Freitag, 4. Februar 2022

Ausgabe Gehirn&Geist 3/2022

 
Gehirn und Geist Logo
Gehirn&Geist
3/2022

Gehirn&Geist 3/2022 Cover

Bewusstsein - Ein lösbares Rätsel?


Auszug aus dieser Ausgabe

Bewusstsein. Könnten Maschinen bald auch über eine Art Geist verfügen?
Bewusstsein

Ein ewiges Rätsel?

Wie subjektives Erleben entsteht, ist eine der großen offenen Fragen der Wissenschaft. Die meisten Studien und Theorien kreisen um sieben zentrale Aspekte dieses Phänomens.

Leib-Seele-Problem

»Wir müssen die richtigen Fragen stellen«

Ein Gespräch über Geist, Gehirn und ihre Beziehung zueinander mit der Neurowissenschaftlerin Melanie Wilke und dem Philosophen Michael Pauen.

Mann mit erhobenem Kinn, der auf sich zeigt
Bullshit

Die Kunst des Wichtigtuns

Psychologen erforschen, wer für bedeutsam klingende, aber hohle Phrasen empfänglich ist. Ihre Erkenntnis: Intelligenz begrenzt und fördert den verbalen Pomp zugleich.

MHFA Ersthelfer-Kurs
Psychische Gesundheit

Erste Hilfe für die Seele

Obwohl psychische Störungen weit verbreitet sind, wissen viele Menschen nicht, wie sie Betroffenen helfen können. Ein Erste-Hilfe-Kurs für die Psyche soll das ändern.

Ein Teddybär liegt auf der Straße
Entwicklung

Mit Vollgas erwachsen

Traumata in der Kindheit geben dem Gehirn einen Entwicklungsschub. Für den Moment kann das von Vorteil sein, doch langfristig verursacht die schnelle Reifung Probleme.

Hirnstrommessung bei einer Frau
Aperiodische Aktivität

Versteckte Signale

Eine genaue Analyse des Rauschens im EEG kann Hinweise auf den Wachheitsgrad von Patienten geben, die in Narkose oder im Koma liegen.

Ein Junge schaut auf sein Smartphone
Funktionelle neurologische Störung

Ansteckende Tics

Viele Menschen kamen 2021 mit Tourette-artigen Symptomen in neurologische Praxen. Stecken Videos im Internet hinter ihren Beschwerden?

Frau, die schlecht geschlafen hat
Druckstimulation

Schwere Decken für guten Schlaf?

Sie sind bis zu zwölf Kilogramm schwer und sollen unter anderem Schlafstörungen und Ängste lindern. Doch ob Gewichtsdecken wirklich helfen, ist wissenschaftlich nicht erwiesen.

Eine Frau sitzt traurig auf dem Boden im Flur.
Neuroplastizität

Der Weg aus der Depression

Bei Depressionen kann sich das Gehirn nicht mehr an die Umwelt anpassen. Antidepressiva stellen es auf Empfang. Ob das zur Heilung führt, hängt vom Umfeld der Betroffenen ab.


Weitere Neuerscheinungen

Spektrum - Die Woche – 05/2022

Dieses Mal blicken wir nach Wien. In der aktuellen Ausgabe von »Spektrum – Die Woche« berichtet unsere Autorin Ruth Eisenreich, wie die österreichische Hauptstadt Millionen Massentests für die gesamte Bevölkerung ...

Spektrum Kompakt – Feuchtgebiete

Flüsse und Seen, Auen, Moore und Sümpfe: Feuchtgebiete sind ein vielfältiger Lebensraum, der an seine Bewohner zum Teil hohe Ansprüche stellt. Sie spielen eine wichtige Rolle sowohl für den Arten- als auch den Klimaschutz.

Spektrum - Die Woche – 04/2022

Wie wirkt sich die Pandemie auf die Hirnentwicklung und das Verhalten von Babys aus? Dieser Frage gehen wir in der aktuellen Ausgabe von »Spektrum – Die Woche« nach. Außerdem erklärt die Kriminologin Britta Bannenberg im ...

Spektrum Kompakt – Moral - Gemeinsame Werte und Normen

Die Moral ist ein Produkt unserer Gesellschaft. In diesem Kompakt lesen Sie, wie die ungeschriebenen Regeln und Werte uns und unser Zusammenleben beeinflussen.

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Mittwoch, 2. Februar 2022

BMUV-PM: Habeck und Lemke lehnen Taxonomie-Rechtsakt der EU-Kommission ab

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Stephan Gabriel Haufe, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg
und Bastian Zimmermann

 

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Internet: www.bmuv.de/presse
Twitter: www.twitter.com/bmu   Youtube: www.youtube.com/umweltministerium
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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Pressedienst – Nr. 009/22
Berlin 02. Februar 2022


Habeck und Lemke lehnen Taxonomie-Rechtsakt der EU-Kommission ab

Die Europäische Kommission hat heute den sogenannten ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von Atomkraft und Erdgas in die Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten erlassen. Dieser sieht nun vor, Investitionen in Atomkraft- und Erdgasaktivitäten als nachhaltig einzustufen und damit von Finanzierungsvorteilen profitieren zu lassen. Die Kommission weist die von den Mitgliedstaaten und der Plattform für nachhaltige Finanzen geäußerte Kritik zurück und argumentiert, dass die Aufnahme von Atomkraft und Erdgas zur Dekarbonisierung, insbesondere zum Ausstieg aus der Kohleverstromung und somit zur Erreichung von Klimaneutralität notwendig sei. Dagegen ist der Zweck der Taxonomie, zu ermitteln, ob eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Dies soll unabhängig von Fragen der Energiesicherheit und nationaler Energiepolitik erfolgen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Wir haben wiederholt deutlich gemacht, dass wir die Einbeziehung von Atomenergie in die Taxonomie für falsch halten. Atomenergie ist risikobehaftet und teuer; auch neue Reaktorkonzepte wie Mini-Reaktoren bringen ähnliche Probleme mit sich und können nicht als nachhaltig eingestuft werden. Das Ganze konterkariert das gute Konzept der Taxonomie und läuft ihren Zielen zuwider.“

Auch Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke äußerte sich kritisch: „Wie eine Reihe anderer EU-Mitgliedstaaten lehnt die Bundesregierung die Aufnahme von Atomenergie in die Taxonomie klar ab. Atomkraft ist nicht nachhaltig, mit immensen Risiken verbunden, sie ist zu teuer und die Planungs- und Bauprozesse dauern viel zu lange, als dass sie noch einen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität leisten könnte. Atomkraft als nachhaltig zu bezeichnen widerspricht dem Nachhaltigkeitsverständnis der Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland und in anderen europäischen Mitgliedstaaten.“

Ministerin Lemke und Minister Habeck erklärten weiter, die Bundesregierung werde jetzt beraten, wie sie mit dem Beschuss der EU-Kommission umgehe. Sie hatten schon im Januar deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht Deutschland den ergänzenden delegierten Rechtsakt ablehnen sollte, sollte er in wesentlichen Punkten unverändert bleiben. Robert Habeck: „Die für uns notwendigen Veränderungen sehen wir nicht.“

Ministerin Lemke ergänzte: „Ich halten den Rechtsakt in der jetzigen Form für einen großen Fehler, der die Taxonomie als Ganzes stark beschädigt und unsere Klimaziele gefährden könnte. Wir brauchen einen glaubwürdigen Nachhaltigkeitsstandard für die Finanzmärkte, der Greenwashing effektiv verhindert und die nötigen Investitionen dorthin lenkt, wo wir diese so dringend brauchen: in den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien und eine nachhaltige Energiewende. Jede Milliarde, die durch diesen Kommissions-Beschluss zusätzlich in die Atomkraft fließt, fehlt dann dafür. Daher werden wir uns auch dafür einsetzen, dass der Standard für europäische grüne Anleihen, der gerade auf EU-Ebene verhandelt wird, Atomkraft ausschließt.“

 

Weitergehende Informationen und weiteres Verfahren:

Stellungnahme der Bundesregierung zum Delegierten Rechtsakt der EU-Kommission: https://www.bmuv.de/download/stellungnahme-der-bundesregierung-zur-eu-taxonomie

FAQ

1. Was ist die Taxonomie?

Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll Anlegerinnen und Anlegern Orientierung geben und Kapital für den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft anreizen. Das Finanzsystem spielt eine Schlüsselrolle im Übergang zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenden Wirtschaft. Die Europäische Kommission hat daher bereits im Juni 2021 erste Kriterien vorgelegt, die dazu beitragen sollen, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige, klimaschonende Tätigkeiten zu lenken und die Umweltbilanz in Unternehmensberichten sichtbarer zu machen.

2. Wie funktioniert die Taxonomie?

Rechtlich bildet die EU-Taxonomie-Verordnung die Grundlage für die Nachhaltigkeitsklassifizierung. Sie stärkt die Markttransparenz für Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie etabliert ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, um Anreize für Investoren und Investorinnen zu schaffen, die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.

3. Was sagt der erste delegierte Rechtsakt?

Zur Konkretisierung der Taxonomie-Verordnung gab es einen ersten delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission, in dem die technischen Kriterien für die Ermittlung der Tätigkeiten festgelegt werden, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Der erste delegierte Rechtsakt deckt wirtschaftliche Tätigkeiten von etwa 40 Prozent der börsennotierten Unternehmen in Sektoren ab, auf die knapp 80 Prozent der direkten Treibhausgasemissionen in Europa entfallen. Zu diesen Sektoren gehören Energie, Forstwirtschaft, Produktion, Verkehr und Gebäude. Ausgenommen aus dem ersten delegierten Rechtsakt wurde unter anderem die Energieerzeugung aus Erdgas und Atomkraft.

4. Warum gibt es überhaupt einen ergänzenden delegierten Rechtsakt?

Der erste delegierte Rechtsakt legt weitgehend richtige, angemessene und strenge Maßstäbe an, um nachhaltige Tätigkeiten mit Beiträgen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu klassifizieren. Nach Einschätzung des BMWK und des BMUV hätte es eines ergänzenden delegierten Rechtsaktes mit Atomkraft und Erdgas nicht bedurft. Die EU-Kommission hatte sich aber bereits früh im Verfahren öffentlich festgelegt, in einem solchen ergänzenden delegierten Rechtsakt möglicherweise Atomenergie sowie Erdgas aufzunehmen. Diesen ergänzenden delegierten Rechtsakts hat die Europäische Kommission am 31.12.2021 in die Konsultation gegeben. Die EU-Mitgliedstaaten und andere Akteure konnten bis zum 21.01.2022 Stellungnahmen dazu einreichen.

5. Wie ist jetzt das weitere Verfahren?

Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament haben eine Frist von vier Monaten, verlängerbar auf sechs Monate, innerhalb derer sie einen Einwand gegen den delegierten Rechtsakt erheben können. Der Rechtsakt tritt in Kraft, wenn weder der Rat (qualifizierte Mehrheit mit 15 der 27 Mitgliedstaaten, die zudem für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen) noch das Europäische Parlament (mit der Mehrheit seiner Mitglieder) einen Einwand gegen den Rechtsakt erheben. Die Hürden, den Rechtsakt zu stoppen, sind mithin hoch.

 


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BMUV: Federal Environment Minister Steffi Lemke commented on EU Taxonomy Delegated Act

Ladies and Gentlemen,

German Federal Environment and Consumer Protection Minister Steffi Lemke commented on the EU Taxonomy Complementary Climate Delegated Act, that was published today by the EU-Commission:

“Today's decision by the European Commission is unacceptable. Like many other EU member states, Germany is clearly and unequivocally against the inclusion of nuclear power in the taxonomy. Nuclear power is anything but sustainable, it is risky, too expensive, and the construction and planning processes are too lengthy to contribute to climate neutrality by 2050. Characterising nuclear power as sustainable contradicts the sustainability concept familiar to consumers in Germany and other EU member states. The act adopted by the European Commission is a major mistake that will severely damage the taxonomy as a whole and endanger our climate targets. We need a credible standard of sustainability for the financial markets to effectively prevent greenwashing and to direct necessary investments where we so urgently need them – for the swift expansion of solar and wind power and for a sustainable energy transition. The Commission's decision means that for every additional billion that flows into nuclear power, there will be a billion less available for investments into the transition. For this reason, we need to ensure that the standard for European green bonds, which is currently under negotiation at EU level, will exclude nuclear power.”

Further information (only in German): https://www.bmuv.de/pressemitteilung/habeck-und-lemke-bekraeftigen-kritik-an-atomregeln-in-taxonomie
 

With best regards,
the BMUV-Press Office


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BMUV-PM: Feuchtgebiete und Moore weltweit schützen

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz
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Pressedienst – Nr. 008/22
Berlin 02. Februar 2022

 

 

Naturschutz / Feuchtgebiete
Feuchtgebiete und Moore weltweit schützen
Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium unterstützt Erhaltung von Feuchtgebieten und Mooren als wichtige und vielfältige Ökosysteme für den Klima- und Naturschutz.

Anlässlich des jährlichen Welttags der Feuchtgebiete ruft das Sekretariat der Internationalen Feuchtgebietskonvention (Ramsar-Konvention) zum Handeln auf (Wetlands action for people and nature). Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) unterstützt weltweit Feuchtgebiete und Moore, um die fortschreitende Klimakrise und den Verlust der Artenvielfalt zu begrenzen. Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) werden bereits elf Projekte in Höhe von insgesamt 52 Millionen Euro gefördert. Im Jahr 2022 starten weitere vier Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 32 Millionen Euro, darunter ein zum 1. Januar angelaufenes regionales Vorhaben zur Sicherung wichtiger Biodiversitäts-, Kohlenstoff- und Wasserspeicher in den Mooren des Kongobeckens.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Feuchtgebiete gehören zu den vielseitigsten und zugleich gefährdetsten Ökosystemen der Erde. Seen und Flüsse, Moore und Sümpfe, Korallenriffe und Mangrovenwälder sind nicht nur als Lebensräume für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten schützenswert. Sie stellen auch für den Menschen lebenswichtige Ökosystemleistungen bereit. Intakte Feuchtgebiete versorgen uns mit Trinkwasser und Nahrung, verbessern die Wasserqualität und schützen uns vor Naturkatastrophen wie Überschwemmungen. Sie können als langfristige Kohlenstoffspeicher einen wichtigen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz leisten. Wir müssen diese fragilen Ökosysteme daher dringend schützen, um gegen die Klimakrise und den weltweiten Biodiversitätsverlust anzugehen.“

Auf nationaler Ebene engagiert sich Deutschland für den Erhalt von Feuchtgebieten, indem aktuell bereits 35 Gebiete (insgesamt 869.000 Hektar) im gesamten Bundesgebiet als Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung ausgewiesen wurden. Auch international setzt sich Deutschland für die Erhaltung, die Wiederherstellung, die Vernetzung sowie das nachhaltige Management von Feuchtgebieten ein. So werden im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministeriums (BMUV) aktuell elf Projekte in Höhe von insgesamt 52 Millionen Euro gefördert.

Auch im Jahr 2022 wird das BMUV vier weitere Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 32 Millionen Euro im Rahmen der IKI starten, allen voran mit einem zum 1. Januar angelaufenen regionalen Vorhaben zur Sicherung wichtiger Biodiversitäts-, Kohlenstoff- und Wasserspeicher in den Mooren des Kongobeckens. Die seit 2017 kartierten Moore der „Cuvette Centrale“ in der Republik Kongo und der Demokratischen Republik Kongo sind mit schätzungsweise 145.000 Quadratkilometern (ca. 30 Gigatonnen Kohlenstoff) der größte zusammenhängende tropische Moorkomplex der Welt. Sie beherbergen eine beeindruckende Artenvielfalt: Hier gibt es die höchste Dichte an westlichen Flachlandgorillas in der Welt, zusätzlich zu anderen Arten wie Bonobos, Schimpansen und Waldelefanten sowie Vogelarten. Hier gibt es verschiedene Schutzgebiete, darunter mehrere Ramsar-Feuchtgebiete wie das „Ngiri-Tumba-Maindombe-Gebiet“ (mit 6,7 Mio. Hektar das zweitgrößte Feuchtgebiet der Welt), das im grenzüberschreitenden Gebiet des Télé-/Tumba-Sees liegt.

Das Gebiet enthält die größte kontinentale Süßwassermasse Afrikas und ist damit eines der wichtigsten Feuchtgebiete Afrikas und eine der wichtigsten Süßwassermassen der Welt. Um diesen Lebensraum zu erhalten, wird das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) gemeinsam mit weiteren Partnern über sechs Jahre lang Aktionspläne für gefährdete Arten entwickeln und in Pilotprojekte erproben. Außerdem soll ein geeigneter Managementplan zur Erhaltung der Wasserressourcen erarbeitet werden, der auch ein Monitoringsystem für die Moore umfasst. Allein für diese Maßnahmen hat die IKI 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zum Vorhaben können unter diesem Link abgerufen werden.

 

Hintergrundinformationen:

Die Ramsar-Konvention wurde am 2. Februar 1971 in der iranischen Stadt Ramsar von damals 18 Vertragsstaaten unterschrieben. Jährlich wird am 2. Februar mit dem "Weltfeuchtgebietstag" auf die Bedeutung von Feuchtgebieten und das Bestehen dieses völkerrechtlichen Abkommens hingewiesen. Die Internationale Feuchtgebietskonvention bildet als zwischenstaatliches Übereinkommen den Rahmen für nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen. Aktuell gehören der Konvention weltweit 172 Vertragsstaaten an (Stand: Januar 2022), die insgesamt 2435 Feuchtgebiete internationaler Bedeutung mit einer Gesamtfläche von mehr als 2,5 Millionen Quadratkilometer gemeldet haben. Die Vertragsstaatenkonferenzen (COP) finden alle drei Jahre statt, die letzte (COP 13) im Oktober 2018 in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate). Die nächste Vertragsstaatenkonferenz wird voraussichtlich im November 2022 in Wuhan, China stattfinden und unter anderem die Vertragsstaaten zur Wiederherstellung degradierter Feuchtgebiete auffordern.

Unter den folgenden Links erhalten sie weiterführende Informationen zu:

Ramsar-Konvention (Seite des BMUV)

Schutz von Feuchtgebieten im Kontext der Ramsar-Konvention (Seite des BfN)

Internetauftritt der Ramsar-Konvention

Kampagne „Wetlands action for people and nature“

Internetauftritt der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI)

 


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BMUV-PM: Worldwide protection for wetlands and peatlands

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Editor: Federal Ministry for the Environment,
Nature Conservation and Nuclear Safty
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
editorial staff: Ulrich Schulte,
Stephan Gabriel Haufe, Andreas Kübler, Astrid Scharf,
Christopher Stolzenberg and Bastian Zimmermann

Telephone: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Website: www.bmuv.de/presse
Twitter: www.twitter.com/bmu   Youtube: www.youtube.com/umweltministerium
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Press service – No. 008/22
Berlin 2nd February 2022

 

Nature conservation / Wetlands
Worldwide protection for wetlands and peatlands
The Federal Environment and Consumer Protection Ministry supports the protection of wetlands and peatlands as important diverse ecosystems that benefit the climate and nature conservation efforts.

To mark the annual World Wetlands Day, the Secretariat of the international Ramsar Convention on Wetlands is calling for wetlands action for people and nature. The Federal Environment and Consumer Protection Ministry (BMUV) supports wetlands and peatlands worldwide to curb the growing climate crisis and loss of biodiversity. Under the International Climate Initiative (IKI), the ministry already supports 11 projects with a total volume of 52 million euros. In 2022, four additional projects will be launched, funded with a total 32 million euros, among them a regional project kicked off on 1 January with the aim of safeguarding important carbon sinks, water reservoirs and biodiversity hotspots in the peatlands of the Congo Basin.

Federal Environment Minister Steffi Lemke explained: “Wetlands are among the most versatile and at the same time most endangered ecosystems on the planet. Lakes and rivers, peatlands and swamps, coral reefs and mangroves are not just deserving of protection as habitat for rare endangered animal and plant species. They also provide vital ecosystem services for people. Intact wetlands supply drinking water and food, improve water quality and protect us from natural disasters like floods. As long-term carbon sinks, they make a key contribution to natural climate solutions. These fragile ecosystems therefore urgently require our protection so that we can tackle the climate crisis and worldwide biodiversity loss.”

At national level, Germany is actively committed to preserving wetlands; currently, 35 sites covering a total of 869,000 hectares scattered throughout the country are designated as wetlands of international importance. Internationally, Germany advocates preserving, restoring, connecting and sustainably managing wetlands. This is why the Federal Environment and Consumer Protection Ministry (BMUV) currently funds 11 related projects with a total of 52 million euros under the International Climate Initiative (IKI).

In 2022, the BMUV will launch four additional projects under the IKI with a total funding volume of 32 million euros. The first to start on 1 January is a regional project with the aim of safeguarding important carbon sinks, water reservoirs and biodiversity hotspots in the peatlands of the Congo Basin. The peatlands of the Cuvette Centrale, which were first mapped in 2017 and are located in the Republic of the Congo and the Democratic Republic of the Congo, are the largest interconnected tropical peatland complex of the world, covering an estimated 145,000 km2 (and storing approximately 30 gigatonnes of carbon). They are home to an impressive wealth of biodiversity. The highest density of Western lowland gorillas can be found here along with other species such as bonobos, chimpanzees, forest elephants and bird species. There are a variety of protected areas here, among them several Ramsar sites like the Ngiri-Tumba-Maindombe site (the second largest wetland in the world at 6.7 million hectares), which is located in the transboundary area around Lake Télé and Lake Tumba. The site includes the largest continental freshwater body in Africa, making it one of the most important wetlands in Africa and one of the most important freshwater bodies in the world.

To preserve this habitat, the United Nations Environment Programme (UNEP) is working together with partners to develop and pilot action plans for endangered species over a six-year period. Beyond that, a management plan to preserve the water resources is envisaged that will include a monitoring system for the peatlands. The IKI has made 15 million euros available for these measures alone.

Further information on the project can be found here.

Background information

The Ramsar Convention was signed by 18 contracting parties on 2 February 1971 in Ramsar, Iran. Every year on 2 February, World Wetlands Day reflects the importance of wetlands and marks the anniversary of this agreement. As an intergovernmental agreement, the International Convention on Wetlands forms the framework for national measures and international cooperation to preserve and sustainably manage wetlands and their resources. Currently, the Convention has 172 contracting parties around the world (as of January 2022). These parties have designated 2,435 wetlands of international importance covering a total area of more than 2.5 million km2. The meetings of the Conference of the Parties take place every three years. The last (COP13) was held in October 2018 in Dubai, United Arab Emirates. The next meeting is scheduled for November 2022 in Wuhan, China. Among other things, the aim will be to call on contracting parties to restore degraded wetlands.

 

Further information

BMUV site on the Ramsar Convention

BfN site: Protecting wetlands under the Ramsar Convention

 

Campaign:

Ramsar Convention website

International Climate Initiative website (IKI)


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