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Pressedienst – Nr. 087/23
Berlin 13.06.2023
Eine Strategie, die unsere Zukunft sichert
Bundesumweltministerium lädt zum Online-Dialog zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS 2030) am 15. Juni 2023 ein
Am Donnerstag beginnt im Bundesumweltministerium mit einer Auftaktveranstaltung der Online-Dialog zur Neuauflage der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ (NBS 2030). Umweltministerin Steffi Lemke lädt alle zur aktiven Teilnahme ein, für die der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt ein Anliegen ist und die mit ihren Handlungen und Geschäftsmodellen auf die Biodiversität einwirken. Der BMUV-Vorschlag des Ziele- und Maßnahmenkatalogs der NBS 2030 umfasst 21 Handlungsfelder mit 65 Zielen, die bis 2030 bzw. bis 2050 erreicht werden sollen; von grüneren Städten über intakte Böden bis hin zu effektivem Schutz der Artenvielfalt.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Natur ist weltweit unter Druck: durch die Klimakrise, das Artenaussterben, die Umweltverschmutzung. Die Weltnaturkonferenz in Montreal im letzten Dezember war deshalb ein Durchbruch, doch die entscheidende Phase kommt jetzt, nach der Konferenz: Wir müssen beweisen, dass wir es ernst meinen mit der Umsetzung der Ziele und wirklich Dinge verändern wollen. Wir haben daher mit der Neuauflage der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt einen Plan erarbeitet, der unsere Luft sauber, unsere Böden fruchtbar und unsere Meere, Wiesen und Wälder artenreich hält. Es ist eine Strategie, die unsere Zukunft sichert. Indem wir die biologische Vielfalt schützen, sichern wir auch unsere eigene Lebensgrundlage.“
Insgesamt gibt es im BMUV-Vorschlag des Ziele- und Maßnahmenkatalogs der NBS 2030 in 21 Handlungsfeldern 65 Ziele, die bis 2030 bzw. 2050 erreicht werden sollen. Sie berühren fast alle Bereiche unseres Lebens und unserer Wirtschaft. Zur Erreichung dieser Ziele werden in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Aktionsplänen spezifische Maßnahmen festgelegt. Zum Beispiel:
Meeres- und Küstenschutz: Bis 2030 wird die Artenvielfalt und die Landschaftsqualität an Küsten und in Meeren deutlich gestiegen sein. Hierfür soll bis 2026 in Deutschland ein Wiederaufbauprogramm für Seegraswiesen, Salzwiesen und weitere Habitate zur Verbesserung der natürlichen CO2 Speicherkapazität der Meere entwickelt werden. International wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Schutzgebiete, unter dem UN-Hochseeschutzabkommen, auch auf der hohen See ausgewiesen werden.
Artenschutz: Bis 2025 werden 75 % der in Deutschland vom Aussterben bedrohten Gefäßpflanzenarten und solche mit besonderer Verantwortlichkeit Deutschlands in Erhaltungskulturen oder Samenbanken bewahrt. Hiervon sollen mindestens 25 % für Populationsstützungs- und (Wieder-) Ansiedlungsmaßnahmen genutzt werden.
Stadtplanung: Grünflächen in der Stadt sorgen für saubere Luft und Abkühlung, speichern Wasser und machen das Leben einfach angenehmer. Deswegen werden bis 2030 Kommunen unterstützt, 150.000 neue Stadtbäume zu pflanzen und Fördermöglichkeiten für weiteres Stadtgrün geschaffen.
Bodenschutz: Ein Teelöffel Boden enthält eine Million Bakterien, 120 Tausend Pilze und 25 Tausend Algen, die zum Beispiel Trinkwasser filtern, Schadstoffe abbauen und Nahrungsmittel wachsen lassen. Bis 2025 wird deswegen das Bundes-Bodenschutzgesetz angepasst, damit diese wichtigen Funktionen gestärkt und geschützt werden.
Das BMUV hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) intensiv an seinem Vorschlag für einen Ziele- und Maßnahmenkatalog der NBS 2030 gearbeitet. Neue internationale Vereinbarungen und europäischen Vorgaben sowie weitere aktuelle Herausforderungen für die biologische Vielfalt sind hier eingeflossen.
Kernstück des Vorschlags sind die Ziele, die zum Schutz der Biodiversität bis 2030 erreicht werden sollen, sowie die Maßnahmen, die zu diesem Zweck ergriffen werden müssen. Dieser sogenannte Ziele- und Maßnahmenkatalog der NBS 2030 wird am 15. Juni 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt und im Rahmen eines Online-Dialoges bis zum 09. Juli 2023 zur Diskussion gestellt.
Für das BMUV ist eine breite Teilnahme aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft, von Verbänden und der Wissenschaft von besonderer Bedeutung, denn nur gemeinsam kann die notwendige Trendwende erreicht werden. Die eingehenden Kommentare, Stellungnahmen und Vorschläge werden nach Ende der Dialogphase ausgewertet und bei der weiteren Ausgestaltung der NBS 2030 berücksichtigt.
Der Online-Dialog wird von Bundesumweltministerin Steffi Lemke gestartet. Hierzu wird am 15. Juni 2023 von 13:30 – 15:00 Uhr eine Auftaktveranstaltung (digital) stattfinden. Neben der Bundesumweltministerin wird Frau Inka Gnittke als Leiterin der Unterabteilung Naturschutz im BMUV, an der Veranstaltung teilnehmen und Fragen beantworten.
Steffi Lemke lädt die relevanten Akteure und alle an der biologischen Vielfalt Interessierten herzlich zur Teilnahme an der Auftaktveranstaltung und am Online-Dialog ein.
An der Veranstaltung kann unter diesem Link ohne vorherige Anmeldung teilgenommen werden. Bei Rückfragen, insbesondere zur technischen Nutzung, können sie sich gerne an Auftaktveranstaltung-Biodiv-Dialog@ifok.de wenden.
Der BMUV-Vorschlag des Ziele- und Maßnahmenkatalogs der NBS 2030 sowie der Online-Dialog sind im Anschluss an die Auftaktveranstaltung (ab 15. Juni, 14 Uhr) unter diesem Link bis einschließlich den 09. Juli 2023 verfügbar.
Zum Hintergrund – NBS 2030:
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) ist die zentrale Naturschutz-strategie der Bundesregierung und wesentliches Instrument zur Umsetzung internationaler Vereinbarungen zum Schutz der Biodiversität. Mit der Neuauflage der NBS 2030 sollen die Biodiversitätsziele des neuen globalen Rahmens für die biologische Vielfalt (GBF) auf Ebene des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und auch die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 mit ambitionierten Zielen und Maßnahmenprogrammen national umgesetzt werden.
Der Konsultationstext enthält die in der Neuauflage der NBS geplanten Ziele und Maßnahmen des BMUV. Inhaltlich sind zentrale, neue Themen wie die Energiewende, der Klimaschutz, die Meeres- und Stadtnatur und der Pflanzenschutz ergänzt.
Die NBS 2030 wurde intensiv vom BMUV, BfN und vielen Stakeholdern erarbeitet. Im Sinne einer engen Einbindung aller für die Umsetzung zentraler Akteure sowie von Bürgerinnen und Bürger, ist ab 15. Juni 2023 eine öffentliche Beteiligungsphase für den BMUV-Vorschlag des Ziel- und Maßnahmenkataloges der NBS 2030 vorgesehen.
Im Anschluss hieran werden die eingegangenen Kommentare und Stellungnahmen ausgewertet, der Vorschlag des Ziel- und Maßnahmenkatalogs der NBS 2030 wird überarbeitet. Es ist geplant, den Gesamtentwurf der NBS 2030 anschließend als BMUV Vorschlag gemeinsam mit dem 1. Aktionsplan, der die ersten Maßnahmen bis 2026 enthalten soll, um weitere Maßnahmen der Ressorts zu ergänzen. Die Verabschiedung im Kabinett ist für die erste Hälfte 2024 vorgesehen.
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