Freitag, 2. Juli 2021

Aufgrund mehrfacher Missverständnisse zu überwachungsbedürftigen Abfällen

Meist betrifft es hier Asbestzementplatten bzw die nicht asbesthaltigen Zementfaserplatten.

Asbestzementplatten sind als gefährlicher Abfall nachweispflichtig. Für den Transport und die Entsorgung zus verpacken.
In den gekennzeichneten Bigbags und ggf auf Paletten.
Pro Anlieferung wird ein Übernahmeschein aufgrund des Entsorgungsnachweises erstellt und das Material an der Deponie entsorgt.

Nicht asbesthaltige Zementfaserplatten können ganz normal als Bauschutt entsorgt werden. Dafür ist allerdings ein Nachweis nötig.
Entweder die Platten sind als asbestfrei gekennzeichnet, es liegt ein Kaufbeleg vor oder eine Analyse.

Ist dies nicht der Fall, so greift die Entsorgung als asbesthaltiger Abfall einschließlich sämtlicher dementsprechenden Kosten.

Ob desweiteren noch zusätzliche Kosten an Verpackung und Arbeitsleistung anfallen, hängt von der Form der Anlieferung ab.

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