Samstag, 19. Januar 2019

Ein paar kleinere Änderungen, seit 2018

Grundsätzlich hat sich ja auch im Jahr 2018 nicht sehr viel getan, ein paar entscheidende Änderungen hat es aber dennoch gegeben.
So ist es nun nicht mehr erlaubt, Gasbeton mit dem Bauschutt zu entsorgen.

Für Althölzer von mehr als 100kg bei Anlieferung ist ein Anlieferschein auszufüllen, benso für Bauschutt. Die Papiere finden Sie auf unserer Downloadseite.
Vor allem gewerbliche Anlieferer sollten diese immer mitführen!

Manche früheren Änderungen sind aber auch noch nicht zu jedem durchgedrungen,
so ist Mineralfaser als gefährlicher Abfall nachweispflichtig, muss in geeigneten und gekennzeichneten Säcken angeliefert werden.
Für Asbestzement gilt dies ebenso und bereits etwas länger.

Laandwirtschaftliche Folie sollte weitgehend frei von den Netzen sein. Das ist nun schon seit 2008 so, aber immer noch für so manchen völlig unbekannt, wie auch der Umstand, dass das Sortieren der Abfälle doch meist preislich einen ziemlichen Unterschied macht.
Kleinere mengen können Sie seit April 2017 bereits an unserer neuen, wertstoffhofähnlichen Kleinmengenanlieferung abladen und dort gleich in Container geben. Sie sparen so zumindest Zeit und Nerven.

Wir wünschen Ihnen noch frohes Gelingen und informieren Sie weiterhin mit dem Neuesten.

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