholz kann man bei uns grob in zwei Kategorien einteilen.
Zum einen das als ungefährlich eingestufte Holz, also AI bis AIII und auf der anderen Seite das überwachungsbedürftige Holz der Kategorie AIV, für welche dann auch ein Entsorgungsnachweis vorhanden ist und dementsprechend die Übernahmescheine hierfür ausgefüllt werden müssen.
Nebenbei bemerkt, die Ai-Hölzer kommen bei uns so gut wie gar nicht vor, da komplett unbehandeltes Holz meist noch anderweitig verwendet wird.
Die Beschreibungen, welche Hölzer wie eingestuft sind, finden Sie auf unserer Homepage. Ebenso die komplette Fassung der Altholzverordnung einschließlich den Links dazu.
Übrigens, eine Trennung macht aus preilichen Gründen schon Sinn un fragen Sie uns nicht, was Sie zuerst abladen sollen, das müssen nämlich Sie und nicht wir,

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